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Volksbote
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Page 7 of 12
Date: 11.12.1930
Physical description: 12
in Bressanone gehörigen Realitäten, und zwar Grundbuch Monte Ponente Einl.» Zahl 74 l. der Hof Mayr ln der Mahr samt allen dazuaehärigen Grundstücken. Einl.-Zl. 751. der Tasserhof in der Mahr: Einl.- Zahl 4911. die Gebäulichkeiten in den Angerfeldern. 481 G r b s e r l l S r u n g e n. Die Erbschaft mit dem Vorbehalt der rechtlichen Wohltat des Jnventares haben angetreten: a) die Erben des am 3. Juli 1930 in Renan verstorbenen Josef Kaserer nach Jakob; 483 b) die Erben des am 21. Juni 1930 in Tolle

in Pusterta ohne Testament verstorbenen Alois Blasbichier nach Michael; 484 ci die Erben des am 30. Juni d. I., mit Testament verstorbenen Peter Huber nach Josef in S. Lorenzo in Pusteria; 485 die die Erben der am 13. August 1980 ohne Testament verstorbenen Rosa Ptankensteiner nach Balthasar in Villa Ottone, 488 e> Die Erben des am 18. August 1029 in S. Giovanni, Valle Aurina. mit Testament verstorbenen Peter Enz nach Josef: Vtsflftarfen gesdienhf zu erhalten findet eine Dame immer nett. Ihre Aafmerksatn

- keit wird elefreuen.Bitte machen Sie Ihre Be stellung mir rechten Zelt Vogelwelder'PaplerbaiidJiuuteii 488 489 a 487 f) die Erben des am 8. Oktober 1029 ii*< Rücoiie mit Testament verstorbenen Anton! Pramstaller nach Peter; g) die Erben des am 10. Februar 1930 ohne, Testament verstorbenen Peter Auer nach! Johann in S. Täterin« (Brunico). ^ ^*.*F*LS'iche Konzession. Nathan. >>akob Abramo in Merano hat beim tgl. Korporatkonsministerium um die berg- rechtliche Konzession zur Nutzbarmachung

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Alpenzeitung
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Page 2 of 6
Date: 01.09.1936
Physical description: 6
, befriedigen im allgemeinen besondere» individuell« I familiäre Bedürfnissen Es ist daher nützlich von diesen zu sprechen. Heute erNSren wir kurz die folgende Vèrfichtrungsforck: ' Gemischte. mOnde zu verdoppeltem Myii auf Grund welcher sich das Institut verpflichtet ein bestimmtes Kapital, nach einer gewGn j auszuzahlen, wenn der Versicherte noch am Leben ist und «in gleiche» Kapital nach dem Tod,! Versicherten sofort den rechtmäßigen Erben zu entsprechen, wenn der Tod nach Ablauf de?! Mieneinzahlung

eintritt. Wenn hingegen der Tod de» Versicherten während d«r Dauer der PrSmienetnzahlung wird das Institut den Erben «in wachsende» Kapital auvzahlen. von der gleichen Summe zur mengesetzt wie Im Fall des Erleben» des Versicherten, erhöht durch so viel« vorher sestM ' jährliche Quoten, wie viel die Kontrattjahre betragen. Der Versicherte seinerseits hat nur die Pflicht, die jährliche Tarifpräml« dem Institut zu i sprechen und zwar für die festgesetzt« Zeit; im Fall des Ableben» fällt sen« Pflicht

und das j stttut wird sofort die Auszahlung der versicherten Summe an die Berechtigten besorgen. Um die Charateristiken dieser Versicherung besser zu erklären« geben wir «in Ein 30 Jahre alter Kaufmann will zu seinem , LS. Lebensjahr die Summe von L. 2ZM j Verfügung haben und wünscht, auberdem, daß nach seinem Tode in welcher Zeit derselbe! eintreten sollte di» Erben wenigstens L. 2S.000 liquidieren können. >' Er stipuliert daher mit dem Institut einen V ertrag in »Gemischter wachsender Form zu > doppeltem

Kapital', sich verpflichtend — auf Grund, seiner 30 Jahre — eine jährlich' ' >1-! L. 4^pMH^MMtr-von>höchst«n» 2ö> Jahren zu zahlen. Diese- Summe «rttiedrigt sich qüf- à infoA de» Awìnnmàell». Er hat so die Gewißheit: ^ I L. 2ö.000 nach Verlauf de» Vertrage» einzukassieren, wenn er noch am Leben ist; ^ 2. seinen Erben, im Fall des Todes nach Ablauf der PrSmieneinzahlung, die sofortige ^ kaffierung von L. 26.000, garantiert zu haben; , .3. seinen Erben, wenn er vor Ablauf der Prämieneinzählung sterben

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Lienzer Zeitung
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Page 11 of 16
Date: 15.04.1939
Physical description: 16
von selbst, ohne daß es einer Erbserklärung und Einantwortung bedarf, auf den Erben über. Der Erbe kann allerdings nachträg- Nch die Erbhoferbschaft ausschlagen mit der Wirkung, als ob sein Erberwerb niemals eingetreten wäre. Nach Oesterreichischem bürgerlichen Rechte erwirbt der Erbe die Erbschaft durch die gerichtliche Einantwor tung auf Grund einer von ihm abgegebenen Erbserklärung und der Verhandlung seines Erbrechtes vor Gericht. Auch das Beräußerungsverbot und die Beschränkungen der Testierfreiheit im Reichserbhofgesetze

sind nicht etwas ganz Neues, noch nie Dagewesenes, sondern nur die Wiederbelebung eines altdeutschen Rechtsgedankens, des sogenannten Wart rechtes des Erben. Im älteren deutschen Rechte war die Veräußerung von Grund eigentum an die Genehmigung der Ver wandten oder wenigstens des nächsten Er ben gebunden, so daß der nicht zustimmen de Erbe das veräußerte Gut mit der Eigentumsklage an sich ziehen konnte, als ob der Erbfall bereits eingetreten wäre. Dies drückt das altdeutsche Rechtssprich- wort aus: „Grund und Boden

kann nie mand vergeben ohne der Erben Erlaub nis'. Das ältere deutsche Recht kennt auch keine letztmaligen Verfügungen. Das Wart- recht des nächsten Erben konnte durch letztwillige Verfügung nicht beseitigt wer den. Erst im späteren Mittelalter dringt die Zulässigkeit von Anordnungen auf den Todfall durch unter dem Einfluß der Re zeption des römischen Rechtes, wie der Vorgang heißt, durch das römische Recht in Deutschland eingeführt wurde. Wohl ist die Verfügung des Bauern über den Erbhof

durch das Veräußerungs verbot und die Beschränkung der Testier freiheit eingeengt worden. Die einschlägi gen Bestimmungen sind begründet in der Verbundenheit des Bauern mit Grund und Boden und in dem Charakter des Erbhoses als Familieneigentum. Der Hof geht auf den Erben über, wenn der Bauer bei Leb zeiten abtritt, das heißt übergibt, oder wenn er stirbt. Der Bauer soll aber den Hof nicht nach Belieben verkaufen dürfen. Der Erbhos darf nicht Handelsware werden. Diese Bestimmungen sind aber nicht starr

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 06.12.1938
Physical description: 6
, um die von 34 Millionen Francs, die Mkönig des Fernen Ostens, Ad- U Mexeiew, in der Morgan-Bank an Me Vendonie in Paris deponierte, dieser Bank an zwei Betruger L«hlt wurden und die jetzt nach ei- jibenieuerlichen Hin und Her von jZahrzebnten den Weg in die Hände 'rechtmäßigen Besitzer finden sollen, iiher in mehr als dürftigen Verhalt en der Emigration leben. Ue Erben de» Mzetöaig». niral Alexejew starb im Mai 1317 ?Krim. Er hinterließ zwei Brüder j,iir Schwestern, aber seine riesigen Mgen in Rußland wurden bald

Vermögensverwaltungen russischer Muten, mit Familienpapieren, Te- à und ähMchen Dingen beschäs- . Durch einen bisher noch nicht ge li Zufall.erfuhren die Khasins, daß dal Alexejew in der Morgan-Bank rzeit viele Millionen für.seine Erben wert Hatte, Als sie die Zahl hörten, mm die beiden Advokaten den Re- W zur Hand, und ihre Köpfe wur- hsiß: sie multiplizierten Zinsen und i-zinsen und kamen auf die hübsche von 34 Millionen Francs. Mit Köpfen dachten sie Aach, Woher ^Erbberechtigten zu.nehmen feien. Sie bald sest

. Aber auch die „Erben' behielten hübsche Summen für sich und Staritzky erhielt für seine Aussage genau 1,065.000 Francs — es ist unerfindlich, warum er auch noch 6S.0000 zu der Million durchgesetzt hatte Die Affare tommk ins Rollen. Die beiden Großnichten Alerejews hat- ten von all dem erst aus den Zeitungen erfahren, natürlich legten sie Einspruch ge gen das Urteil des Erbschaftsgerichts ein. Die „Erben' stellten sich nun vollkommen unschuldig, sie hätten wirklich gemeint, Admiral Alexejew habe ihnen die Millio

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 08.04.1932
Physical description: 6
Grundbesitz Neuyorks zählt, in 200 gleichen Teilen kirchlichen Einrichtungen und Wohlfahrtsanstalten vermacht. So erhielt die Methodistenkirche 88 Vermö gensteile, 35 fielen an das theologische Seminar in der chinesischen Hauptstadt Nanking, alle übrigen an Krankenhäuser, Blindenheime usw. Die Methodistenkirche soll bereits ihr Einver ständnis damit erklärt haben, einen Teil des Erbanfalles den echten Erben zu überlassen. Gewalliger Rückgang des Spiel-Reingewinnes vo» Montecarlo Das Spielkasino

von 4W Millionen Mark, da keine direkten Erben vorhanden waren, zahlreichen Wohltätigkeits anstalten. Wie nicht anders zu erwarten war, sind dann sehr bald in Deutschland, der ur sprünglichen Hetinat der Mendels, und auch in Amerika eine Menge Menschen mit dem An spruch hervorgetreten, echte Verwandte der Mendels zu sein. Sie wollen demgemäß das Testament der letzten Wendel anfechten und be haupten, die Greisin sei bei Abfassung des Te stamentes keineswegs mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte

gewesen. Unter den annähernd 3l)0!> Menschen, die 3W Anwaltsbüros in der Hoffnung beschästi gen. einige von den unzähligen Millionen Ella Mendels in ihre Tasche lenken zu können, sind drei Gruppen zu unterscheiden. Die beiden er sten Gruppen werden kaum als echte Erben an zusehen sein. Da sind zunächst einmal die Nach kommen einer Halbschwester der Wendel, die Ansprüche auf die Erbschaft geltend machen. In der zweiten Gruppe kämpfen Verwandte zweiten und dritten Grades, die sich von der weiblichen Linie der Mendels

herleiten, um die Dollarmillionen. Doch nur die dritte Gruppe, die von dem oben erwähnten amerikanischen Advokaten Bloom vertreten wird, dürfte über haupt einige Aussichten bei der Durchfechtung des Erbschaftsstreites besitzen. Sie verkörpert die sozusagen allein echten Mendels, nämlich die augenblicklich noch in Deutschland lebenden Abkömmlinge der männlichen Linie. Diese Gruppe umfaßt 36 Personen, die hauptsächlich an der Nordsee und auf der Insel Fehmarn be heimatet sind. Alle diese Erben leiten

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 16.01.1937
Physical description: 6
- Schreck' von der Riviera, der Millionenwerte er beutete, endlich zur Strecke gebracht. Zum guten Beschluß nun wollen wir, nach so viel Dramen rings um blitzende Geschmeide, nach klassischem Brauch, wie ihn die Aken übten, nuch das Sakyrfpiel um kostbare Juwelen. nicht vergessen. Es hat hat sich erst kürzlich in So sia abgerollt, zum enttäuschten Weinen bislang hoffnungsfroh lachender Erben, aber zum post Humen Gelächter sicherlich auch einer abgeschiede nen Erbtante. Gräfin Krapotkin hieß die Erbtante

den folgenden Verwandten zu.. Und dann folgte die Kassette. Ein Fachmann kam, prüfte den Schmuck und stutzte. „Meine Herrschaften', meinte er, „das ist Glas — das sind Imitationen — die beste,» Imitationen, die ich bisher sah — aber keine Diamanten, keine echten Perlen...' Das Tohuwabohu der Verwandten und Erben male sich jeder selber nach Kräften aus. Aber es blieb dabei: Die Kassette hatte einen doppelten Boden. Un ten hatte Tan.chen immer die echten Steine oer wahrt und oben darauf die Nachahmungen

', was ..Erdarbeiter' be deutet. b-sreht aus Tuch oder Molleton. ist ziemlich schmal und so lang, daß er zwei bis drei Mal um die Taille gerollt werden kann, um das Eindringen von vchnee zwischen Hose und Bluse zu verhindern. Der andere, aus braunem Vorleder, ist mit einem Dolch aus Schildpatt geschlossen, in dessen Hohl raum Rouge und Kämmchen aufzubewahren sind. llnd daheim, in Sofia, sorgten ja die lieben Ver wandten für sie... dafür würden sie dereinst auch den Schmuck erben... Dies sei der gute Beschluß

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 28.06.1938
Physical description: 6
kann es den nur in Amerika geben! Dort lebte um die Mitte der acht ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts ein Geizhals von hohen Graden. Schien ihm doch sogar der Gedanke unerträglich, daß seine zusammengescharrten Schätze einmal in di? Hände weniger sparsamer Leute kommen könnten. Seine näheren Verwandten dünkten ihm zu verschwen» derisch, und darum setzte er einen ent fernten Vetter als Erben ein, dessen gan ze bisherige Lebensführung die Gewähr dafür zu bieten schien, daß er ganz im Die Ananas-MW nnd her Pklnz Kami

ihm die Vernunft. Er ergriff das am Boden liegende Stilett und stieß es der Unglück lichen dreimal hintereinander tief in die Brust, bis sie keinen Laut mehr von sich gab. Als ihm seine Wahnsinnstat dann voll zum Bewußtsein kam, brach er vor Schmerz fast zu sammen, bedeckte die To te mit leidenschaftlichen Küssen und wank- nn des Erblassers handeln und keinen ennig unnötig unter die Leute kommen ssen würde. Er war so überzeugt davon, den kongenialen Erben gefunden zu ha ben, daß er seinem Testament

Hobe! Daher könne er ihm in seiner letzten Stunde auch nur ein Auge zugedrückt haben. Mithin ermässige sich selbstver ständlich die ausgesetzte Summe um die Hälfte. Da der Verstorbene tatsächlich nur ein Auge besessen hatte, so ließ es der Erbe getrost auf einen Prozeß an kommen. Leider ist nie bekannt geworden wie groß die Seligkeit seines verstorbe nen Anverwandten über diesen idealen Erben gewesen ist. Ein Zoo-Besucher in New Bork, des. sen Taschentuch von einer Giraffe aufge fressen wurde

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Dolomiten
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Page 7 of 16
Date: 19.01.1935
Physical description: 16
LolZano unL Umgebung Schriftleleung: Museumstraße Nr. 42 — Lelephon: Nr. 13*36 und 13*3? Provinz Lolzano Spende« für die Winterhilfe Beiträge des Syndikates der Hausbesitzer. 3n Bolzano: Dr. Mario Ebnnis L. 30. Faktor Celeste L. 20. Erben nach Maria Fratz 2. 2» Maria n Kager 2. 00. Sebastian Bcrtignolli 2. ID. Graf Huyn 2. 60, Aliredo Cecco 2. 30, Lnriickweider Anton 2. 20. Facchinctti Umberto 2. i'O. Mag. Paul o. Auffcknniter 2. 60, Tentrnl- garaae 2. 20, 2uise Autlner 2. 20. Michelon Alois

Wledcnbofer 2. 25. Oskar und Wol'cr Wiedenbofer 2. 60. Masfa Folllmento-e ln. Voller L. 30. Dr. Binatzer 2. 30 Schmid Ivies 2. 6. ii. Brei; Erben 2. 20, Obcr'auch Lnigi. <5«i,irichsbos. 2. 60. Pichler Rosa L. 10, Franz Pla'tner L. 20, Pancheri Franz 2. 60. Woch'ler K-rolino 2. 10. Feld Iobann 2. 6. I. Siest 2 50. Techt Antonia 2. 60, Bücher Auanst 2. 25. A. Oberrouch und Kinder 2.26, Kortichak 'isnrbert 2. 20. 2enningcro Erbe» L. 60. Anna Burginoier 2. 60. Fanrtti Fcderico 2. 10. D>rce n,:d 2'ldo

L. 15. Siebenkörstier 2. >0. In E 0 l l a l b 0 : Dr. Konrvd Obe'rauch L. 30. In Bipiteno: Kv-l Keim L. >5. In Oltrikarco: Clcmeiiti Saoerio L. 50. Eebr. Rogginer L. 20. In Trento: Dr. Movtavon Erben L. 100. In Torino: Ing. Johann Grietzcr L. 100. a Freie Stellen. Das Korvorationsministerium hat einen Bewerb um 10 Stellen als Eichbeamte ausgeschrieben. Die diesbezüglichen Eesucke sind bis zum 1. März l. I. einzurcichen. Nähere Auskünfte könne» im kal. Eichamt in Bolzano, Bindergaste Nr. I. in Erfahrung gebracht

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Newspapers & Magazines
Dolomiten
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Page 11 of 16
Date: 28.01.1939
Physical description: 16
mit neuem Rang; es genügt also, im Ansuchen auf. die in der Urkundensammlung oder im Verfachbuchs erliegend« Pfand- bestellungsurkunde Bezug zu nehmen, ohne eine neue Urkunde legen zu müssen. Der Verlust des alten Ranges bei einer Rein- skription kann praktisch allerdings oft dem Ver luste einer genügenden Pfanddeckung gleich kommen. Wie weiters eine Hypothek nur auf Liegen schaften eingetragen werden, kann solange die selben sich noch im Eigentum« des persönlichen Schuldners oder seines Erben befinden

also eine solche ungesetzliche Löschung trotzdem erfolgt, so könnte sie natürlich eine Neinskription der gelöschten unwirksam geworde nen Hypothckareintragung nicht verhindern. Die Löschung einer unwirksam gewordenen Hypothek hat also keinen Zweck; falls die bezügliche Forderung getilgt worden ist, wird der Schuldner ja eine Quittung in Händen haben, mit welcher er sich immer über die er folgte Zahlung der Forderung dem Gläubiger oder dessen Erben oder anderen gegenüber, welche die unwirksam gewordene Hypothek even tuell

verbleibt, erfolgen kann. Eine Hypothek ist also mit Gesuch zu er neuern. bevor sie 30 Jahre alt wird; diese 30 Jahre laufen ab dem Zeitpunkte ihrer ursprünglichen Eintragung, nicht ab jenen eines eventuellen Ueberganges an den Zessionär oder den Erben, welcher Uebergang diese Frist, wie schon gesagt, nicht unterbricht. Die Erneuerung von Hypotheken ist sowohl im Verfachbuche als im Grundbuch« er fordert. Bei Uebergang vom Verfachbuchs- auf das Grundbuchssystem in einer Katastralgemeinde

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