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Lienzer Zeitung
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Page 11 of 16
Date: 15.04.1939
Physical description: 16
von selbst, ohne daß es einer Erbserklärung und Einantwortung bedarf, auf den Erben über. Der Erbe kann allerdings nachträg- Nch die Erbhoferbschaft ausschlagen mit der Wirkung, als ob sein Erberwerb niemals eingetreten wäre. Nach Oesterreichischem bürgerlichen Rechte erwirbt der Erbe die Erbschaft durch die gerichtliche Einantwor tung auf Grund einer von ihm abgegebenen Erbserklärung und der Verhandlung seines Erbrechtes vor Gericht. Auch das Beräußerungsverbot und die Beschränkungen der Testierfreiheit im Reichserbhofgesetze

sind nicht etwas ganz Neues, noch nie Dagewesenes, sondern nur die Wiederbelebung eines altdeutschen Rechtsgedankens, des sogenannten Wart rechtes des Erben. Im älteren deutschen Rechte war die Veräußerung von Grund eigentum an die Genehmigung der Ver wandten oder wenigstens des nächsten Er ben gebunden, so daß der nicht zustimmen de Erbe das veräußerte Gut mit der Eigentumsklage an sich ziehen konnte, als ob der Erbfall bereits eingetreten wäre. Dies drückt das altdeutsche Rechtssprich- wort aus: „Grund und Boden

kann nie mand vergeben ohne der Erben Erlaub nis'. Das ältere deutsche Recht kennt auch keine letztmaligen Verfügungen. Das Wart- recht des nächsten Erben konnte durch letztwillige Verfügung nicht beseitigt wer den. Erst im späteren Mittelalter dringt die Zulässigkeit von Anordnungen auf den Todfall durch unter dem Einfluß der Re zeption des römischen Rechtes, wie der Vorgang heißt, durch das römische Recht in Deutschland eingeführt wurde. Wohl ist die Verfügung des Bauern über den Erbhof

durch das Veräußerungs verbot und die Beschränkung der Testier freiheit eingeengt worden. Die einschlägi gen Bestimmungen sind begründet in der Verbundenheit des Bauern mit Grund und Boden und in dem Charakter des Erbhoses als Familieneigentum. Der Hof geht auf den Erben über, wenn der Bauer bei Leb zeiten abtritt, das heißt übergibt, oder wenn er stirbt. Der Bauer soll aber den Hof nicht nach Belieben verkaufen dürfen. Der Erbhos darf nicht Handelsware werden. Diese Bestimmungen sind aber nicht starr

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Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 17.01.1935
Physical description: 6
Giovanni Ni^Änssl. ?urono; Dr. Romeo Ebner. S. Leo nardo in Passirl«! Dr. Rodolfo Gelber. Gries-Bolzano: Dr. Enrico Bonalberti, Bolzano: Dr. Carlo Bettini. Bolzono. Spenden der Hausbesitzer Dr. Mario Chays Bolzano. Lire 30. Fattor Celeste 20, Erben nach Maria Fraß !0. Maria v. Kager S0. Scba- stiano Bertignotl 40. Gr^f HuvN SV. Alfredo Cecco 30, Anna Burgmaler 50. panetti Federico 10 Dirce und Aldo Marchetti Lv. Stieler Mattia S Luigi Schisser- egger 1S. detto IVO. ?ng Giovanni Grieber. Torino 1UIZ

zoli, Felice SV. Riißler Giuseppe IVO. Elisabetta Rupnik SS. St^Kofers Erben ll!0. Arch. vino Madil? 1l>0> ?ptt. Carlo Mayrhouser LS, M. Watschlnster 40. Paoli Luii?i so 'Döst. Emllio Pernachcllj 40. Francesca Pfeffer 4? Fanny Bwm 10. Antonio Red 20. Dott. Francesco Dlnkba' ser ->0. ^nq. Alelian^ro de Leist L0. Mori., Wwe. Auhuber 100. Verwaltung Graf Hu »»-Ari 40. Verwal tung Knoll 1V0. Sequestro Giovanni 30. Giuseppe Weih so. P>i»tqrelli Antonio io Reich Giulia à Visentin: Antonio 20. Francesca

Enricp IS. Maria Setzekvsn S0. Baron Biefleleben 25. Kürschner Elvira L0, Berta Wtedenhoser LS. Man« Wledenhoser 2Z. Oscar unii Gualt. Wiedenhoser S0. Konkursmasse G. Balier Dott. Pinatzer 30. Schmid Giuseppe S. Erben B. Preh L0. Oberrauch Luifli. Heinrlchshos K0 Pichler Rosy 10, Francesco Plattner ?0 Pancheri Francesco Kll. Wachtler Carolina 40 Feld Giovanni IS. y Sleß 50. Techt Antonia 80 Puck-er Augusto 2Z A Oberrauck und Söhn« LS. Kortschak Norberto 20 Leyninger Eredi W Lraso l. R ^ Saltuari

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 16.01.1937
Physical description: 6
- Schreck' von der Riviera, der Millionenwerte er beutete, endlich zur Strecke gebracht. Zum guten Beschluß nun wollen wir, nach so viel Dramen rings um blitzende Geschmeide, nach klassischem Brauch, wie ihn die Aken übten, nuch das Sakyrfpiel um kostbare Juwelen. nicht vergessen. Es hat hat sich erst kürzlich in So sia abgerollt, zum enttäuschten Weinen bislang hoffnungsfroh lachender Erben, aber zum post Humen Gelächter sicherlich auch einer abgeschiede nen Erbtante. Gräfin Krapotkin hieß die Erbtante

den folgenden Verwandten zu.. Und dann folgte die Kassette. Ein Fachmann kam, prüfte den Schmuck und stutzte. „Meine Herrschaften', meinte er, „das ist Glas — das sind Imitationen — die beste,» Imitationen, die ich bisher sah — aber keine Diamanten, keine echten Perlen...' Das Tohuwabohu der Verwandten und Erben male sich jeder selber nach Kräften aus. Aber es blieb dabei: Die Kassette hatte einen doppelten Boden. Un ten hatte Tan.chen immer die echten Steine oer wahrt und oben darauf die Nachahmungen

', was ..Erdarbeiter' be deutet. b-sreht aus Tuch oder Molleton. ist ziemlich schmal und so lang, daß er zwei bis drei Mal um die Taille gerollt werden kann, um das Eindringen von vchnee zwischen Hose und Bluse zu verhindern. Der andere, aus braunem Vorleder, ist mit einem Dolch aus Schildpatt geschlossen, in dessen Hohl raum Rouge und Kämmchen aufzubewahren sind. llnd daheim, in Sofia, sorgten ja die lieben Ver wandten für sie... dafür würden sie dereinst auch den Schmuck erben... Dies sei der gute Beschluß

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