87 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1931/13_04_1931/TIRVO_1931_04_13_7_object_7651646.png
Page 7 of 8
Date: 13.04.1931
Physical description: 8
im Sozialis mus und den Menschen Lebensglück und Lebensfreude brin gen kann. Kavital ohne Besitzer. Private und öffentliche Stellen suchen Erben. — Wie Erb schaften entdeckt wurden. — Ein vergessenes Vermögen. M. In Paris wurde vor einiger Zeit eine „Erbensuch- Gesellfchaft" gegründet, die mit den tüchtigsten Anwälten arbeitet und ihre Agenten in der ganzen Welt herumschickt. Sie will sich in den Dienst all jener Ansprüche stellen, die zwar einige Aussicht auf Erfolg haben, deren Verfechter

selbst aber zu wenig Geld haben. Sie finanziert also zunächst denjenigen, der die Ansprüche stellt, denn es gilt in vielen Fällen, kostspielige Prozesse durchzufechten, bevor man in den Genuß einer großen Hinterlassenschaft kommen kann. Von dieser Pariser Gesellschaft war bereits die Rede, als in Berlin der große Prozeß des Millionärs Loeske durchgefoch- ten wurde. Diese Erbensuch-Gesellschaft betreibt gegenwärtig zwei große Recherchen. Die eine geht nach den Erben des verstor benen amerikanischen Millionärs

Horowitz, dessen Nachkom men irgendwo in Ungarn oder Pumänien sitzen, und die andere nach den Erben eines gewissen Berstein, der 1870 in Cleveland starb und die Kleinigkeit von 70 Millionen Dol lars hinterlassen hat. Große Vermögen haben oft ihre Schicksale. Sie sind manchmal ebenso dunkel und abenteuerlich wie ihre Her kunft. Besonders im kapitalistischen England, dem klassi schen Lande der durch Generationen weitervererbten Niesen vermögen, spinnen sich oft Sagen und Legenden um ihre Entstehung

. Auf diese und andere Weise gelingt es dann oft. den unbekannten Erben nach langer Zeit ausfindig zu machen und ihn in den Ge nuß des aus ihn wartenden Vermögens zu setzen. Von diesen Auffindungen sind recht viele der Oesfentlichkeit bekannt ge worden. Ein Mann, der die Liste der Chancery Division durch blätterte. stieß dabei auf einen ungewohnten und fremdarti gen Namen, den jedoch einer seiner Nachbarn trug, der stets behauptete, daß er der einzige dieses Namens sei. Aufmerksam gemacht, begann der Träger dieses Namens

, war ein Aufruf nach den Erben eines fernen Verwandten von ihm. Durch diesen glücklichen Zufall wurde er Besitzer eines Vermögens von 40.000 Pfund Sterling. Ein anderer, der unter einem ebenso glücklichen Stern geboren war, kaufte eines Tages einen Hering, der in Zeitungspapier eingeschlagen wurde. Beim Auspacken fiel sein Blick auf eine Aufforderung, nach der sich die Erben nach einem Verstorbenen seines Namens melden sollten. Er hat es jetzt nicht mehr nötig, Heringe zu essen. Wohl der seltsamste Fund

1
Newspapers & Magazines
Neueste Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/NEUEZ/1937/03_03_1937/NEUEZ_1937_03_03_2_object_8182055.png
Page 2 of 6
Date: 03.03.1937
Physical description: 6
des Vermögens erben würden, zwei Kinder die Hälfte, ein Kind lediglich ein Viertel, wobei der Rest dem Staate zufließen müßte. Ist diese Ehe kinderlos, so soll der Staat das gesamte Familienerbe antreten. Wenn diese Vorschläge vom Großen Rat angenommen werden, so ergibt sich eine sehr erhebliche Ausweitung der Staatskontrolle auch über das Familienleben. Das neue Programm erinnert vielfach an die bevölkerungs politische Gesetzgebung des Augustus und seiner ersten Nach folger. Ein Prozeß

um den Friedensverkrag von El. Germam. Florenz, 3. März. Die Erben des Herzogs Pietro Laute della Rovere hatten von einigen Mitgliedern des Hauses Habsburg-Lothringen auf Grund eines Verkaufs vertrages, der vor Ausbruch des Krieges hinsichtlich der zwei Güter A l b e r e f e und B a d i o l a in den Maremmen ab geschlossen worden war, in deren Besitz sich nach Kriegsaus bruch der Herzog gesetzt hatte, der aber nach dem Friedens vertrag von St. Germain vom italienischen Staat entschädigt wurde, vor dem Florenzer

Gericht die Forderung nach Rück gabe der seinerzeit von dem Herzog geleisteten Angabe und nach Auszahlung der Differenz erhoben, die sich zwischen der Entschädigung, die die Erzherzoge ihrerseits vom österreichischen Staat erhalten hatten, und dem Betrag, der seinerzeit in dem Kaufverträge stipuliert worden war, ergeben hatte. Das Gericht in Florenz hat die Forderungen der Erben des Herzogs Lante della Rovere z u r ü ck g e w i e s e n. Es hat lediglich eine Rückvergütung von 25.000 Kronen

3
Newspapers & Magazines
Neueste Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/NEUEZ/1931/15_11_1931/NEUEZ_1931_11_15_5_object_8165239.png
Page 5 of 8
Date: 15.11.1931
Physical description: 8
werden. Der Gerichtshof machte im weitesten Umfang die Milderungsgründe, wie Notlage, Krankheit, volle Scha- densgutmachung, reumütiges Geständnis und die gebotene Ge legenheit, geltend und verurteilte das Mädchen zu vierzehn Tagen strengen Arrests, bedingt mit dreijähriger Probezeit. * 8 Erbstreit im Haufe Reininghans. Wien, 15. Nov. Zwischen den Erben des am 29. Oktober 1929 verstorbenen Grazer Großindu striellen Karl Reininghaus war es beim Wiener Zivillandesgericht zu einem Erbstreit gekommen

sionierter Statthaltereikonzipist mit 100 8 Pension, ein Sohn Lega tionsrat, eine Tochter ist die Schwiegertochter des bekannten Volks- wirtschaftlslehrers Professor Dr. P h i l i p p o v i ch. In seinem Te stamente hatte Karl Reininghaus die zweite Frau zu einem Drittel des Nachlasses, seine zwei unehelichen Kinder Emilie und Karl, die er später legitimierte, zu gleichen Teilen in die beiden anderen Drittel des Nachlasses zu Erben eingesetzt, während er seine fünf ehelichen Kinder aus erster Ehe

lediglich aus den Pflichtteil be schränkte. Die fünf Pflichterben verlangen nun von den drei einge setzten Erben die Auszahlung ihrer Pflichtteile in der Höhe von ie rund 99.000 8. Es wird behauptet, daß zu dem bedeutenden Nach lasse eine Villa, auf welche die Kläger keinen Anspruch erheben, ferner eine mit 350.000 8 geschätzte Fabrik, eine wertvolle Bilder sammlung, die auf mehr als 1,000.000 8 geschätzt wird, gehören. Der Prozeß ist nunmehr durch einen Vergleich dahin beendet worden, oaß

4
Newspapers & Magazines
Neueste Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/NEUEZ/1936/18_11_1936/NEUEZ_1936_11_18_5_object_8179784.png
Page 5 of 6
Date: 18.11.1936
Physical description: 6
für rechtswirksam erklärt und die beklagte Verlassenschaft schuldig erkannt, die Wohnung der Ver storbenen mit Ausnahme von zwei' Zimmern auf Novembertermin zu räumen. Der gekündigten Partei verbleibt das Recht des Zuganges durch den Wohnungsgang, das Recht der Abortbenützung und das Recht des Wasserholens aus der Küche. In den Urteilsgründen heißt es: Nach § 1116a, AVGB. wird der Bestandvertrag durch den Tod des Mieters nicht aufgelöst, er bildet nun einen Teil des Nachlasses und geht Mf die Erben

über. § 19, Absatz 2, Zahl 11, Mietengesetz schafft nun darüber hinaus eine Erweiterung dieses Nachfolgerechtes dahin, daß gewisse Familienangehörigen, auch wenn sie nicht Erben sind, ln den Mietvertrag eintreten. Diese Gesetzesstelle setzt aber die Bestim mung des § 1116a AVGB. nicht außer Kraft. Ebenso wird dadurch die formelle Bestimmung des § 547 ABGB. nicht außer Kraft gesetzt, wonach vor der Erbserklärung immer noch die Verlassenschaft geklagt werden muß und erst nach angenommener Erbserklärung der Erbe

im eigenen Namen. Diese Vorschrift ist aus der praktisch wohlbegründeten Absicht des Gesetzgebers entstanden, dem Antragsgegner eines Nach lasses die Prozeßführung zu erleichtern, beziehungsweise überhaupt zu ermöglichen. Denn gerade bei Todesfällen und den sich vielfach daran anschließenden Erbschastsstreiten ist es in der Regel überhaupt nicht zu erkennen, wer im Besitze des Nachlasses ist. Der Gesetzgeber hat daher die Rechtsvermutung aufgestellt, daß bis zur Annahme durch den Erben der Nachlaß

9