werden. Der Gerichtshof machte im weitesten Umfang die Milderungsgründe, wie Notlage, Krankheit, volle Scha- densgutmachung, reumütiges Geständnis und die gebotene Ge legenheit, geltend und verurteilte das Mädchen zu vierzehn Tagen strengen Arrests, bedingt mit dreijähriger Probezeit. * 8 Erbstreit im Haufe Reininghans. Wien, 15. Nov. Zwischen den Erben des am 29. Oktober 1929 verstorbenen Grazer Großindu striellen Karl Reininghaus war es beim Wiener Zivillandesgericht zu einem Erbstreit gekommen
sionierter Statthaltereikonzipist mit 100 8 Pension, ein Sohn Lega tionsrat, eine Tochter ist die Schwiegertochter des bekannten Volks- wirtschaftlslehrers Professor Dr. P h i l i p p o v i ch. In seinem Te stamente hatte Karl Reininghaus die zweite Frau zu einem Drittel des Nachlasses, seine zwei unehelichen Kinder Emilie und Karl, die er später legitimierte, zu gleichen Teilen in die beiden anderen Drittel des Nachlasses zu Erben eingesetzt, während er seine fünf ehelichen Kinder aus erster Ehe
lediglich aus den Pflichtteil be schränkte. Die fünf Pflichterben verlangen nun von den drei einge setzten Erben die Auszahlung ihrer Pflichtteile in der Höhe von ie rund 99.000 8. Es wird behauptet, daß zu dem bedeutenden Nach lasse eine Villa, auf welche die Kläger keinen Anspruch erheben, ferner eine mit 350.000 8 geschätzte Fabrik, eine wertvolle Bilder sammlung, die auf mehr als 1,000.000 8 geschätzt wird, gehören. Der Prozeß ist nunmehr durch einen Vergleich dahin beendet worden, oaß