250 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Lienzer Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LZ/1939/19_08_1939/LZ_1939_08_19_5_object_3313088.png
Page 5 of 12
Date: 19.08.1939
Physical description: 12
. Der Erblasser hat noch einige selt same Klauseln angefügt — hm, sehr selt same —I' Sein Zögern ist auffallend. „Heraus damit!' ruft der alte Wenger ungeduldig. Detlevsen hebt das Blatt. Folgendermaßen schreibt hier in Absatz drei der Erblasser: „Das zuvor aufgeführte und detaillierte Barvermögen vermache ich meinem Bruder Karl Heinrich Wenger zu Ridagshaufen und seinen Kindern Hans und Gertrud zu glei chen Teilen unter folgenden Bedingungen: 1. Die Erben übernehmen auf zwölf Mo- ncte die Leitung

des mir gehörenden Zirkus „Excelsior'. Sie müssen dabei persönlich an wesend sein und die praktische Arbeit, die die Stellung eines Zirtusleiters erfordert, leisten. Es wird ihnen Gelegenheit gegeben wer den, die in der Wengerschen Familie ver breiteten Vorurteile, unter denen ich bitter gelitten habe, zu überwinden. 2. Die Erben haben sich innerhalb von drei Stunden, nachdem sie von diesen Be stimmungen Kenntnis erhalten haben, bin dend zu entscheiden. 3. Die Leitung des Zirkusses muß acht Wochen

fährt schnell fort: . . der Stallmeister Bill Bing, mein Geschäftsführer Jaap Brouwers und der Artist „Quito'. Dieser Betriebsausschuß legt die Leitung nieder, sobald die Erben ein treffen. 4. Es darf nicht eine Vorstellung ausfal len, was immer auch geschieht. So habe ich es stets gehalten. Der Zirkus setzt während der zwölf Monate seine Amecikatournee fort. 5. Jedes Abweichen von obigen Bestim mungen bedingt Verlust der Erbschaft. In diesem Falle oder wenn keiner der Erben die Probezeit antritt

, soll der Zirkus ver kauft oder aufgelöst werden. Den Verkaufs erlös mögen sich dann die Erben teilen. Ich bestimme, daß dann mein Barvermögen dem zufällt, der den Zirkus weiterführt. Wird der Zirkus aufgelöst, verfällt mein Ver mögen in bar und Staatspapieren dem amerikanischen Staat. Denn dann habe ich mich in den Wengers zum letztenmal ge täuscht. 6. Nach Ablauf der Probezeit mögen die Erben, vorausgesetzt, daß sie alle obigen Bestimmungen erfüllen, über den Zirkus verfügen

1
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/25_10_1936/AZ_1936_10_25_3_object_1867629.png
Page 3 of 8
Date: 25.10.1936
Physical description: 8
, dürfe sein Leichnam, der Erde übergeben werden, nicht früher. Die! Erben brauchten dazu fast drei Wochen, und ein „Testamentsvollstrecker' achtete genau darauf, das; der Wein nur von den Angehörigen getrunken wurde. Die geringste Abweichung bei der Befall gung dieser Vorschriften hätte den Testaments vollstrecker selbst zum Erben gemacht. Seiner Liebe zur Wissenschaft blieb der bekannte Hallenser Anatom Meckel auch im Tode treu. Er liatte te stamentarisch bestimmt, das; sein Körper skelettiert

als lebendig in sein Palais geschafft. Aber seitdem hatte er wieder seine schwer erkämpfte Ruhe. Wem Originale Testamente macheu Aus àem Aapitel menschlicher Bosheit unà Schrullenhaftigkeit Zu den beliebtesten Verwicklungen und Kon flikte schaffenden Motiven spannender Filme oder ensationeller 'Detektivgeschichten gehören die Te stamente von Sonderlingen, die durch ihren letzten Willen ihre Erben noch aus dem Jenseits in Ver legenheit bringen wollen.' Solche Schrullen und Originale kommen aber auch oft

behandelt hatten, mit ihr begraben zu las en. Ein Original scheint ferner ein Graf von Mi randola gewesen zu sein, der in Jahre 1825 in Lucca starb und sein ganzes Vermögen einem Karpfen vermachte, den er 20 Jahre lang in seinem Fischteich gefüttert hatte. Überhaupt werden nicht 'elten Tiere zu Erben namhafter Vermögen einge- etzt, und oft hinterlassen reiche kinderlose Leute hr Vermögen ihren Hunden und Katzen. So ver machte ein Londoner Kaufmann seinem Hund die tattliche Summe von 2l)l).<M Mark

mit der Be stimmung, daß dieses Geld nur dazu verwandt oerden dürfe, dem vierbeinigen Erben das Leben o angenehm wie möglich zu machen. Ebenso ab sonderlich mutet das Testament eines amerikani schen Pflanzers an. der seinen Neufundländer zum Universalerben einsetzte und seinen treuen Diener zum Vormund und Vermögensverwalter dieses Hundes ernannte. Nicht selten kommt es vor, daß sich gequälte Ehemänner nach dem Tod an ihren Gattinnen, denen gegenüber sie bei Lebzeiten machtlos ge wesen waren, rächen. So setzte

2
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1935/25_10_1935/AZ_1935_10_25_2_object_1863484.png
Page 2 of 6
Date: 25.10.1935
Physical description: 6
zur Deckung der Differenz zwischen dem nominellen Wert selber und dem Einkaufspreis (Lire 950.—). Alter des Versicherten: 35 Jahre. Versichertes Kapital: Lire 20.000.—. ^ Dauer des, Kontraktes: 15 Jahre. ... .. >> Jährliche Prämie, dem Istituto einzuzahlen: Lire 1119.—. Sollte der Tod des Versicherten vor Ablauf der 15 Jahre eintreten, auch innerhalb des erste» Jahres des Kontraktes, so würde die versicherte Summe sofort an die Erben in Anleihe-Titeln im nominellen Werte von Lire 20.000.— ausgezahlt

des Versicherten während dem 2. und 3. Jahr des Kontraktes eintritt, wird das Institut die ganze versicherte Summe nur bei Fälligkeit des Kontraktes, u. zwar nach Ablauf der 15 Jahre auszahlen. 4. Wenn der Tod des Versicherten nach dem 5. Jahre des Kontraktes eintritt, wird die ganze versicherte Summe den Erben ausgezahlt, natürlich in Anleihe-Titeln, wie oben bemerkt. Es ist selbstverständlich dann, daß, wenn der Versicherte bei Fälligkeit des Vertrages noch am Leben ist, er die ganze Summe in Anleihe-Titeln

erhalten wird, dazu noch die Differenz zwischen dem nominellen und dem Einkaufswert, wie oben erklärt wurde. Alter des Versicherten: 35 Jahre. Versichertes Kapital: Lire 20.000.—. Dauer des Kontraktes: 15 Jahre. Jährliche Prämie, dem Institut einzuzahlen: Lire 1119.—, Wenn der Tod des Versicherten während des 1. Jahres des Kontraktes eintreten sollte würde das Istituto den Erben Lire 1119.— und die fälligen Interessen von 5 Prozent zurückzahlen und die Versicherung wäre so aufgelöst. Wenn der Tod

des Versicherten während des 2. und 5. Jahres des Kontraktes eintreten sollte, würde die Polizze bis zum Ablauf der 15 Jahre gültig sein ohne jede weitere Einzahlung der Prämien und die festgesetzte Summe würde bei Fälligkeit des Vertrages an die Erben in Anleihe- Titeln im nominellen Werte von Lire 20.000 ausgezahlt werden. Wenn der Tod des Versicherten nach dem 5. Jahre eintreten sollte, würde die versicherte Summe sofort an die Erben in Anleihe-Titeln im nominellen Werte von Lire 20.000.— ausgezahlt

3
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1938/06_12_1938/AZ_1938_12_06_3_object_1874327.png
Page 3 of 6
Date: 06.12.1938
Physical description: 6
, um die von 34 Millionen Francs, die Mkönig des Fernen Ostens, Ad- U Mexeiew, in der Morgan-Bank an Me Vendonie in Paris deponierte, dieser Bank an zwei Betruger L«hlt wurden und die jetzt nach ei- jibenieuerlichen Hin und Her von jZahrzebnten den Weg in die Hände 'rechtmäßigen Besitzer finden sollen, iiher in mehr als dürftigen Verhalt en der Emigration leben. Ue Erben de» Mzetöaig». niral Alexejew starb im Mai 1317 ?Krim. Er hinterließ zwei Brüder j,iir Schwestern, aber seine riesigen Mgen in Rußland wurden bald

Vermögensverwaltungen russischer Muten, mit Familienpapieren, Te- à und ähMchen Dingen beschäs- . Durch einen bisher noch nicht ge li Zufall.erfuhren die Khasins, daß dal Alexejew in der Morgan-Bank rzeit viele Millionen für.seine Erben wert Hatte, Als sie die Zahl hörten, mm die beiden Advokaten den Re- W zur Hand, und ihre Köpfe wur- hsiß: sie multiplizierten Zinsen und i-zinsen und kamen auf die hübsche von 34 Millionen Francs. Mit Köpfen dachten sie Aach, Woher ^Erbberechtigten zu.nehmen feien. Sie bald sest

. Aber auch die „Erben' behielten hübsche Summen für sich und Staritzky erhielt für seine Aussage genau 1,065.000 Francs — es ist unerfindlich, warum er auch noch 6S.0000 zu der Million durchgesetzt hatte Die Affare tommk ins Rollen. Die beiden Großnichten Alerejews hat- ten von all dem erst aus den Zeitungen erfahren, natürlich legten sie Einspruch ge gen das Urteil des Erbschaftsgerichts ein. Die „Erben' stellten sich nun vollkommen unschuldig, sie hätten wirklich gemeint, Admiral Alexejew habe ihnen die Millio

4
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1934/25_07_1934/DOL_1934_07_25_10_object_1189835.png
Page 10 of 12
Date: 25.07.1934
Physical description: 12
Pfund in den Schoß, das sind etwa 700.000 Lire. Ganz kurios erging es einem dritten Liebling Fortunas, dem reichen Schiffsreeder Eorbey. Dieser verkaufte sein ausgedehntes Geschäft für die gewaltige Summe von anderthalb Millionen Pfund und verteilte das ganze Geld an seine Erben. Sich selbst kaufte er in der Nähe von Cxeter ein kleines Gut und betrieb dann eine Gemüfegärtnerei, womit er seinen Unterhall verdiente. Er sollte aber nicht lange ln Ruhe seinen Kohl bauen. Eines Tages erhiell

kaufte sie Eorbey und schenkte das Geld wieder seinen Erben. Kurz vor seinem eigenen Tode vermachte ihm ein Freund ein Legat von 8000 Pfund. Um dieses Geld rafchestens los zu werden, schenkte er es dem Briefträger, der es ihm gebracht hatte. Unerwünfchke Erbschaften Wie ganz anders verhielt es sich da mll den Erbschaften, die den davon Betroffenen mehr Schaden als Nutzen einbrachten. Konnte man ln den bisher geschilderten Fällen trotz der so ungemein glücklichen Umstände nicht von „lachenden Erben

* sprechen, weil diese von dem ihnen lächelnden Glück nichts wissen wollten, so kann man es hier in noch viel geringerem Grade, und dies mit Recht, wie wir gleich sehen werden. Kamen die vorher berichteten Erbschaften unerwünscht, well man des Segens überdrüssig war, so kamen die, von denen ich setzt erzählen will, aus dem gegenteiligen Grunde unerwünscht. So erhielt nämlich eines Tages ein junger Land wirt in Holland die Nachricht, daß fein verstorbener Onkel ihn zum Erben eines großen alten

5
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/20_09_1936/AZ_1936_09_20_6_object_1867226.png
Page 6 of 8
Date: 20.09.1936
Physical description: 8
nicht unter FW Lire) beim kgl. Tribunal Bolzano am 21. Oktober, uni halb II Uhr. 635 bMienfalls auf Antrag obiger Sparkasse wurde die Zwangsversteigerung der G.-E. 35-2 Tanas (erste Partie) »nd 25, 79, 43-2 Tanas, zweite materielle Halste (zweite Partie>. Eigentum der Erben des Giù- seppe Platter und Giuseppe Telser in Tanas. bewil ligt. Versteigerung (AusrufSpreise 17.130 Lire und 12.lM Lire, Vadien 3öM Lire und 2-lllO Lire, Uebcr böte nicht unter IW Lire) beim kgl. Tribunal Bol zano am 21 Oktober, um 10.3» Uhr

in Merano als Mandatar des Luigi Kaltz in Wien und Anna Kalß als Erben des Fran cesco Kalß in Merano hat das kgl. Tribunal von Bolzano das definitive Äuszahlungsverbot (Sperre) des in Verlust geratenen Einlagebüchels Nr. 69.035 per 12 466.43 Lire, der Sparkasse der Provinz Balza no, Sitz Merano, lautend auf Francesco Kalß, Me rano, erlassen. Der unbekannte Inhaber des Büchels wird ausgefordert, dieses binnen sechs Monaten in der Tribunalskanzlei vorzuweisen und seine Einwen dungen vorzubringen. 240

ren Lieben eine ansehnliche Stimme garantiert. Seid Zhr wohlhabend und haltet Ihr daher eine Lebensversicherung für nicht notami Ihr habt trotzdem die Pflicht, ein Beispiel der Fürsorge zu geben. Verzichtet auf einen kleinen xus und macht eine Versicherung zu Gunsten einer Wohltätigkeitsanstalt. Nach Eurem Tode ni^ arme und alte Leute und Kinder sein, denen Euer Previdenzakt Tröstung bringt, ohne, d Euren rechtmäßigen Erben etwas entzogen habt. Die Versicherungsfürsorge kann von allen angewendet

9
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1934/26_06_1934/AZ_1934_06_26_6_object_1857927.png
Page 6 of 6
Date: 26.06.1934
Physical description: 6
^ Seite 6 „Alpenzeìkung' >» Dienstag, den 86. Junk M34, Xls Aus aller Welt , Der ideale Erbe. Naturlich kann es don nur in Amerika geben! Dort lebte um die Mitte der Mer Jahre des vori gen Jahrhunderts ei» Geizhals von hohen Graden. Schien ihm dach sogar der Gedanke unerträglich, dich seine zusammengescharrten Schätze einmal in dVe Hände weniger sparsamer Leute kommen könnten. Seine näheren Verwandten dunklen ihm zu verschwenderisch und darum sehte er einen ent fernten Better als Erben

ein. dessen ganze bishe rige Là„sfiihrung Gewähr dafür zu bieten schien, dafz er ganz im Sinne des Erblassers han deln und keinen Pfennig unnötig unter die Leute kommen lassen würde. Er mar so àerzeugt davon, den kongenialen Erben gefunden z!? haben, daß er seinem Testament nur die einzige Klausel beifügte: „1V0 Dollars bestimme ich für meinen alten, treuen Diener, der mich im Leben jahrelang gepflegt hat, dafür, dah er mir im Tode die Augen zudrückt.' Als er bald darauf starb, wurde fein Aetter her beizitiert

auf einen Prozeß ankommen. Leider ist nie bekannt geworden, wie groß die Seligkeit seines verstor benen Anverwandten über diesen idealen Erben gewesen ist. Schildkröten-Ant«s sind nicht gefragt... Die amerikanische Automobilindustrie führt einen heftigen Kampf um das Absatzgebiet in China. Da bei machen vor allem die Fabriken, die sogenannte Stromliniemvagen herstellen, denjenigen deren Mo delle nicht so modern sind, sehr erfolgreiche Konkur renz. Nun sind die Propagandachefs der letzteren auf einen Trick

10
Newspapers & Magazines
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1931/09_05_1931/DOL_1931_05_09_4_object_1143422.png
Page 4 of 16
Date: 09.05.1931
Physical description: 16
übertragen werden können. So kann z. B. durch Verkauf eines solchen Betriebes nicht auch die Lizenz im Kauf preis inbegriffen sein well dies mit dem Gesetz in Widerspruch steht; daher ist die Widerrufung der Lizenz durch die Behörde gesetzlich gestattet. Sie kann jedoch dem ehemaligen Besitzer, wenn er wieder In den Besitz seines Betriebes kommt, neu ausgestellt werden. Auch bet einem Erb- Übergang oder bei einer Verpachtung geht die Lizenz nicht ans den Erben, bezw. Pächter über. a Die „Eismander

' Symphonie; 4. Billi: „Marok kanische Hochzeit': 5. Giordano: „F^>ora'. Fan tasie: 6. Morena: „Von allem hur alle' Pot» porri; 7. Lehar: „Eva'. Potpourri: 8. Aiücko» vitz: „Abramo'. Auszug aus dem Amtsblatt Fogllo annunzf legaH Rr. 87 vom 2. Mai 1931. 921 E r b c r k l ä r u n g e n. Da» bedingt« Erb, erklären mit den: Recht« de» Inventar« haben abgegeben: n) Die Erben des am 8. Feruar 1931 in Merano mit einer letzten Willenserklärung verstorbenen Hermann Kirchlechner nach Marimilian. 921 b) Die inj

. Erben des am 2. Februar 1931 in Terlano verstorbenen Masilmo Bortolini fn Eiacomo; 923 c) der mj. Erbe der am 17. März 1931 in Monte S. Pietro. Gemeinde Nova Ponente, mit Testament oerstorbenen Georgine Ander« gassen. geb. Kopp; 934 ö) die ms. Erbe» des am 8. November 1930 in Caldaro verstorbenen Antonio Orsi fu Antonio. 922 E d i k t a l z i t a t i o n. Auf Antrag des Advokaten Eiiilio Red in Bolzano durch 'Advokat Dr. Josef Riz dort wird Ernst Pacher, Gastwirt in Seeseld. Oesterreich, aus 8. Juli

11
Newspapers & Magazines
Lienzer Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LZ/1939/18_03_1939/LZ_1939_03_18_13_object_3312276.png
Page 13 of 16
Date: 18.03.1939
Physical description: 16
durch die Einantwortung der Ver lassenschaft bzw. durch die grundbücherliche Einverleibung feines Eigentums auf Grund der Einantwortung. In der Zeit zwischen dem Tode des Erblassers und der Ein antwortung des Nachlasses entstand, wie nach Oesterr.-bürgerlichem Rechte auch heute noch ,die sogen, ruhende Verlassenschast. Wohl wurde dem Erben, der die Crbser- klärung abgegeben hatte .in der Regel schon vor der Einantwortung die Verwaltung des Hoses übertragen. Eigentümer des Hofes wurde er aber erst durch die Einantwor

tung. Erst von diesem Zeitpunkte an konn te er über den Hos frei verfügen. Es schob sich somit zwischen dem Tode des Erb lassers und der Einantwortung eine Lücke ein. ein Schwebezustand. Erst das Reichs erbhofgesetz hat den Grundsatz der Unmit telbarkeit der Erbfolge, d. h. den unmittel baren Uebergang des Erbhofes vom Erb lasser aus den Erben in Oesterreich einge führt. Die Einantwortung hat jetzt nur mehr die Bedeutung einer Einweisung des Anerben in den Besitz des Erbhofes. Ueber die Frage, wer

kann durch letztwiNge Verfügung und durch Ver trag nicht über den geschlichen Rahmen ausgedehnt werden. Nach dem Reichserbhofgesetze haben die Abkömmlinge des Erblassers, also insbe sondere die Kinder, soweit sie Mit erben oder pflichtteilsberechtigt sind, Anspruch auf Unterhalt und Erziehung bis zur Groß- jährigkeit, auf Berufsausbildung, auf Aus stattung und endlich auf Heim ats Zu flucht. Es handelt sich hierbei durchaus um fam-ilienrechtüiche Ansprüche, die den Kindern schon nach bürgerlichem Rechte gegenüber

12