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Neueste Zeitung
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Page 6 of 8
Date: 27.08.1932
Physical description: 8
und der Personsbeschreibung konnte als Täter der 32jährige Chauffeur Robert Münzel aus- geforscht und verhaftet werden. In der Verhandlung bestritt der Angeklagte, mit dem Manne identisch zu sein. Da die Kronzeugin Friederike nicht erschienen war, wurde die Verhandlung zwecks Einvernahme des Mädchens, das in zwischen ein Engagement in San Remo erhalten hat, vertagt. Der geerbte Urlaub. Aus Berlin wird berichtet: Man kann alles Mögliche erben: Geld, Möbel, sogar Schulden. Man kann aber auch einen — Urlaub erben. Nämlich

denjenigen Urlaub, den der Erblasser zu seinen Leb zeiten nicht mehr antreten konnte, weil sich das Schicksal für einen Urlaub in die Ewigkeit entschieden hatte. Was tun nun die Erben — soll man somen: die glücklichen Erben? — mit einem solchen Ur laub? Ihn in Natura zu genießen, hat ja keinen Sinn, weil es dabei nötig wäre, auch in das Arbeitsverhältnis des Verstorbenen ein zutreten. Man kann ihn also nur in Geldeswert beanspruchen, den jenigen Wert also, den er in Geld ausgedrückt für den Verstor benen

gehabt hätte, wenn man ihn nach dessen Gehalt berechnet. Es liegt auf der Hand, daß eine Firma gewöhnlich etwas verdutzt ist, wenn man an sie mit einem solchen Anspruch herantritt. Den Urlaub eines Verstorbenen bezahlen? Aber die moderne Arbeits gerichtsbarkeit, die ja den Urlaub als einen Teil der Arbeitsentschädi gung ansieht, steht in diesem Falle durchaus auf Seiten der Urlaubs- erben. Sie geht sogar noch weiter. Wie die folgende Entscheidung zeigt, behandelt sie sogar den Anspruch

eines verstorbenen Arbeit nehmers genau so, als ob er noch lebte. Für den Toten gilt also Tarifvertrag und Arbeitsordnung. In einem Falle dieser Art wand ten sich die Urlaubserben ans Arbeitsgericht, trotzdem für die An sprüche des Verstorbenen laut Reichstarifoertrag eine Schieds gerichtsbarkeit zuständig war. Hier entschied das Reichsarbeits- gericht: Da der Arbeiter S., so lange er lebte, wegen des Klage anspruchs der Schiedsgerichtsklausel unterlag, dürfen nach seinem Tode auch die Erben wegen diekds

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 11 of 20
Date: 16.03.1933
Physical description: 20
Hektar, in Pommern mit 'der Grenz- Rechtskunde für jedermann. Bon Dr. Josef L « i t n « r. (Fortsetzung.) Bei Bauerngütern hat 'sich in der Erbfolge durch Ueberlieferung ein Erbfolgerecht gebildet, das gewohn heitsmäßig in ganz Oesterreich, wenngleich nicht nach denselben Grundsätzen geübt wird. Der Kernpunkt der ganzen Frage ist die Erhaltung des Familienbesitzes durch die Uebernahme des Bauernhofes durch einen Anerben und Entschädigung der übrigen gleichberechtigten Erben durch Zahlung

einer Erbentrichtungsforderung. In den meisten Ländern gilt nun der älteste Sohn oder, wenn keine S>öhne da .sind, die älteste Tochter als Anerbe. Aber es kommt auch das Umgekehrte vor, so in größeren Teilen Oberösterreichs, wo der jüngste Sohn Hofübernehmer wird. Nach der gesetzlichen Erbfolge würden alle Kinder eines Bauern gleiche Anteile am Hof erben. Gewohn heitsmäßig und damit gewöhnheitsrochtlich ist man aber davon abgegangen und es hat sich das A n- er den recht ausgebildet. Dieses Anerbenrecht ist nur in Tirol und in Kärnten

, 660 Kilogramm per Kubik meter. M o l ker e i p r o d u k t e: Nachgefragt war Emmentaler Käse für Gchmelzzwecke. Grundbücher. Die r e ch t l i ch e >n W i r.k u n g e n sind bei der Erbfolge: Der Eigentümer eines ^solches Hofes kann diesen iveräußern und letztwillig wem immer Wer- lossen; wenn er aber ohne Testament ftivbt, atso gesetz liche Erbfolge eintritt, dann geht der Hof an einen An erben über, der lsich folgendermaßen bestimmt: Unter den gesetzlichen Erben geht der dem Grade nach nähere

, non denen der Hof stammt. Ferner besteht noch eine A u s n a h m e von dem oben Ausgeführten. Für den Fall, baß der Anerbe sich auf dem Hofe verheiratet hat und dann mit Hinterlas sung eines Sohnes gestorben ist, hat der Sohn des An erben dlas Vorrecht zur Hofnachfolge vor den Brüdern des Anerben; vorausgesetzt ist hiebei, daß dieser Sohn zur Zeit des Todes des Hofeigentümers noch auf dem Hofe wohnt. Es müssen aber beide Vorauchetzungen ge geben sein, der Anerbe muß 'sich auf dem Hofe verehelicht

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Tiroler Grenzbote
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Page 3 of 10
Date: 11.10.1935
Physical description: 10
Aufstieg finden wir endlich eine kleine Höhle, in der wir unser Nachtquartier aufschlagen. Bitter kalt wird plötzlich der Abend, und eng aneinander gedrängt verbringen wir, in Decken gehüllt, die Nacht. Am 1. Juli, um 4 Uhr früh, ist Tagwache. Dr. Erben mißt den Puls. Er bleibt in der Höhe zurück. Helmut Hahmann und ich ziehen los. Ueber steil ansteigende Felder und riesige Lavafelsen klettern wir höher. Vier Stunden klettern wir bereits. Der Atem wird schwer. Gestern waren wir noch am Kaspischen See

be- grüßens- und anerkennenswert war das Erscheinen der aus den Hochtälern gekommenen Sänger und Sängerin nen, der Zillertaler, Wildschönauer, Alpacher, Branden irren durch die Schluchten des Demavent, geben Schüsse ab, um uns mit Dr. Erben, der in der Höhle wartet, zu verständigen, aber wir finden keine Antwort. Da bricht rasch die Nacht herein und wir frieren un säglich. Wir kauern uns hinter einen Felsen und be kämpfen mit Mühe die große Müdigkeit. Auf einmal hören wir Stimmen. Sofort sind alle Sinne

. Vollständig apathisch erreichen wir ein kleines Bergdorf in 2000 Meter Höhe. Wie Mehl säcke fallen wir in dem Schai Chane, dem Teehaus^ au? den Boden und schlafen. Am nächsten Tage liegt noch immer. dichter Nebel in dm Bergwänden. Trotzdem wagen wir den Aufstieg zur Höhle in 4000 Meter Seehöhe, wo Dr. Erben unser wartet. Da. nach zweistündigem Aufstieg, stellt sich der Nebel auf und nach einer weiteren Stunde befinden wir uns über der Nebeldecke. Sonne über uns. Höhnisch schaut der Gipfel des Demavent

auf uns herab. Wir finden die Höhle, aber Dir. Erben ist fort, ebenso sein Rucksack. Er scheint ins Tal gestiegen zu sein, um Hilfe für uns zu holen. Wir gönnen uns nur eine kurze Rastpause und stürmen abwärts. Nach acht Stunden kommen wir wieder in das Dorf Demavent: gerade zurecht, um im Hofe der Karawanserei eine Menge Menschen wild durcheinanderschreien zu hören. Sie alle wollen „Puhl, Puhl" verdienen und uns retten. Als wir erschienen, sind sie schrecklich enttäuscht. Die Polizei gibt uns abends

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 7 of 8
Date: 15.09.1937
Physical description: 8
Weinende Erben und lachender Kaffenschranker Eine seltsame Gesellschaft war das, die sich vor kurzein zu nächtlicher Stunde in! den Tresorräumen der Londoner Midland-Wank emsan-d. Sie brachte in großen Koffern Sauerstoffgebläse und Einbrecherwerkzeuge modernster Art mit und hatte -offenkundig vor, einen Safe gewaltsam zu öffnen. Man fand unter den Zeugten dieser ungewöhnlichen Szene Richter und Rechtsanwälte, hohe Beamte von Scot land' Pard und die Direktoren der Bank selbst, in deren

An wesenheit ein Einbruch von der Hand eines der berüchtig- sten Geldschrankknackers England verübt wurde, wie er sich wohl noch nie zugetragen hat. Zwei Familien stritten sich um den Betrag von 35.090 Pfund, der sich in Goldmünzen in dem Safe» der Midland- Bank befinden sollte. Melsord Stevenson, der Besitzer des Safes, starb vor einiger Zeit in Kanton. Da er keine leib lichen Erben hinterließ, fiel seine Hinterlassenschaft den 'nächsten Unverwandten, einer Familie Elizabeth in Neu- hork und einer Familie

von Meister in Genua zu. Erstaun licherweise war das »Erbe» bei weitem nicht so groß, wie man erwartet hatte. Bis die enttäuschten Verwandten aus den Papieren des Verstorbenen entnahmen, daß Meldorf Ste venson in London in der Midlandi-Bank einen Safe besaß, in dem sich 35.000 Pfund in Gold befand. Nachdem dieser Besitz im Testament nicht erwähnt war, entbrannte zwi schen den Erben ein wütender Streit, der lange hin»- und herwogte. Das Merkwürdigste daran war. daß kein Schlüs sel zu dem Tresor auffindbar

Erstaunen aus Seiten der Richter und Anwälte, maßlose Enttäuschung auf Seiten der Erben, die die Reifen umsonst gemacht hatten. Bill Murphy aber lächelte spöt tisch und trat 'den Rückweg nach Old Bailey an. Peter D u d l e e. Romeo und Fulko auf dem Sorfe Auf einem Jahrmarkt im bosnischen Dorf Pinbsava sahen sie sich zuerst. Jelena, die vielumworbene Tochter des reichen Mauern Tanasius Pesic, und Mivdrag Filipovic. Lieb« auf den ersten Blick trieb sie einander in die Arme. Bald -jedoch trübte

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Neueste Zeitung
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Page 6 of 10
Date: 20.12.1931
Physical description: 10
Erbitterter Kamps um ein MMonenerbe. Der Oberförster als Günstling einer alten Baronin Neulengbach, 19. Dezember. Em unerhört dreister Versuch, die Erben einer reichen Grüsbesitzerin um ihr Erbteil zu bringen, wurde in den letzten Wochen hier und in einigen anderen Orten in der Umgebung Wiens unternommen. Die Erbschwindler sind der Oberförster der Besitzerin und sein Rechtsanwalt. Frau Melanie (Baronin) Redl, geborene (Gräfin) Buss y, eine Dame von 90 Jahren, kränklich und altersschwach, besaß

, auch Mägde und Kutscher, waren mit be- - Bier Enkelinnen der Greisin vollständig enterbt. trächtlichen Erbteilen bedacht, die sich in einigen Fällen bis auf 100.000 Schilling beliefen. Selbst der Schlosser des Gutes er hielt noch ein Legat von 10.000 Schilling. Nach der Testa mentseröffnung erhüben die Erben, die Baronessen Riesenfels, wohnhaft auf Schloß W e i st r a ch bei Amstetten, mit Rücksicht darauf, daß ihnen sogar der Pflichtteil abgesprochen worden war, bei Gericht Einspruch

. Da dasselbe tatsächlich Unklar heiten fand, die gewisse Zweifel aufkommen ließen, verfügte es die Sperre der Erbschaft. 860.000 geschenkte Schilling „vergessen". Die Erben beauftragten nun den Rechtsanwalt Dr. Albrecht A l b e r t i in Amstetten, die Angelegenheit aufzuklären. Er wandte sich vor allem an den Oberförster und dessen Rechts anwalt, von denen er die Auskunft erhielt, daß von den m- gefähr vor Jahresfrist von den Käufern des Gutes erlegten 1.4 Millionen Schilling nur mehr 100.000 Schilling vorhanden seien

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Neueste Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 28.05.1935
Physical description: 6
einen Betrag von 3750 8. Me Kosten der Beerdigung beliefen sich aus 2370 8, welchen Betrag die Witwe aus eigenem bestritt. Bei der Verlassenschaftsabhandlung meldete sie diese ihre Forderung zum Nachlaß an. Die übrigen Mit- erben besttitten diese Forderung und behaupteten, daß die Beerdi gungskosten aus dem von der Witwe bezogenen Sterbeauartal zu begleichen gewesen wären und stellten das Begehren, daß die Witwe nicht berechttgt sei, von der Verlassenschaft den Ersatz der Beerdi gungskosten zu fordern

. Alle drei Instanzen wiesen die Klage ab. Sterbeauartal Achtet ist. Is , dm Ersatz des Betrages aus dem Nachlasse, beziehungsweise nach Maßgabe der Einantwortung von den Erben zu verlangen, weil die Begräbniskosten aus der Erbschaft haften und daher den Nachlaß und nicht die Witwe als solche, sondern nur insoweit belasten, als sie als Erbin in Betracht kommt. Die ursprünglich übliche Bezeich nung „Konduktquartal" deutet allerdings die Bestimmung zur Bestreitung der Leichenkosten an. Später kam

. Ist daher der Nachlaß zur Bezahlung der Leichenkosten ausreichend oder find Personen vorhanden, die laut Erb recht zur Bezahlung der Leichenkosten verpflichtet sind, so bleibt der Witwe das ganze Sterbequartal zur anderweitigen Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage, ohne daß sie dem Nachlaß oder den Erben gegenüber irgendwie verpflichtet wäre. Das Hatten von Hunden. Der Kläger besitzt eine Villa im Innsbrucker Mittelgebirge. Seine Nachbarin, ebenfalls Villenbesttzerin, hält zwei Doggen, die jedesmal

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Volksbote
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Page 7 of 12
Date: 11.12.1930
Physical description: 12
in Bressanone gehörigen Realitäten, und zwar Grundbuch Monte Ponente Einl.» Zahl 74 l. der Hof Mayr ln der Mahr samt allen dazuaehärigen Grundstücken. Einl.-Zl. 751. der Tasserhof in der Mahr: Einl.- Zahl 4911. die Gebäulichkeiten in den Angerfeldern. 481 G r b s e r l l S r u n g e n. Die Erbschaft mit dem Vorbehalt der rechtlichen Wohltat des Jnventares haben angetreten: a) die Erben des am 3. Juli 1930 in Renan verstorbenen Josef Kaserer nach Jakob; 483 b) die Erben des am 21. Juni 1930 in Tolle

in Pusterta ohne Testament verstorbenen Alois Blasbichier nach Michael; 484 ci die Erben des am 30. Juni d. I., mit Testament verstorbenen Peter Huber nach Josef in S. Lorenzo in Pusteria; 485 die die Erben der am 13. August 1980 ohne Testament verstorbenen Rosa Ptankensteiner nach Balthasar in Villa Ottone, 488 e> Die Erben des am 18. August 1029 in S. Giovanni, Valle Aurina. mit Testament verstorbenen Peter Enz nach Josef: Vtsflftarfen gesdienhf zu erhalten findet eine Dame immer nett. Ihre Aafmerksatn

- keit wird elefreuen.Bitte machen Sie Ihre Be stellung mir rechten Zelt Vogelwelder'PaplerbaiidJiuuteii 488 489 a 487 f) die Erben des am 8. Oktober 1029 ii*< Rücoiie mit Testament verstorbenen Anton! Pramstaller nach Peter; g) die Erben des am 10. Februar 1930 ohne, Testament verstorbenen Peter Auer nach! Johann in S. Täterin« (Brunico). ^ ^*.*F*LS'iche Konzession. Nathan. >>akob Abramo in Merano hat beim tgl. Korporatkonsministerium um die berg- rechtliche Konzession zur Nutzbarmachung

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Alpenzeitung
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Page 7 of 8
Date: 18.03.1931
Physical description: 8
di« Klausel aufgenom men. daß die Grundstücke wieder in den Besitz der Familie Sutter zurückkehren sollten, sofern man Ii« ihrer Bestimmung als öffentliche Anla gen entziehen sollte. Dieser Fall ist nun in d»r Praxis tatsächlich eingetreten, indem die Stadt Sacramento Grundstücke, die zu Straßen.die nen sollten, an eine große Konservenfabrik und an eine Eisenbahngeseilschast verkaufte. > Unter Berufung auf das Testament haben'di« Erben Johann Sutters und seines Sohnes-Jo hann Sutter junior, im Jahre 1V2Ü

die Stadt Sacramento auf Auszahlung der Verkaufssum me verklagt. Zu den Klägern gehören Anna Sutter de Aoung, Christina Sutter von Wohl bock, Reginald R. Sutter, John N. Sutter. Al fred C. Sutter. Guadalupe Sierra, und Càè- ron Sierra. Die Geschwister Sierra sind' Ver wandte von Johann Sutter junior der 1897 in Äcapulco in Mexiko starb. Äußer Viesen Er ben von Johann Sutter jun. gibt es ndch eine Reihe direkter Erben von Johann Sutter sen., die die Stadt Sacramento getrennt verklagt ha ben. Hhre Klage

beschränkt sich nicht auf Mn Verkauf der öffentlichen Grundstücke durch ^i» Stadt, sondern umfaßt den gesamten ehemali gen Besitz von Johann Cutter M ' ' à ersteren Prozeß hat 'däs' Gericht ^ereit» zu Gunsten der Stadt Sacramento entschiedet, das Urteil ist aber, obwohl es von Richter B- Ä. Anderson bereits vor Jahren, gefällt worden ist, noch nicht unterschrieben. Die Erben siiih be reits dabei, die Fortsehung des Prozesses in. hö herer Instanz vorzubereiten. Unabhängig' von diesen beiden Prozessen

läuft schon feit Jahr zehnten vor dem Obersten Gerichtshof der Ber einigten Staaten ein Prozeß um 200 Millionen Mark Schadenersatz, die Sutter von den Ver einigten Staaten fiir die Schäden,, die va>v der Goldgräbern angerichtet wurden, gefordert hatte. Dieser Prozeß scheint schon seit, mehre ren. Jahren völljg eingeschlasen zü sein. ' '' . Sollten die Erben Sutters ihren,ProM'> ge gen^ di« Siadt Sacramento gewinnen. so Där« .die gezwungen, einzettt gegen die Gesellschaften mid Privatpersonen

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