und der Personsbeschreibung konnte als Täter der 32jährige Chauffeur Robert Münzel aus- geforscht und verhaftet werden. In der Verhandlung bestritt der Angeklagte, mit dem Manne identisch zu sein. Da die Kronzeugin Friederike nicht erschienen war, wurde die Verhandlung zwecks Einvernahme des Mädchens, das in zwischen ein Engagement in San Remo erhalten hat, vertagt. Der geerbte Urlaub. Aus Berlin wird berichtet: Man kann alles Mögliche erben: Geld, Möbel, sogar Schulden. Man kann aber auch einen — Urlaub erben. Nämlich
denjenigen Urlaub, den der Erblasser zu seinen Leb zeiten nicht mehr antreten konnte, weil sich das Schicksal für einen Urlaub in die Ewigkeit entschieden hatte. Was tun nun die Erben — soll man somen: die glücklichen Erben? — mit einem solchen Ur laub? Ihn in Natura zu genießen, hat ja keinen Sinn, weil es dabei nötig wäre, auch in das Arbeitsverhältnis des Verstorbenen ein zutreten. Man kann ihn also nur in Geldeswert beanspruchen, den jenigen Wert also, den er in Geld ausgedrückt für den Verstor benen
gehabt hätte, wenn man ihn nach dessen Gehalt berechnet. Es liegt auf der Hand, daß eine Firma gewöhnlich etwas verdutzt ist, wenn man an sie mit einem solchen Anspruch herantritt. Den Urlaub eines Verstorbenen bezahlen? Aber die moderne Arbeits gerichtsbarkeit, die ja den Urlaub als einen Teil der Arbeitsentschädi gung ansieht, steht in diesem Falle durchaus auf Seiten der Urlaubs- erben. Sie geht sogar noch weiter. Wie die folgende Entscheidung zeigt, behandelt sie sogar den Anspruch
eines verstorbenen Arbeit nehmers genau so, als ob er noch lebte. Für den Toten gilt also Tarifvertrag und Arbeitsordnung. In einem Falle dieser Art wand ten sich die Urlaubserben ans Arbeitsgericht, trotzdem für die An sprüche des Verstorbenen laut Reichstarifoertrag eine Schieds gerichtsbarkeit zuständig war. Hier entschied das Reichsarbeits- gericht: Da der Arbeiter S., so lange er lebte, wegen des Klage anspruchs der Schiedsgerichtsklausel unterlag, dürfen nach seinem Tode auch die Erben wegen diekds