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Dolomiten
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Page 11 of 16
Date: 15.10.1938
Physical description: 16
nichts ausgemacht ist. Die Absonderung der Verlaffenschnft vom Vermögen des Crben Es dürfte von allgemeinem Interesse sein, diese Rechtseinrichtung in kurzen Zügen zu beleuchten, wie dieselbe nach dem nunmehr geltenden Gesetze geregelt erscheint. Die Einrichtung der Rechtsmohltat der Absonderung des Vermögens des Verstorbe- nen von jenem des Erben (separatio bono rum) verhindert ebenso wie die Rechtswohltat des Inventars, die Vermengung des Ver mögens des Verstorbenen mit jenem des Erben; während jedoch

das Inventar ^ ein Rechtsmittel ist, das dem Erben in feinem Interesse gegeben ist, damit derselbe bei Ueberschuldung der Verlassenschaft nicht mit dem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers aufkommen muß. in anderen Wor ten für die Nachlaßschulden u. Vermächtnisse nicht über den Wert des Nachlaßvermögens haften muß, wird hingegen die Absonderung der Verlassenschaft den Gläubigern der Verlassenschaft und den mit einem Legat Be dachten (Legatären) eingeräumt, um sich aus derselben zu befriedigen

, mit Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern des Erben. Die Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen des Verstorbenen werden folglich die V e r l a f f e n f ch a f t r g l ä u b i g e r und Legatare beantragen bei Verschuldung des Erben bzw. bei Gefahr daß derselbe das Nachlaßvermögen veräußert, also bei Gefährdung ihrer Forderung. Nach dem früheren öst. Gesetze verhinderte die „separatio bonorum' einfach die Erbs- einantwortung (8 812 allg. b. G. B.); die erblasserischen Liegenschaften blieben grund

hingewicsen werden. Mit der „Separatio bonorum' werden die zwei Vermögen nicht derart getrennt, daß den Gläubigern des Erben kein Recht zustande auf das Nachlaß vermögen, welches ausschließlich den Gläubi gern des Verstorbenen und den Legatären Vorbehalten sein sollte, und daß hingegen letztere kein Recht hätten auf das Vermögen des Erben, welches dessen Gläubigern zu reservieren wäre: denn es wäre doch unbillig, daß das Recht der Absonderung zugunsten der Gläubiger des Verstorbenen sowie der Legatare

sich zu deren Ungnnsten ausmirkte, indem die vom Erben mit der Erbsannahme übcrnqmmene Haftuna vermindert würde. — Letzterem räumt das Gesetz die Rechtsmohltat des Inventars ein, um den Mitbewerb der erblasserischen Gläubiger auf fein Vermögen zurückzuwcisen. während den Gläubigern des Erben selbst die „panllianische' Klage ein geräumt ist, um eine zu ihrem Schaden er folgte Erbsannahme anzufechten. Die Rechtswohltat der Absonderung, welche den Nachlaßgläubigern ein Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern

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Dolomiten
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Page 5 of 8
Date: 27.04.1931
Physical description: 8
des Departements, der franzö sische Großgrundbesitzer und Millionär Treste, der vielleicht der größte und hartnäckigste Geizhals der Welt war. Die Aerzte stellten bei der Untersuchung fest, daß der Mann an Entkräftung gestorben war, da er sich trotz seines ungeheuren Reichtums an Geld- und Land- sowie Häuserbesitz nicht gönnte, etwas anderes zu essen als Kartoffeln und getrock nete Feigen. Die größte Ueberraschung erleb ten aber feine Erben, als sie das Haus des Millionärs untersuchten, um den Bestand

. Als die Erben in das Schlafziinmer ihres verstorbenen Oheims kamen, sahen sie vor denk Ofen zahl reiche bedruckte Papiere, die teilweise ver brannt waren und von dem alten Krösus offenbar an Stelle von Holz und Kohlen ver wendet worden waren, um das Schlafzimmer zu heizen. In der unordentlichsten Weise waren sie halbverbrannt aus dem Feuerloch mit einem danebenliegenden Eisenstab her ausgeschart worden, wenn das Feuer aus gegangen war um bei der Erzeugung eines neuen Feuers nicht zu stören. Einer der Erben

nahm lachend einen Fetzen Papier auf, um zu sehen, womit der alte Erbonkel sein Zimmer geheizt hatte. Die anderen rieten ihm, das schmutzige Papier liegen zu lassen, da man das Zimmer radikal säubern wollte. Aber dem Erben verschlug vor Staunen die Stimme, als er sah, daß er eine der besten Aktien in der Hand hatte. „Dieses Stück Papier ist mehr wert als 10.000 Frankl' rief er aus, „unser Onkel war anscheinend verrückt und hat mit rNillionenwerken sein Zimmer geheizt.' Nun durchsuchte

man das andere „Heiz material'. Es bestand nur aus den besten Aktien, die zum großen Teil fast völlig durch Feuer vernichtet waren. Zum Glück für die Erben war ein Teil der Wertpapiere noch so weit gerettet, daß ihre Nummern fest gestellt werden konnten. Man räumte nun den Ofen ganz aus und suchte den Schutt ab, wo der verstorbene Millionär im Laufe des letzten Winters die Aschenreste aufgehäuft hatte. Auch hier fand man noch Dutzende von Aktien, zur Hälfte oder zu Dreiviertel ver brannt, da offenbar das starke

Papier, auf dem die Aktien gedruckt sind, in Verbindung mit der Unfähigkeit des alten Mannes, Feuer anzuzünden, einen Teil der Aktien vor völliger Zerstörung bewahrt hatte. Zum Leidwesen der Erben mußten sie aber fest stellen, daß der größte Teil bereits verkohlt war. Von diesen waren nur noch verbrannte Bruchstücke vorhanden, die auf die Art der Aktien nicht mehr schließen ließen. Aufs sorgfältigste wurden die bisher verachteten Papierreste von den Erben in Zusammen arbeit mit einem Bankfachmann

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Volksbote
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Page 7 of 12
Date: 11.12.1930
Physical description: 12
in Bressanone gehörigen Realitäten, und zwar Grundbuch Monte Ponente Einl.» Zahl 74 l. der Hof Mayr ln der Mahr samt allen dazuaehärigen Grundstücken. Einl.-Zl. 751. der Tasserhof in der Mahr: Einl.- Zahl 4911. die Gebäulichkeiten in den Angerfeldern. 481 G r b s e r l l S r u n g e n. Die Erbschaft mit dem Vorbehalt der rechtlichen Wohltat des Jnventares haben angetreten: a) die Erben des am 3. Juli 1930 in Renan verstorbenen Josef Kaserer nach Jakob; 483 b) die Erben des am 21. Juni 1930 in Tolle

in Pusterta ohne Testament verstorbenen Alois Blasbichier nach Michael; 484 ci die Erben des am 30. Juni d. I., mit Testament verstorbenen Peter Huber nach Josef in S. Lorenzo in Pusteria; 485 die die Erben der am 13. August 1980 ohne Testament verstorbenen Rosa Ptankensteiner nach Balthasar in Villa Ottone, 488 e> Die Erben des am 18. August 1029 in S. Giovanni, Valle Aurina. mit Testament verstorbenen Peter Enz nach Josef: Vtsflftarfen gesdienhf zu erhalten findet eine Dame immer nett. Ihre Aafmerksatn

- keit wird elefreuen.Bitte machen Sie Ihre Be stellung mir rechten Zelt Vogelwelder'PaplerbaiidJiuuteii 488 489 a 487 f) die Erben des am 8. Oktober 1029 ii*< Rücoiie mit Testament verstorbenen Anton! Pramstaller nach Peter; g) die Erben des am 10. Februar 1930 ohne, Testament verstorbenen Peter Auer nach! Johann in S. Täterin« (Brunico). ^ ^*.*F*LS'iche Konzession. Nathan. >>akob Abramo in Merano hat beim tgl. Korporatkonsministerium um die berg- rechtliche Konzession zur Nutzbarmachung

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Dolomiten
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Page 9 of 16
Date: 02.04.1932
Physical description: 16
- nicht nur der gesetzlichen Erben — sek, ucnn die Erbschaft bis zur Erledigung des Prozesses über die Giltigkeit des Tsstomen- ,i>i gerichtlich sequestriert werde. Im Laufe «einer Rede kam der Dertreter noch einmal aui den ganzen Lebenslauf des Bast« zu sprechen und brachte in großen Umrissen, das. was schon in den Zeitungen gestanden hotte Er erzählte die Geschichte von dem armen Bettler, der im Juli 1931 nach Dres- ianone gekommen sei und von dem Toten» gröber, der das Bündel gefunden habe, in dem das Justament ünd

die Goldstücke ent halten wirren. Cr erzählte dann von der Jn- rentarsaufnahme. von der Testamentseröff. nung und von der Erberklärung der chine sischen Regierung und betonte zum Schlüsse, daß Margarete Baste das Testament aus drei Gründen anfcchte: aus dem Grund« der Unsicherheit in der Person des Erben, weil das chinesische Dolk keine Person darstelle, aus moralischen Gründen, weil der Beisatz „zur Bekämpfung der europäischen Rasse' «in unsittliches Motiv sei und schließlich. weit nachgewiesen werden könne

, daß Basse zur Zeit, als er sein letztes Testament errichtete, bereits geistig Nicht mehr normal und im Vollbesitze seiner geistigen Fähigkeiten ge, malen sei. 2er Dertr«ter des chinesischen Volkes er widerte darauf in längeren Ausführungen, und zwar bestritt er vor allem die Zuständig keit sowohl des Tribunals Bolzano, als über haupt jeder italienischen Gerichtsbehörde, und zwar aus dem Grunde, weil Baste ein Reichs deutscher. die Erben aber Chinesen seien und mail sich die Erbschaft mit Ausnahme

der ii47 Goldmünzen, die einen ungefähren Wert von 14.000 Lire darstsllen. im Auslande be- finde. Daher sek kein italienisches Gericht zu ständig. Uber diesen Fall zu entscheiden. Im itbrigen sei der Tote aboslut nicht geistes gestört wie die Gegenseite annehme nur aus dam Grunde, well er nicht seine Verwand ten. sondern das chinesische Volk zum Erben einsetzte. Unter den Papieren des Toten fand sich auch «in Testament vom Jahre 1913, in welchem Basse sein ganzes damaliges Ver mögen von rund 800.000

mit d«r Absicht getragen habe, die Chinesen als Erben ein- zuietzen Was schließlich die „unmoralische Bedingung' betreffe, so sei es an der Zeit, eine Unrichtigkeit richtig zu stellen, die In der letzten Zeit verbreitet wurde. Im Testament heiße es nicht „Bedingung'. sondern ..Wunsch'. Basse hat das chinesische Volk nicht unter der „Bedingung' zum Erben eingesetzt, gegen die europäische Rasse zu kämpfen, sondern mit dem „Wunsche', die europäische Raste im Zaume zu halten. Das lei schließlich

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Lienzer Zeitung
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Page 11 of 16
Date: 15.04.1939
Physical description: 16
von selbst, ohne daß es einer Erbserklärung und Einantwortung bedarf, auf den Erben über. Der Erbe kann allerdings nachträg- Nch die Erbhoferbschaft ausschlagen mit der Wirkung, als ob sein Erberwerb niemals eingetreten wäre. Nach Oesterreichischem bürgerlichen Rechte erwirbt der Erbe die Erbschaft durch die gerichtliche Einantwor tung auf Grund einer von ihm abgegebenen Erbserklärung und der Verhandlung seines Erbrechtes vor Gericht. Auch das Beräußerungsverbot und die Beschränkungen der Testierfreiheit im Reichserbhofgesetze

sind nicht etwas ganz Neues, noch nie Dagewesenes, sondern nur die Wiederbelebung eines altdeutschen Rechtsgedankens, des sogenannten Wart rechtes des Erben. Im älteren deutschen Rechte war die Veräußerung von Grund eigentum an die Genehmigung der Ver wandten oder wenigstens des nächsten Er ben gebunden, so daß der nicht zustimmen de Erbe das veräußerte Gut mit der Eigentumsklage an sich ziehen konnte, als ob der Erbfall bereits eingetreten wäre. Dies drückt das altdeutsche Rechtssprich- wort aus: „Grund und Boden

kann nie mand vergeben ohne der Erben Erlaub nis'. Das ältere deutsche Recht kennt auch keine letztmaligen Verfügungen. Das Wart- recht des nächsten Erben konnte durch letztwillige Verfügung nicht beseitigt wer den. Erst im späteren Mittelalter dringt die Zulässigkeit von Anordnungen auf den Todfall durch unter dem Einfluß der Re zeption des römischen Rechtes, wie der Vorgang heißt, durch das römische Recht in Deutschland eingeführt wurde. Wohl ist die Verfügung des Bauern über den Erbhof

durch das Veräußerungs verbot und die Beschränkung der Testier freiheit eingeengt worden. Die einschlägi gen Bestimmungen sind begründet in der Verbundenheit des Bauern mit Grund und Boden und in dem Charakter des Erbhoses als Familieneigentum. Der Hof geht auf den Erben über, wenn der Bauer bei Leb zeiten abtritt, das heißt übergibt, oder wenn er stirbt. Der Bauer soll aber den Hof nicht nach Belieben verkaufen dürfen. Der Erbhos darf nicht Handelsware werden. Diese Bestimmungen sind aber nicht starr

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Alpenzeitung
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Page 2 of 6
Date: 01.04.1938
Physical description: 6
-der Patriarch die Dunis Erben. — Alle» aus jmrem Held. Der Prozeß um das Millionenerbe des Taballönigs von Philadelphia', der die Heyi «Ketit Parisien' aus Doorn M-z LN ArmU, daß die Welt seit Monaten 'und Jahren à Atem > Schaffung der neuen Berfassuna. ! und Svannuna Hält, Hat inzwischen durch Aufstellung des Budgets und durch ^ihre s à Geständnis eine überraschende Wen- MommeiM .Nachrichten zufolge ist >Ex AmM-MGelm fl. PlöMch Mwer er àankt. Maß .seine FcunUienangchörigen -W I ^n ^in iSorge sind. UeMrrm

als SlW Personen, die allesamt behaupteten, als direkte Erben in Frage zu kommen. Den Beamten in Philadelphia bereitete dieser ungewöhnliche Andrang verständ- .licherweise etwas Kopfzerbrechen. Bei der Nachprüfung stellte sich dann rasch her aus. daß der west überwiegende Teil all dieser Anwärter aus das Erbe des „Ta- bakkonigs' nichts außer dem Namen „Schaeser- vorzuweisen hatte, -um diesbe zügliche Ansprüche geltend zu machen. Au» dem Elsaß gebürtig. Alle diese Herrschaften wurden darauf

hin ohne weiteres von den Listen gestri chen. Aber es blieben immerhin noch 72 Personen übrig, deren Ansprüche auf das Erbe berechtigt schienen. Nach langwieri- folgte dann im Jahre 1S3S, als'auf Ver anlassung eben jener Frau Benke-Schae- ser — die.sich m dieser amerikanischen Erbschastsangelegenheit überhaupt .sehr rührig zeigte — ein „Trust der.lachenden Erben' zustandekcm. das Heißt, die 72! oerbliebenen Anwärter auf das Verino-' gen des „Tabakkönigs oon Philadelphia' taten.sich zusammen und.schlössen

auf Wo chen und Monate Hinausziehen können. Der „Trust der fachenden Erben* ist je doch bereits wieder in Aktion getreten. Er Hat sich von der Polizei von Phila delphia zwei Beamte gemietet, die Tag und Nacht das Mausoleum des „Tabak känigs von Philadelphia* bewachen müs sen. damit nur ja nicht das kostbare Do kument im letzten Augenblick wieder ver schwindet. .< Auch die A. C. Trento, die am kom menden Sonntag in Bokano zu Gast ist, befindet sich in einem scharfen Training, das auch eine gewisse

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Dolomiten
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Page 2 of 8
Date: 02.01.1934
Physical description: 8
Für die faschistische Winterhilfe sind fol- pte. weitere Spenden von Seite der Haus- *: ekngegangen, und zwar aus Bolzano: . „ etzer Anton, Kleidungsstücke im Werte 'L. 200. ChristaneN Pauls Erben L. 180. Gebrüder Ueberbacher L. 100. Gebrüder Feltrinelli L. 100. Druckerei Vogelweider L. 100. Rosendorfer Friedrich, Kleider im Werte von L. 60. Rottensteiner Alois L. 50. Nolhum Rosa L. 50. Lunger Alois L. 56. Hofmann Klara L. 60. Schätzer Johann L. 50. Schwestern Canal L. 50. Greissing I. A. (Rosa Wwe. Lang

) L. 50. Zlschg Heinrich und Paula, Cafe „Kusseth', L. 50. Angelini Anna L. 50. Masetti Josef, Gries, L. 50. Kamaun Max L. 50. Perathoner Georg, Gries, L. 50. Lenninger Ludwigs Erben L. 10. Pancheri Franz, Gries, L. 30. Scrinzi Franz L. 30. Biafkon G. L. 30. Sieß Alois. Gries, L. 30. Mumelter Franz, Grandl. Rencio, L. 30. Glatzl Wwe. Anna, Gries, L. 25. Rottenstelner Agatha, Gries, L. 25. Wachtler Albert L. 25. Fingerle August, San Osvaldo, L. 25. Regele Heinrich, Gries L. 20. Joris G., Gries, L. 20. Koranda

di Bolzano, L. 10. Dibiasi Karl, Gries, L. 10. Martini, Piano di Bolzano, L. 10. Schäfer Professor, Rencio, L. 10. Machinek Alois, Gries, L. 10. Geiger Johann L. 10. Oberrauch Alois, Heinrichshof, L. 10. Villa PUfcheider, Gries, L. 10. Sartori Wwe. Anna L. 10. Lintner Barbara L. 10. Pichler A. L. 10. Meier Alois und Augusts, Gries, L. 10. Stanger Alois L. 10. Andreatti Felix' Erben, Rencio, L. 5. Goldhann Franz, Graz, L. 5. — Aus Merano: Societa Alberghi Wpin'i L. 500. Rohde Oskar L. 100. Hartmann

R. L. 50. Wälder' Erben L. 50. Delugan Her mann L. 50. Kadaoi Josef L. 50. Jnnerhofer Dr. M. Johann L. 30. „Weihes Kreuz'. Kur haus, L. 30. Zipper Hermann L. 25. Messing Dr. L. 25. Rungg Josef L. 20. Jurnitschek R. L. 20. Platzer Maria L. 20. Braun A. L. 15. Holzleitner Michel L. 15. Achorner Georg L. 10. Margesin Johann L. 10. — Aus Breffanone: Abg. Dudan Alexander, Sarnes, L. 50. Lazar A. L. 20. Pupp Wwe. Eäcilia L. 20. Gebrüder Neuhauser-L. 10. Schmuck Theresa L. 10. Reiner Matthäus L. 10. Bonell Josef

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Alpenzeitung
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Page 2 of 8
Date: 17.03.1935
Physical description: 8
lange die Verfü gung ül'er die unermeßlichen Reichtümer seinem Sohne, John D. dem Jüngeren, übergeben. Aber auch dieser ist nicht mehr der jüngste, und auch er hat über die halbe Milliarde Golddollar bereits vei'fikit. Die Erben sind seine zwei Söhne und ein Nefke; Vie Verteilung zwischen ihnen ist jedoch noch 'là bekannt. - un,è '.'0 Kilometer 'zur Austragung. Di« Spur I * Morgan besitzt nur ein Fünftel des Vermögens (Zrokleil auer durch die Güter von ^ konnte. . . von Nockefeller, immerhin noä

, 100 Millionen s,^r Feldtveae St-eia« und nur beiden Mannschasten stellten sich dem Eolddollar. Er ist jetzt 70 Jahre alt und will sich, j <,j.gmed« ül,^ di? Centuriom Pasturent, in folgender wie behauptet wird, nach Schottland zurückzi-d-n. ' ^rden ^ak^u^^^ Aufstellung: R. Liceo classico A..- Balliner, Merler. Vorher wird sein Vermögen seinen Erben über- L Tà. Hall«. CiSmatuzzi. Peternell. Bracchetti. Sonntag, den MSrz Weiters ist noch ein lokaler Sprunglaus für Ba lilla und. AvanHuardiften. sowie

einen großen Verlust, denn ihm entgeht ans diese Weise die Erbschaftssteuer. Ford, der im 63. Lebensjahre steht, hat ein Te stament gemacht, wonach sein Vermögen an - 19. Erbberechtigte zu gleichen Teilen sollen soll. Dar unter befindet sich auch sein einziger Sohn, der also nur ein Neunzehnte! erben wird. Wie groß das Vermögen von Ford ist. weiß niemand. Be kannt ist nur, daß der Automobilkönig vor zwei Jahren einen Verlust von etwa 60 Millionen Golddollar gelassen hingenommen hat. Was ist eln Besuch

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Dolomiten
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Page 7 of 16
Date: 19.01.1935
Physical description: 16
LolZano unL Umgebung Schriftleleung: Museumstraße Nr. 42 — Lelephon: Nr. 13*36 und 13*3? Provinz Lolzano Spende« für die Winterhilfe Beiträge des Syndikates der Hausbesitzer. 3n Bolzano: Dr. Mario Ebnnis L. 30. Faktor Celeste L. 20. Erben nach Maria Fratz 2. 2» Maria n Kager 2. 00. Sebastian Bcrtignolli 2. ID. Graf Huyn 2. 60, Aliredo Cecco 2. 30, Lnriickweider Anton 2. 20. Facchinctti Umberto 2. i'O. Mag. Paul o. Auffcknniter 2. 60, Tentrnl- garaae 2. 20, 2uise Autlner 2. 20. Michelon Alois

Wledcnbofer 2. 25. Oskar und Wol'cr Wiedenbofer 2. 60. Masfa Folllmento-e ln. Voller L. 30. Dr. Binatzer 2. 30 Schmid Ivies 2. 6. ii. Brei; Erben 2. 20, Obcr'auch Lnigi. <5«i,irichsbos. 2. 60. Pichler Rosa L. 10, Franz Pla'tner L. 20, Pancheri Franz 2. 60. Woch'ler K-rolino 2. 10. Feld Iobann 2. 6. I. Siest 2 50. Techt Antonia 2. 60, Bücher Auanst 2. 25. A. Oberrouch und Kinder 2.26, Kortichak 'isnrbert 2. 20. 2enningcro Erbe» L. 60. Anna Burginoier 2. 60. Fanrtti Fcderico 2. 10. D>rce n,:d 2'ldo

L. 15. Siebenkörstier 2. >0. In E 0 l l a l b 0 : Dr. Konrvd Obe'rauch L. 30. In Bipiteno: Kv-l Keim L. >5. In Oltrikarco: Clcmeiiti Saoerio L. 50. Eebr. Rogginer L. 20. In Trento: Dr. Movtavon Erben L. 100. In Torino: Ing. Johann Grietzcr L. 100. a Freie Stellen. Das Korvorationsministerium hat einen Bewerb um 10 Stellen als Eichbeamte ausgeschrieben. Die diesbezüglichen Eesucke sind bis zum 1. März l. I. einzurcichen. Nähere Auskünfte könne» im kal. Eichamt in Bolzano, Bindergaste Nr. I. in Erfahrung gebracht

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Alpenzeitung
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Page 7 of 8
Date: 11.03.1932
Physical description: 8
^ nein Erben dem Eingang des meisten Hause'' denn er sah, daß am Ende der Straße ein fest- redeten sofort bedenklich und sagten, daß es zu. mo nach immer staunend der Knabe mit den Ziehung der Truppe,: einigcn könnten, licher Zug auftauchte. Das war das Ereignis: Brandstiftung sei. Und doch nahm man es nicht Der hohe Würdenträger Ozumi wurde in einer so ernst. Da prasselte es plötzlich auch am an Sänfte getragen. Voraus gingen Diener, Flö tenspieler und Gongschläger. Oblimi trug japanische Kleidung

. Links und rechts von der Sänfte gingen in dichten Reihen hohe japanische Beamte und hielten ihre Hän de in den Aermeln der Kimonos verborgen. „Wieviel Volk heute wieder unterwegs isti' sagte ein hoher Beamter zu seinem Nebenmann. Der nickte wortlos. „Der mächtige Ozumi ist gar nicht so anszerordentlich'. begann der am dere wieder leise. „Er ist nur der Nachfolger des großen Jnnouje. Das sagt alles. Jehl möch te er seinen Sohn zur Macht bringen, denn bis her gelang es ihm nicht, weil man den Erben

!' ^ - chinesische Buddhapriester des Tempels Ho!'Ein A Gegensettigkeit', antwortete à von Hoesch. IIUYM getten ole ^rimleoenen N?,sckt»nsi^,ik 5,,,,»^ . s, . x ,, «riffe, die im gegenwärtigen Wahlkampf gegen ^ ! niedergesetzt. erhoben wurden, mit energischen Worten tene.ngang der Knabe mit den Schildkröten saß. ?end sà ß.7°7beSch.' o'U77o.?L Wichtigkeit' L°^s No^g^ Erben dem 'groß!n^Ahild'' sewer Väter''zu! Notverordnungen gefallen sind. Man konnte von überall sehen, daß allen dreien höchste Erhrerbietung

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Dolomiten
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Page 2 of 8
Date: 02.05.1932
Physical description: 8
Dizekönigs des äußersten Ostens unter der Zarenregierung. der im Jahre 1917 in Pakt« (Krim) verstorbene russische Admiral Alexe- jew, hinterlassen hat. Admiral Alexejew, der Junggeselle war, hatte seinerzeit sein großes Vermögen in den in Rußland befindlichen Besitz und in seine im Ausland investierten Kapitalien geteilt. Als Erben für die eine Hälfte hatte er seine Angehörigen bezeichnet, während er seine im Anslande befindlichen Kapitalien einem Fräulein Lucie Woldfeld, seiner früheren Freundin

, und einem Herrn Behrens, seinem früheren Mitarbeiter im äußersten Osten, hintcrlassen hatte. Das Testament hatte er im Dezember 1916 bei einem Notar in Petersburg hinterlegt. Die Teilung feines Eigentums stellte sich nachträglich als sehr wichtig heraus, da sein in Rußland befind liches Vermögen durch die bolschewistische Revolution enteignet wurde und seine Ver wandten daher leer ausglngen. Erst im Juni 1928 wurde das Testament durch einen gewissen Khazine in Petersburg anfgefunden, der die beiden Erben

Fräulein Woldfcld und Herrn Behrens davon verstän digte. In Paris wurde ein Rachlaßverwalter ernannt. Im Jahre 1929 wurde das Testament als rechtsgiltig anerkannt und die Morgan-Bank beauftragt, die 34 Millionen an die beiden Erben auszubczahlen. Gegen dieses Urteil wurde von den Ver wandten des Admirals Einspruch erhoben, der sich besonders darauf stützt, daß die Auf findung des Testaments nach zwölf Jahren auffällig sek, daß Khazine anscheinend keiner lei Versuche.gemacht hatte, Blutsverwandte

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