um die Bewilligung des gerichtlichen Sequesters der Erbschaft. Der Ver treter der Erbin Margarete Basse, Dr. Gottfried Marche- s a n i jun., führte aus, daß es im Interesse sämtlicher Be teiligter — nicht nur der gesetzlichen Erben — sei, wenn die Erbschaft bis zur Erledigung des Prozesses über die Gül tigkeit des Testamentes gerichtlich sequestriert werde. Im Laufe seiner Rede kam der Vertreter noch einmal auf den ganzen Lebenslauf des Basse zu sprechen und brachte in großen Umrissen, das, was schon
des Erben, weil das chinesische Volk keine Person darstelle, aus moralischen Gründen, weil der Beisatz „zur Bekämpfung der europäischen Rasse" ein unsittliches Motiv sei und schließlich, weil nachgewiesen werden könne, daß Basse zur Zeit, als er sein letztes Testament errichtete, bereits geistig nicht mehr normal und im Vollbesitz feiner geistigen Fähigkeiten ge wesen sei. Der Vertreter des chinesischen Volkes erwiderte darauf in längeren Ausführungen, und zwar bestritt er vor allem die Zuständigkeit
Parlamentarismus eine st a r k e Autorität in die Führung trete. Sämtlich« Versuche, außenpolitisch die Situation Deutschlands zu bessern sehe er so lange für aussichtslos an, als nicht innen überhaupt jeder italienischen Gerichtsbehörde, und zwar aus dem Grunde, weil Basse ein Reichsdeutscher, die Erben aber Chinesen seien und weil sich die Erbschaft mit Ausnahme der 647 Goldmünzen, die einen ungefähren Wert von 14.000 Lire darstellen, im Auslande befinde. Daher sei kein italienisches Gericht zuständig
, über diesen Fall zu ent scheiden. Im übrigen sei der Tote absolutnichtgeistes- g e st ö r t wie die Gegenseite nur aus dem Grunde annehme, weil er nicht seine Verwandten, sondern das chinesische Volk zum Erben einsehte. Unter den Papieren des Toten befand sich auch ein Testament vom Jahre 1913, in welchem Basse sein ganzes damaliges Vermögen von rund 800.000 Mark der englischen Regierung vermachte unter der Bedingung, arme Arbeits lose zu unterstützen; für den Fall, als die englische Regie rung die Annahme
der Erbschaft verweigere, solle die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Erb schaft antreten und für den Fall, daß auch diese Regierung die Erbschaft ausschlagen sollte, solle das chinesische Volk der Universalerbe — aber ohne jede Bedingung — sein. Daraus gehe zweifellos hervor, daß Baste sich bereits im Jahre 1913 mit der Absicht getragen habe, die C h i n e s e n als Erben einzusetzen. Was schließlich die „unmoralische Bedingung" betreffe, so sei es an der Zeit, eine Unrichtigkeit richtig