werden sollea, sondern sie sollen den Rechten der obberührten Waldaus v. Waldenstein und ihrer Erben gänzlich unschäd- lich sein. Wir erklären diese auch hiemit als ganz kraftlos und nichtig und machen sie zu Nichte in Kraft dieses Brieses von Unserer Rom. königl. Machtvollkommenheit und gebieten darauf allen und jeglichen Unfern und des hl. Reiches Für sten, Geistlichen und Weltlichen, Prälaten, Grafen, Freien, Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Landvögten, Land- marschällen, Hofrichtern, Vitzthumen
des Cardinals hat sich in Wien auch ein Comite von katholischen Männern gebildet, welches sich zur Aufgabe setzt, gegen den Abfall eine Gegenagitation ins Werk zu setzen und durch Wort und Schrift, durch Abhaltung von Versammlungen, Veröffentlichungen in der Presse, Herausgabe von Leonhard, Niklaus und Hans, seine Brüder, Georg Wald auf v. Waldenstein, seinen Vater, und all ihre Vettern und ihr Geschlecht, rhres Stammes und Namens, Schildes und Helmes, auch ihre ehelichen Leibeserben und derselben Erben
und Strafe und dazu einer Pön nämlich 100 Mark Mark löthigen Goldes, die ein jeder, so oft er freventlich da wider thäte, Uns halb in Unser und des Reiches Kammer und den anderen halben Theil den obberührten Waldaus v. Waldenstein und ihren Erben unabläßlich zu bezahlen ver fallen sein soll. Mit Urkund dieses Briefes, besiegelt mit Unserem kö niglichen anhangenden Jnsiegel. Geben in unserer Stadt Middelburg in Seeland am 25. Tag des Monats Au gust, nach Christi Geburt 1488 Jahr, unseres Reiches