ihren rückgelassenen Witwer Ftaiiz Kreuzer mit dem Beifügen vermacht, daß wenn bei seinem Tode von ihrem Vermögen noch etwaS übrig sei,' dieS ihren gesetzlichen Erben zuzufallen habe. Da dem- gefertigten Gerichte der Aufenthalt deS erb-, lasser'schen Bruders und gesetzlichen Erben Franz Aigner nnbekannt ist, so wird derselbe aufgefordert, sich ,binnen Einem^ Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei, diesem Gerichte, zu melven und die ErbSerklärung anzu bringen/widrigens die Verlassenschaft mit den sich mel denden
Erben und dem für ihn aufgestellten Curator Josef Tiefenbrunner, Gem^indediener in Zirl, abgehandelt werden würde. K.. Bezirksgericht TelfS , > am 11. April'1879. ^ ..12 k 3 >' «Erbönboe^ilfuttgs-t^dikt^/ sjr.^iiH Der am 24. Jänner 1379 ^am Bauernhöfe zu^lMer- brugg^ Gemeinde St. .Martin ledigen Standes verstorbene Unecht' Peter Karlegger von Platt hat in rückgelassener letztwitligen Anordnung seine nach der gesetzlichen Erb folge zunächst berufenen Anverwandten zu, ErbfN, seines Nachlasses
, ledige Inwohnerin zu Sterzing, ohne Hin terlassung . einer letztwilligen Verfügung ' verstorben, zu deren Nachlaß > nebst anderen au.ch Johann! DsgelSberger, Schleifer in Wippthal, und Maria VogelSberger Verehel. Wieser, Geschirrhändlerin von St. Johann, als gesetzliche Erben berufen,sind.. ! : Da dem Gerichte der Aufenthalt dieser beiden Letzteren unbekannt, ist,, so «.werden dieselben^ aufgefordert, sich binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage <an bei diesem Gerichte zu melden
, in^ welcher sie ihre Söhne Oswald, Mathias und Anton Stampfer zu Erben - einsetzte. Da ,dem Gerichte der Aufenthalt deS Mathias Stampfer unbekannt, ist, so wird..derselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre von 5dem. unten gesetzten Tage'an->bei diesem Gerichte zu melden und das ErbSerklären anzu bringen, widrigenfalls die. Verlassenschaft mit deit sich meldenden Erben und dem für ihn aufgestellten Curator Jsidor Stampfer, Commuualverwalter in Mals, abge handelt werden..würde ^ A. jBezirkSgericht GlurnS am 15. Llpril