am 13. August 1871. Der k. k. Statthalter von Oberösterreich: Sigmund Freiherr Conrad v. EybeSfeld. Konvo katio nen. 1 Crbenvorrufnngs-Gditt. Nr. 113 Von dem k. k. Bezirksgerichte Enneberg werden die gesetzlichen Erben des den 18. Jänner d. IS. verstorbe nen Anton Rivalta, Kleingütler zu Welschmanthal in Enneberg, aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung
anzubringen, widrigenS die Nerlassenschaft mit jenen, die sich erbS- erklärt haben, verhandelt und ihnen elngeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenfchaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Ver lassenfchaft vom Staate als erbloö eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erb ansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Ennel'erg, den 20. Juni 1371. Z e i l l e r. 2 Grbenvorvufuugs-Cdikt
. Vom k. k. Notar Or. Johann Tschurtschenthaler als Genchtökommissär hier wird bekannt gemacht, eS sei am 10. Mai 1371 dahier der k. k. FML. in Pension Wenzel Frhr. v. Eliatscheck Edler v. Siebenburg mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben, worin er unter andern seinen Enkel Emil Mahl-Schedl Ritter v. Alpenburg zum Erben einsetzte. Da der Aufenthalt desselben unbekannt ist, so wird derselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre von heute an bei den» gefertigten k. k. Notar zu melden
und die Erbserklärung anzubringen, widrigenS die Verlassen schaft mit den sich gemeldeten Erben und dem für ihn aufgestellten Kurator Dr. Josef Dinier hier, abgehan delt würde. Innsbruck am 19. Juli 1371. Dr. Joh. Tschurtschenthaler, k. k. Notar als Gerichts-Kommissär. 3 E d i L t. Nr. 3424 Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Hall wird bekannt üiinachi, es ft! am 3. Qktsb-r 1S70 d!- B--u.r..t-,cht«p Maria Kalb von Arzl zu Rum mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben
, i» welcher sie unter andern die Brüder ihrer verstorbenen Mutter Josef und Michael Unterlechner zu Erben einsetzte. Da dem Gerichte der Aufenthalt deS Josef und Michael Unterlechner unbekannt ist, so werden dieselben ausgesordet, sich binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an, bei diesem Gerichte zn melden, und die ErbScrklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und dem für die gedachten zwei Abwesenden ausgestellten Kurator BlastuS Unterlechner abgehandelt