einer letztwilligen Anord nung verstorben. Da dem Gerichte der Aufenthalt deö erblasser'schen Sohnes Vinzenz Pöhler unbekannt ist, so wird derselbe aufgefordert, sich binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden, und die ErbSerklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlasscnschaft mit den stch meldenden Erben, und dem für ihn in der Person seines BruderS Josef Pöhler ausgestellten Kurator, abgehandelt werden würde. K. K. Bezirksgericht Lana am 27. April 1878
werden die gesetzlichen Erben deS den 28. März d. Js. verstorbenen Franz Willeit, Kleinhäusler in St. Vigil, ausgesordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung anzubringen, widrigens die Verlafsen- schast mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt, und ihnen cingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlasscuschaft aber, oder wenn sich Niemand erbs erklärt Härte, die ganze
Verlasscuschaft vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüchc nur so lange vor behalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht er loschen wären. Enneberg, den 13. April 1872. Zeiller. 3 Edikt. Nr. 2029 Vom k. k. Bezirksgerichte Landeck wird hiemit bekannt gemacht, eS sei am 31. Dezember lg7l der ledige Taubstumme Josef AloiS Kohler zn Nefenal. Gemeinde ZamS, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Nach dem Gesetze hat unier
Andern in Vorstellung der Anna Maria geb. Kohler ihr ehelicher Sohn, dessen Tauf, und GeschlechtSname nicht angegeben werden kann, als Erbe aufzutreten. Da den, Gerichte der Aufenthalt desselben unbekannt ist, so wird er ausgesordert, sich binnen einen» Jahre Von dem u»ten gesetzten Tage an, bei diesem Gerichte zu melden uud die ErbSerklärung anzubringen, widri genfalls die Vcrlasscnfchaft mit den sich meldende« Erben und dem für ihn ausgestellten Kurator Franz Griffc- mann von ZamS abgehandelt
Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustünde, als insoferne ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. K. Bezirksgericht TelfS ain 7. Zuui 1872. Tafat scher. Lizitationm. 2 Kundmachung. Nr. 2L31 Ueber freiwilliges Anlangen deS Ernest Uerge, als Vormund der Geschwister Julius und Maria Norer von Hall, Erben nach ihrer Mutter Maria Norer vom 6. d. MtS. Z. 2631 wird hiemit zur Maria Norer'fchcn Verlasscuschaft gehörigen Hauses Cat.-Nr. 128 der Stadt Hall bewilliget und zur Vornahme ans den 28. Juui