von Ludwig Anzengruber zur Darstellung. Gerichtszeitukg. Me Pensionisten des Erzherzogs Rainer. Wien. 6. August. Der Oberste Gerichtshof hat dieser Tage ein Urteil gefällt, das für alle Pensionisten des gewesenen Kaiserhauses von großer Bedeutung ist. Die Pensionisten des Erzherzogs Rainer Franz Scheithauer, MaroeMus Vydra, Karö Moszolitz, Heinrich K1 a u ß hatten durch Dr. Moritz Zalman gegen den ge wesenen Erzherzog Leopold Salvator als Erben noch Erz herzog Rainer eine Klage auf Auswertung
, weil sie nach fünf Jahren die halbe, nach zehn jähriger Dienstzeit die ganze Pension erhalten werden, wenrt sie in den Ruhestand versetzt würden. Gegen dieses Urteil hatte der Beklagte die Berufung an das Ober- landesgericht ergriffen, das der Berufung Folge gab und die Klage der Pensionisten mit fobge-nder Begründung abwies: Es habe sich bloß um eine unverbindliche Zusage gehandelt, die keilten Rechts anspruch begründe. Wohl habe Erzherzog Rainer seinen Erben in einem Kodizil die Derpflichtung auferlegt
Verpflichtung, seinen Dieitern Versor- gung-genüsfe zuzuwenden, entsprochen. Durch Verständigung der Bedachten von diesem Kodizil haben die Erben den Rechtsanspruch anerkannt. Zu entscheiden ist lediglich die Frage: erstens, ob eine Erhöhung aus dem Grunde des Kronenverfalles im Recht begründet wäre, zweitens, ob das Maß dieser Erhöhung in der Zulänglichkeit des vom Erzherzog Rainer zu diesem Zwecke geschaffenen Pensions- fortds der hiefür gewidmeten Vermögenschaften seine Grenzen hat. Die erste Frage
hat keinen an>dsren Sinn, als den Erben die Erfüllung der Versorgungspflicht zu erleichtern. An sich stellt sie die Anerkennung dieser Pflicht dar. was auch ganz verständlich ist, wenn man die Nähe, in der der Testator zum Monar chen. dem ganzen Hofwesen und -der Ordnung der Dienstverhättnisse gestanden ist. m Erwägung zieht. Die vom Erstrichier getroffene und in der Berufung eigentlich nicht ihrem Wesen nach, sondern nur hinsichtlich ihrer Deutung bestrittene Feststellung, daß schon bei Ein gehen des Dienstes