129 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Tiroler Grenzbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIGBO/1903/05_07_1903/TIGBO_1903_07_05_14_object_7729535.png
Page 14 of 14
Date: 05.07.1903
Physical description: 14
und will, um den Uebernehmer nicht mit Geldleistungen zu belasten, sich eine kleine Rente sichern. Er will aber nicht, daß die Ein lagen verloren gehen, wenn er etwa vor Antritt der Rente stürbe; daher behält er sich die Rückgewühr aller Einlagen für seine Erben vor. Er zahlt im ganzen 1000 Kronen in 11 Raten ein, und zwar: Mit 25 Jahren 200 Kronen 28 „ 100 „ 29 „ 200 30 „ 100 „ 31 „ 200 „ 32 „ 50 „ 33 „ 10 „ 36 „ 50 „ 40 „ 40 „ 42 „ 10 „ „ 45 „ 40 „ Die lebenslüngliche Rente betrügt in diesem Falle 28486 Kronen. Stürbe

der Versicherte mit 41 Jahren, so erhalten die Erben die bis dahin eingezahlten 950 Kronen zurück. Sollte der Versicherte nach erreichtem 60. Lebens jahre aus irgend welchen Gründen anstatt der Rente eine einmalige Abfertigung wünschen, so beträgt die selbe 3019 Kronen. Hätte er die gleichen Einlagen bei einer Sparkassa, welche 3% °/o Zinseszinsen rechnet, gemacht, so würden dieselben bis zum 60. Lebensjahre nur auf 2807 Kronen angewachsen sein. Er erhält daher von der Renten sparkassa um 212 Kr. mehr

(ß 8 der Versicherungs-Bedingungen) würde 9200 Kronen betragen, daher der Versicherte in diesem Falle um 667 X mehr erhält als von der Sparkassa. Sollte der Versicherte das 60. Lebensjahr nicht er reichen, so werden die gesamten Einlagen nach seinem Tode sofort an die Erben ausbezahlt. Leistete der Versicherte feilte weiteren Einzahlungen als die oben bezeichneten, und wird er zum Beispiel im Alter von 55 Jahren invalid, so erhält er eine sofort beginnende Leibrente von 697 X 35 b, das ist über 230

2
Newspapers & Magazines
Neueste Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/NEUEZ/1925/08_08_1925/NEUEZ_1925_08_08_3_object_8155568.png
Page 3 of 4
Date: 08.08.1925
Physical description: 4
von Ludwig Anzengruber zur Darstellung. Gerichtszeitukg. Me Pensionisten des Erzherzogs Rainer. Wien. 6. August. Der Oberste Gerichtshof hat dieser Tage ein Urteil gefällt, das für alle Pensionisten des gewesenen Kaiserhauses von großer Bedeutung ist. Die Pensionisten des Erzherzogs Rainer Franz Scheithauer, MaroeMus Vydra, Karö Moszolitz, Heinrich K1 a u ß hatten durch Dr. Moritz Zalman gegen den ge wesenen Erzherzog Leopold Salvator als Erben noch Erz herzog Rainer eine Klage auf Auswertung

, weil sie nach fünf Jahren die halbe, nach zehn jähriger Dienstzeit die ganze Pension erhalten werden, wenrt sie in den Ruhestand versetzt würden. Gegen dieses Urteil hatte der Beklagte die Berufung an das Ober- landesgericht ergriffen, das der Berufung Folge gab und die Klage der Pensionisten mit fobge-nder Begründung abwies: Es habe sich bloß um eine unverbindliche Zusage gehandelt, die keilten Rechts anspruch begründe. Wohl habe Erzherzog Rainer seinen Erben in einem Kodizil die Derpflichtung auferlegt

Verpflichtung, seinen Dieitern Versor- gung-genüsfe zuzuwenden, entsprochen. Durch Verständigung der Bedachten von diesem Kodizil haben die Erben den Rechtsanspruch anerkannt. Zu entscheiden ist lediglich die Frage: erstens, ob eine Erhöhung aus dem Grunde des Kronenverfalles im Recht begründet wäre, zweitens, ob das Maß dieser Erhöhung in der Zulänglichkeit des vom Erzherzog Rainer zu diesem Zwecke geschaffenen Pensions- fortds der hiefür gewidmeten Vermögenschaften seine Grenzen hat. Die erste Frage

hat keinen an>dsren Sinn, als den Erben die Erfüllung der Versorgungspflicht zu erleichtern. An sich stellt sie die Anerkennung dieser Pflicht dar. was auch ganz verständlich ist, wenn man die Nähe, in der der Testator zum Monar chen. dem ganzen Hofwesen und -der Ordnung der Dienstverhättnisse gestanden ist. m Erwägung zieht. Die vom Erstrichier getroffene und in der Berufung eigentlich nicht ihrem Wesen nach, sondern nur hinsichtlich ihrer Deutung bestrittene Feststellung, daß schon bei Ein gehen des Dienstes

3
Newspapers & Magazines
Alpenländer-Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ALABO/1917/27_05_1917/ALABO_1917_05_27_10_object_8261372.png
Page 10 of 16
Date: 27.05.1917
Physical description: 16
, der das Recht der Anforderung (Requisition) von V eh rascher und schärfer handlMen soll. Wer das Vieh nicht herwärts stellt, sondern es auf die Requi sition ankommen läßt, erleidet einen 5prozentigen Ab zug. Auch ist in diesem Falle für die Bezahlung eine zehntägige Frist vorgesehen, es erfolgt also nicht mehr sofortige Barzahlung. Das Anfvrderungsrecht erstreckt sich von jetzt an auch auf Kälber. Besitzmechsel. Die Erben nach der am 30. November 1916 in Leip zig verstorbenen Frau Alice Daviguon

. — Die Ehe leute Anton und Elise Raß veräußerten ihr Anwesen „Stal!" in St. Johann i. T. an Maria Salvenmoser in St. Johann um 10.000 Kronen. — Das in der Kirchgaste in Hötting den Erben nach M chael Hatzl gehörige Haus Nr. 17 ist durch Kauf an Maria Saur- wein. Krämerin in Hötting, übergrgangen. Gegen wärtig werden dort Adaptierungen vorgenommen, um die Krämerei im eigenen Hause weiterzuführen. — Im Wege der Zwangsversteigerung ging die soge nannte Habachmühle in Kirchdorf (später wurde

Alexander Krösbacher über. — Das Haus aus der Verlastenschaft der Frau Witwe Barbara Oehler-Valtingoyer aus der Frag bei Klau sen, der gewesene Edelsitz Maierhaimb, ist von den Erben an den Baumater'alienhändler Reinisch in Bozen, Angehöriger der Firma Volland u. Erb dqrt- selbst, verkauft worden. Der Kaufpreis betrug 28.000 Kronen. Im Hause war bis zum zweiten Kriegsjahre eine Gastwirtschaft betrieben worden, die mit der kommenden Friedenszeit vielleicht ihre Wiedereröff nung finden

6