mir den sich meldenden Erben und dem für ihn aufgestellte» Curaror Herrn Dr. Richard Kinsele abgehandelt werden würde. K. K. KrciSgcricht Bozen am 4. Mai !88I. 211 Der Präsident: Dr. GrasMclchiori. Przzei. 3 Edikt. Nr. 1614 Bon dem k. k. KreiSgcrichtc Bozen wird bekannt ge macht, es sei am 23.Jänner 1881 AloiS Rigl. Haus besitzer in Bozen, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung vom 1k. Mär; >366 gestorben, in welcher auch Maria Figele, Tochter der Maria Gostner, verehlicht. Figcle, SchuhmacherSgatlin
in Bozen, zu Erbe» einsetzte Da dem Gerichte der Aufenthalt der Maria Figel unbekannt ist, so wird dieselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre von ven uniea gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die ErbSerklärung anzu bringen, widrigenfalls die Verlassenschast mir den sich meldenden Erben und dem für sie aufgestellten Curator Herrn Dr. Richard Kinsele abgehandelt werden würde. K. K. Preisgericht Bozen am 27. April 18L1. 211 Für den Präsidenten der k. k. Laildc^geiichiS-Rath
der Verlassenschast, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate eingezogen würde. K. K. Bezirksgerichte St. Michael am 14. Mai 1381. 167 Der k. k. Bczirkörichtcr: Müllhofe r. 3 Edikt. Nr. 163» Vom k. k. KreiSgcrichtc Bozen wird bekannt gemacht, eS sei am 23. Jänner 1381 AloiS Rigl, Hausbesitzer in Vozen, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung j vom 16. März 1366 gestorben, in welcher er auch den i Johann Oberhofer, Schuhmacher in Wien, zu Erben > einsetzte
. I Da dem Gerichte dcr Aufenthalt des Johann Ober- > 3 Erbenvorrnfmlgs-Edikt. Nr. 439ß Von dem k. k. st. d. Bezirksgericht Bozen werden die gcsetz'ichen Erben d-S den 4. Mai 1-?8l in Bozen ver- storbenen Andreas GreSkovitz, k. k. Oberlieutenant in Pension, aufgefordert, binnen Einein Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem ge fertigten Gericht zu melden, und unter Ausweisung ihreS gesetzlichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung anzubringen, wivrigenS die Verlassenschaft
mit jenen, die sich erbSer klärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Ver« lastenschaft vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich allfällig später m-ldcnden Erben ihre Erb ansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Bo;en den 0. Mai 1331. Kölle. Lizitationen. 2 Kundmachung, Nr. 6027 betreffend eine Jagdpacht-Nerstcigerung. Die Versteigerung