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Page 3 of 4
Date: 08.08.1925
Physical description: 4
von Ludwig Anzengruber zur Darstellung. Gerichtszeitukg. Me Pensionisten des Erzherzogs Rainer. Wien. 6. August. Der Oberste Gerichtshof hat dieser Tage ein Urteil gefällt, das für alle Pensionisten des gewesenen Kaiserhauses von großer Bedeutung ist. Die Pensionisten des Erzherzogs Rainer Franz Scheithauer, MaroeMus Vydra, Karö Moszolitz, Heinrich K1 a u ß hatten durch Dr. Moritz Zalman gegen den ge wesenen Erzherzog Leopold Salvator als Erben noch Erz herzog Rainer eine Klage auf Auswertung

, weil sie nach fünf Jahren die halbe, nach zehn jähriger Dienstzeit die ganze Pension erhalten werden, wenrt sie in den Ruhestand versetzt würden. Gegen dieses Urteil hatte der Beklagte die Berufung an das Ober- landesgericht ergriffen, das der Berufung Folge gab und die Klage der Pensionisten mit fobge-nder Begründung abwies: Es habe sich bloß um eine unverbindliche Zusage gehandelt, die keilten Rechts anspruch begründe. Wohl habe Erzherzog Rainer seinen Erben in einem Kodizil die Derpflichtung auferlegt

Verpflichtung, seinen Dieitern Versor- gung-genüsfe zuzuwenden, entsprochen. Durch Verständigung der Bedachten von diesem Kodizil haben die Erben den Rechtsanspruch anerkannt. Zu entscheiden ist lediglich die Frage: erstens, ob eine Erhöhung aus dem Grunde des Kronenverfalles im Recht begründet wäre, zweitens, ob das Maß dieser Erhöhung in der Zulänglichkeit des vom Erzherzog Rainer zu diesem Zwecke geschaffenen Pensions- fortds der hiefür gewidmeten Vermögenschaften seine Grenzen hat. Die erste Frage

hat keinen an>dsren Sinn, als den Erben die Erfüllung der Versorgungspflicht zu erleichtern. An sich stellt sie die Anerkennung dieser Pflicht dar. was auch ganz verständlich ist, wenn man die Nähe, in der der Testator zum Monar chen. dem ganzen Hofwesen und -der Ordnung der Dienstverhättnisse gestanden ist. m Erwägung zieht. Die vom Erstrichier getroffene und in der Berufung eigentlich nicht ihrem Wesen nach, sondern nur hinsichtlich ihrer Deutung bestrittene Feststellung, daß schon bei Ein gehen des Dienstes

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 4 of 8
Date: 23.09.1932
Physical description: 8
Untersuchung hat den Lepraverdacht ein deutig bestätigt. Bei der Desinfektion der Wohnung der Greisin geriet das Haus in Brand und brannte völlig nieder. Man glaubt, daß dieser Brand kein Zufall war, sondern von den Ortsbewohnern, deren sich eine Panik bemächtigt hatte, gelegt wurde. Die Frau wird in das Lepraheim bei Memel, das auf deutschem Gebiete liegt, übergeführt werden. Ser Sträfling, der 14 Millionen hätte erben können Prag, 22. Sept. (-) Der Strafgefangene Sulko, der eine Kerkerstrafe wegen

Diebstahls verbüßt, hat eine Erbschaft von 14 Millionen Tschechenkronen gemacht. Das Testament wurde bei einem Notar hinterlegt, der nun feststellte, daß Sulko nicht in den Besitz des Erbes gelangen kann, weil der Erblasser zwei Bedingungen gestellt hat, von denen eine für Sulko verhängnisvoll ist. Der Erblasser verlangt nämlich von dem Erben, daß er verheiratet fein muß, was Sulko auch ist, zweitens darf er nie mit deni Gesetz in Konflikt gekommen sein! Da Sulko nun wegen Diebstahls von einigen tausend

Kronen eine längere Freiheitsstrafe verbüßen muß. entgehen ihm jetzt 14 Millionen Tschechenkronen, die er hätte erben können. Das Vermögen wird voraussichtlich wohltätigen Zwecken zufließen. 52 Personen an FleischvergMng erkrankt Aichach (Obb.), 22. Sept. (Südd. Korr.-Büro.) In Gun- delsdorf, Jngstetten und Handzell sind 52 Personen an einer Fleischvergiftung erkrankt. Sie hatten das Fleisch einer notgeschlachteten Kuh genossen. Lebensgefahr besteht bei kei nem der Betroffenen. In manchen Familien

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