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Bozner Zeitung
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Page 20 of 22
Date: 12.04.1870
Physical description: 22
v. Grabmayr ^uu. n»d Dr. Franz Mumelter. Namen der übrigen ?. ?. Herren Vereinsmitglieder: Weiland Seine kaiserl. Hoheit der durchlauch tigste Herr Erzherzog Rainer :c. :c. durch Hoch- desscu Erben. v. Aufschnaiter Ignaz, v. Atzwang Josef sel. Erben, Dauer Alois sel. Erben, Carli Rudolf, Calderari Lllois sel. Eiben, v. Comini Fudwig sel. Erben, Civegna Lllfous, Peroroua Anton, Vallago Josef, Eberlin Franz, Ferrari Gotthard, Igna; Freiherr v. Giovanelli sel. Erben, v. Grabmayr Johann, v. Hepperger Anton

, Holzhammer I. A. durch Johann v. Putzer, Höhl Feonhard, Kappeller Inton, Knostach Carl Dr., v. Koster Gnstav Dr., Kroat Johann, Lazzer Krrnard sel. Erben, Lob Heinrich, «Mages Älois,v. Mayrl Peter, v. Mackowitz Alois, Mitterrutzner Mathias, Mathiowitz Feo- pold, Moac Joh. Kapt. sel. Erben, Mumelter Josef, Mumelter Franz Dr., Frau Merl Äntonia Witwe sei. Erben, Frau Wettl Aarbara, Octtl Josef seii., v. Paur Richard, Nella Karl, Frau Nomen Theresta sel. Erben, v. Niccabona Aenedikt, fürstbischvfl. Gnaden

, Rössier Josef sel. Erben, Nungg I. It. sel. Erben, Nottensteiuer Llnton sel. Erben, Graf v. Sarnthein Ludwig sel. Erb^n, v. Scherer Anton sel. Erben, v. Scherer Josek sel. Erben, Scrinzi Joh. Kapt-, Streiter Josef Dr., Tfchurt- fcheuthaler Franz, Thnille Johann, v. Walter Walther Dr., Welponer Anton sel. Erben, Wel» poner Paul, W achtler Äldert, Wopfner Franz, Carl v Jallinger sel'. Erben, Peter v. Zallinger. «,au<en ». PLH ^ Lana F. I. Längst. Lienz Fr. v. Eriacl Mais Ludwig PiM. Meran Hcchmberger

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Dolomiten
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Page 11 of 16
Date: 15.10.1938
Physical description: 16
nichts ausgemacht ist. Die Absonderung der Verlaffenschnft vom Vermögen des Crben Es dürfte von allgemeinem Interesse sein, diese Rechtseinrichtung in kurzen Zügen zu beleuchten, wie dieselbe nach dem nunmehr geltenden Gesetze geregelt erscheint. Die Einrichtung der Rechtsmohltat der Absonderung des Vermögens des Verstorbe- nen von jenem des Erben (separatio bono rum) verhindert ebenso wie die Rechtswohltat des Inventars, die Vermengung des Ver mögens des Verstorbenen mit jenem des Erben; während jedoch

das Inventar ^ ein Rechtsmittel ist, das dem Erben in feinem Interesse gegeben ist, damit derselbe bei Ueberschuldung der Verlassenschaft nicht mit dem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers aufkommen muß. in anderen Wor ten für die Nachlaßschulden u. Vermächtnisse nicht über den Wert des Nachlaßvermögens haften muß, wird hingegen die Absonderung der Verlassenschaft den Gläubigern der Verlassenschaft und den mit einem Legat Be dachten (Legatären) eingeräumt, um sich aus derselben zu befriedigen

, mit Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern des Erben. Die Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen des Verstorbenen werden folglich die V e r l a f f e n f ch a f t r g l ä u b i g e r und Legatare beantragen bei Verschuldung des Erben bzw. bei Gefahr daß derselbe das Nachlaßvermögen veräußert, also bei Gefährdung ihrer Forderung. Nach dem früheren öst. Gesetze verhinderte die „separatio bonorum' einfach die Erbs- einantwortung (8 812 allg. b. G. B.); die erblasserischen Liegenschaften blieben grund

hingewicsen werden. Mit der „Separatio bonorum' werden die zwei Vermögen nicht derart getrennt, daß den Gläubigern des Erben kein Recht zustande auf das Nachlaß vermögen, welches ausschließlich den Gläubi gern des Verstorbenen und den Legatären Vorbehalten sein sollte, und daß hingegen letztere kein Recht hätten auf das Vermögen des Erben, welches dessen Gläubigern zu reservieren wäre: denn es wäre doch unbillig, daß das Recht der Absonderung zugunsten der Gläubiger des Verstorbenen sowie der Legatare

sich zu deren Ungnnsten ausmirkte, indem die vom Erben mit der Erbsannahme übcrnqmmene Haftuna vermindert würde. — Letzterem räumt das Gesetz die Rechtsmohltat des Inventars ein, um den Mitbewerb der erblasserischen Gläubiger auf fein Vermögen zurückzuwcisen. während den Gläubigern des Erben selbst die „panllianische' Klage ein geräumt ist, um eine zu ihrem Schaden er folgte Erbsannahme anzufechten. Die Rechtswohltat der Absonderung, welche den Nachlaßgläubigern ein Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 08.05.1850
Physical description: 6
. 2 ' Edikt. - ' Nr. 3231 > Vcm k. k. Landgerichte Kalter» wird auf Ansuchen des Joseph Oberhofer zu Tramiu wirer Franz Nomen zu St. Michael in Eppan, wegen einer Forderung per 307 fl. 30 kr. abus. sammt Zins und Kosten, und 2l> ff. äbus. sammt Kosten in die erekutwe Versteigerung folgender Rea litäten gewilliget, alS: ^ . I. Kat. Sir. 2V2S. Grundstück Arker- und Weinbau 'ti, d«r Xlgl Pssanz»r von IS «tarland/ grundzlnt «und lehentbar; gränzend, l. an v. Pfraumer'« Erben, S. an den Gemeindeweg

, 3. an Gedrg P«rnstich und Jos. Ander-' gassen» und 4. an.?lnten Pernlilch und.Alolt «. Wohl- gemutb. Au«rus«preIS SS20 ff. R.W. 2. Kat. Nr. 1033. Acker- und Weintau IN der Rigl Gusl rcn ö Starland, zehentbar; gränzend I. an den ge meinen Wtg» 2,'an.Jakob Amxach, 3. an Ich. Waid's Erben, und 4. an Zharcnatti. - AuSrus^preiS 750 ff. N.W. > 3. Kat. Sir. 423. Grundstück Acker- und Weintau in de.r Rigl Plantalitsch vcn 2 Starland, grund^inS- und leheilibar;' gränzend 1. an Florian Andergassen, L. an Jakob

Ampach, 3. an Jgnaz Mavr's Erbt», und,4. an den Gemeindeireg. . ' LluSrufSpreiS 3ÜV ff. R.W. 4. Kat. Sir. 111. Grundstück Acker- und Weinbau am Kälterer-See ?on 7 Starland, grundzinsbar; gränzend I'. an Ich. Sexx, 2. an Graf ?. Alberti, 3. an Jcseph Ampach, »nd 4. an Lahnrunst-' AnSrufspreiS LOS' ff. N.W. - , . 5. Kat. Sir. 1703, 1766 und 17S3. . Grundstück Acker- und Weinbau in der.Rigl Prünar,' grundzinsbar; gränzend, I. an Lahnrunst, 2. an v. Pfrauiner'S Erben, 3. an den Gemeindeweg

28tiKlaftcrz grunzend I. gn Joseph Mayr, 2. an Peter Sosva, 3. an Leonhard Schasser,'und 4..an Baron s. Ilüterrichler. ' Ausrustpreis 100 fl7.R.W. . . I I. MccSfolio.430. PicoSgrundstück In zwelterKlasse, Kälterer Nevier, vc» 54 Starland 71 Klafter;.gränzend 1. an Abzugsgraben,'2. an Karl v. Schasser'S Erben, 3. an gemeinen Weg. und 4. an Joseph Röggla — soll nach neuerer Veimessung 53 starland halten. - ' Ilu-rufspreis 5510 N:W. 12. McSsolio 480. HicoSgrund .in zweiter Klasse, Kälterer Revier, vcn

, Ansatz- keller und.Branntweinküche; 'gränzend I. an die Marktgasse, 2. an Franz Veit's Erben, ^ an den Franziskaneranger, »lud 4. an Ioüxh Hell. ' Ausrufsxrcis 5YV0 ff. R.W. ' 15. Kat. S!r< '^20 und 250. Ein Wicsiiiahd auf den Reitwicfcn vcn 5 Starland 5 Klafter; gränzend I. an v.'Wcngcr, 2. an Jakcb AlNpach, 3. an Jos. Mav'r, und 4. an s. Mcrl. . ' AlisrusspreiS 1250 fl. N.W. 16. Kät. !?ir. 437. Acker' und Weinbau in der Nigl Plihnauer vcn 4 Starland; gränzend l. und 2. an Anton v. Nögzla's Erde

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 6
Date: 02.05.1850
Physical description: 6
- lind zeheulbar; gränzend >. a» ?. Pfraumer'ö Erben, 2. an de>^ <Ä-I»ci»deweg, 3. an Georg Pernsti'ch und Jos. Ander- galien, und 4. an Anton Pernstich und AloiS !>. Wohl' gemulh. AuSxufspreiS 2920 fl. R.W. 2. Kat. Nr. I03H. ?i^er- und Weinbau in der Rigl v!ufl rcu 6 Staeland, zehentbac; gränzend l. an den ge meinen Weg, 2. an Jakob Ampach, 3. an Ich. Waid's Er^eu, und 4. an ?. Zharcuatti. AnSrusspreiS 750 fl. N.W. 3. Kat. Nr. 423. Grundstück Ai^er- und Weinbau in der Nigl Plantaditsch

!)cu 2 Starland, grundzins- und -.ehcnt^ar; gränzend >. an Florian Audergafsen, 2. an Jakob Ampach, 3. an Jgnaz Mapr's Erben, und 4. a» den Gemeindeweg. AuSrufSpreiS und fl. N.W. 4. Kat. ?!r. lll.. Grundstück Acker- und Weinbau am Kallerer-r-ec ?o,i 7 «starland, grundzinsbar; gränzend 1. an Ich. Scpp, 2. an Graf ?. Alberri, 3. an Joseph Aiilpach, und 4. an Lahnruust. A»-rufeprris K<Zö fl. N W. 5. Kat. Nc. I76Z, 1766 und 17?!. Grundstück .lcker- und Weindau in der Nigl Prunar, grundzinsbar; gränzend

, 2. an Peter Solva, 3. an Lecnhard v. Scha.sser, und 4. an Varcn Unterrichte?. AuSrufSpreiS 100 fl. R.W. I I. Mk-Ssclio 480. Moosgruudstückln-zweiterKlasse, Kalterer Ne-ier, vcn 54 Starland 71 Klafter; gränzend«, an Abzugsgraben, 2. an Karl v. Schasser'S Erben, 3. an gemeinen Weg, und 4. an Joseph Nögzla — soll »ach neuerer Vermessung 5>3 Starland halten. Ansrusspreis ü!>10 fl. R.W. ,l2. Mcssolio 480. MccSgrund in Zweiter Klasse, Kalterer Revier, vcn lS'/z Starland; gränzend

, 2. an Frant Veit's Erben, z. an den Franziskaneranger, und 4. an Joseph Hell. Ausrufspreis 5000 fl. N.W. 15. Kat. Nr. 220 und 250. Ein Wiesmahd auf den Neitwiese» von b Starland 5 Klafter; gränzend 1. an v. Wenger, 2. an Jakob Ampach, 3. an Jos. Ma?r, und 4. an v. Mcrl. Ausrufsxreis 1250 fl. R.W. IS. Kat. Nr. 437. Acker- nnd Weinbau in der Nigl Putznauer von 4 Starland; gränzend 1. und 2. an Antcn v. Röggla's Erben, 3. an Antcn Gschuell und 4. an das Eigenthum. Ausrufspreis 540 si. N.W. 17. Kat. Nr. 444

. Acker- und Weinbau in obiger Nigl von 5 Starland° 71 Klafter; gränzend I. an die Landstraße, 2. an Jakob Ampach's Erben, 3. an das Eigen' thnm, und 4. an Anton Röggla's Erben. AusrufSrreis 770 fl. R.W. 18. Kat. Nr. 6KS. Grundstück Acker- und Weinbau in Ealecdron von 11 Starland 22 Klafter; gränzend 1. an Antcn Atz, 2. an Antcn Pillcn> 3. und 4. an Nach- barSwcg. AnSrukspreis 1907 fl. R.W. 19. Kat. Nr. 724. Grundstück Acker- und Weinbau in der Nigl An, Traimncr Revier, vcn 3'/- Starland; gränzend

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Dolomiten
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Page 11 of 16
Date: 29.01.1938
Physical description: 16
von Erörterungen in den Zeitungen gebildet, und doch sind heute noch auf dein Lande Zweifel vorhan den. Es kommt nicht selten vor, das; Erben erst nach Ablauf geraumer Zeit, ja nach Jahresfrist, sich bei Gericht oder anderswo erkundigen, was denn mit ihrer Erbschaft los sei. Gewöhnlich sind die gesetzlichen Fristen zur A n in e l d u n g d e r Erb schaft länast verstrichen tind die Erben müssen die Fol 'n ihrer Unwissenheit tra gen und die in den einzelnen Fällen nicht unerheblichen Strafgebühren bezahlen

, welche bei verspäteter Anmeldung vom Gesetze vor gesehen sind. Es sind Fülle vorqekommen. in welchen die Erben sich um die Abhandlung erst dann interessierten, als die Notwendig keit sic dazu zwang, und zwar nach Jahren. Ein Erbe wollte ein Guthaben seines ver storbenen Bakers gerichtlich eintreiben oder die Löschung einer Schuld im Grund- bnche durchführen und kam erst dadurch darauf, dafz hiezu die Abhandlung notwendig war. Selbstredend mutzte er bei Durch führung der Abhandlung die Strafgebühren bezahlen. Er mar

. wie noch viele andere, der irrigen Ansicht, daß die Erbschafts- abhandlung eine Amtsangelegenheit sei. das heißt, daß das zuständige Gericht (Prätur) verpflichtet sei. von 'Amts wegen die Abhand lung durchzuführen. Unter dem Regime des österreichischen Gesetzes war dies der Fall nnd wurden die Erben vom Gericht oder vom beauftragten Notar oorgeladen nnd die so- aennnnte Erbschaftsabhandlnng gepflogen. Die Erben hatten sich um Weiteres nicht zu kümmern, als die gerichtliche Aufforderung abznwarten

unwiderruflich innerhalb vier Monaten nach dem Tode des Erblassers beim zuständigen Regifteramte a n g e in e l d e t werden. Wer muß diese A n m e l d u n g m ci- ch e n? In erster Linie obliegt diese Aufgabe den Erbe». Es ist dabei gleichgültig, ob es sich um gesetzliche oder testamentarische Erben handelt. Gleichfalls zur 'Anmeldung ver pflichtet sind diejenigen Personen, welche in einem Testamente mit einem Permächtnis (Legats bedacht sind. Wenn eine Erbschaft Minderjährigen zufallen soll, muß der Vater

und der Fainilienansweis des Ver storbenen, diesmal aber auf Stempelpapier zu Lire 4.—. (Man soll sich also von der Gemeinde diese Belege in zweifacher Aus fertigung und zwar auf Stempelpapier und je sin Exemplar auf stempelfreiem Papier ansfolgen lassen), sowie die Bestätigung des Registeramtes. Wenn bezüglich der Erbschaft kein gericht licher Streit oder andere Hindernisse be stehen, erläßt der Richter dem Erben das so genannte Erbzertifikat. Dies ist die aerichtliche Bescheinigung, wonach dem Erben

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Bozner Zeitung
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Page 18 of 18
Date: 26.03.1868
Physical description: 18
. Rechuungs-Revisoren: Die Herren: v. Mayrl Peter und Carli Audolk. Namen der übrigen?. Zerren Vereinsmitglieder. Wiiland Seine kais. Hoheit der durchlauä tigste Herr Erzherzog Vainer :c. :c. dM Hochdessen Erben. v. Änkschnaiter Ferdinand, v. Lltzwanz' Josef sei. Erben, Dauer Alois sel. Erbe», Carli Thomas sel. Erben, Calderari Älois sel. Erben, v. Lomini Ludwig, CivegnaLUfons, DecoronoÄnton,DallagoIosef,EberlinFranz Ferrari Votthard, Ignaz Freih. v. Giovanclli sel. Erben, v. Hepperger Anton, Holzhammer

I. Ä. durch Johann v. Putzer, Höhl Leon hard, Keppeller Änton, ^knostach Carl v. Koster Gustav Dr., Kroat Johann, LaM Pernard sel. Erben, Magcs Älsis, Mitt« ruhner Math., Malhiowitz Feopold, Msar Joh. Papt. sel. Erben, Mumelter Josef, Merl Antonia Witwe sel. Erben, Frau Grtk Barbara, v. Panr Nichard, Nella Karl, Fr^ 'Nomen Theresia sel. Erben, v. Niccabona Is«t diktfürstbischöfl. Gnaden, BößlerIoseksel.^ ben, Nungg I. S. sel. Erben, Flottenstem» Anton sel. Erben, Graf v. Sarnthein Lndmz sel. Erben, v. Scherer

Anton sel. Erben,» Scherer Josef sel. Erben, Scrinzi Joh.Kaxt., Streiter Josef vr., Tschnrtschenthaler Franz, Thuille Johann, v. Walter Walther vr« Welponer Änton sel. Erben, Welponer Paul, Wachtler Albert, Wopfner Franz, Carl»- Lallinger sel. Erben, Peter v. Laüinger Am 1». Aprit Viehmarkt in der Bill bei Lana. ter 5es Märc^CWZM^H^eLWum',''? V» Monat alt, an plötzlichem Brustkrampf.

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Dolomiten
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Page 7 of 16
Date: 30.04.1932
Physical description: 16
an: Die Tätigkeit als Pcrlaßkurator. Das ist der Fall der Erben nach dem im Alter von 76 Jahren im Jahre 1829 verstorbenen Alois Warger, welche den Dr. Häbicher mit dem Ver kaufe der Liegenschaften und mit der Erbteilung betrauten. Dr. Hablcher löste 17.000 Lire ein, lührtc aber den Erben nur 7000 Lire nb. während er die restlichen rund 10.000 Lire ans das eigene Kontokorrent überschreiben ließ. Dr. Häbicher inbet diesen Vorgang voll gerechtscrligl, denn er habe erst die Genehmigung der Präfektur sür

den Verkauf abwarten müssen, dann seien noch die Registergebühreil zu zahlen gewesen und ebenso hätte noch die arundbuchcrlichc Durchführung ge macht werden sollen. Deshalb habe er alles aus Kontokorrent gelegt, womit die Erben auch ein verstanden gewesen wären, da sic auch die Zinsen erhalten hätten. Die Sache sei nahezu reif ge wesen, als er verhaftet wurde. Ein ganz ähnlicher Fall betrifft die Erben nach dem im Jahre 1020 verstorbenen Simon Wörn- hart. Die Erben beauftragten den Advokaten Dr. Hell

mit der Liquidierung der Erbschaft, von welchem dann sein Nachfolger Dr. Häbicher die Sache übernahm. Die Anklage tcgt ihm zur Last, einen Betrag von 20.000 Lire den Erven oor- enthalten zu haben. Dr. Häbicher beruft sich daraus, daß die noch ilicht liquidierten Passiven diccsii Betrag nicht erreicht, sonder», unter Be rücksichtigung des eigencu Berdiciistes, sogar um 2000 Lire überschritten hätten, so daß er nicht Schuldner, sondern geradezu Gläubiger der Motze ei. Im übrigen hätten die Erben diese Abrech nung

auch anerkannt. Die Erben nach der iiu Jahre 1027, also vier Jahre vor dem Zusammenbruche Habichers, ver- torbenen Julie Thöni aus Burgusio habe» gleich- älls 20.000 Lire zu fordern. Auch hier beruft sich Häbicher aus die »och ausständige Genehmigung der Präfektur zu öcn. gemachten Liegcnschafts- nerkänfen. Als Geschäftemacher. Dr. Häbicher, der als Advokat sehr auskömmlich hätte leben tönnen, zumal er bei seinem weiten Klientenkreis stark und gut beschäftigt war. ließ sich immer mehr und mehr

, was aber die Baldauf bestreitet. . Wie verwickelt diese Geldangelegenheiten waren, beweist nachfolgender Anklagepunkt: Im Jahre 1928 verstarb in San Balentino eine gewisse Therese Noggler, welche u. a. eine Hypo thekarforderung von 20.000 Lire gegen einen Meraner Schuldner hatte. Mit der Eintreibung dieser Forderung betrauten die Erben den Dr. Häbicher, welcher nach Durchführung des Auf- rategs nur 10.000 Lire ablieferte. Bezüglich der restlichen (0.000 Lire berief sich Hai,icher daraus, daß er im Jahre 1025

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 6 of 6
Date: 13.01.1922
Physical description: 6
« und Abendlisch von 2 Herren gesucht. Off. unter »448' an die Landesztg., Meran. ' 488 Personalaufnahme für Holet Harersee findet von setzt ab statt. Interessenten wollen schriftliche Stelle finden Hotel-Stubenmädchen, Köchln und Wäscherin tlungs- Offerte unter Angabe bisheriger Tätigkeit «in senden, worauf definitive Aufnahme in Bozen und Meran stattfinden wird unter Bekannt gäbe durch die Tageszeitungen bei gutem Lahn sofort gesucht. Vermltttungs- buroau Grittner, Meran. 471 an die Erben, Vermächtnisnehmer

und Gläubiger eines Ausländers. Lhciflina Zawrcl, Gesellschafterin in Obermaig, Villa Dayerland Nr. 271, zuständig nach Tisufo (Tschechoslowakei), tschechoslow. Staatsbürger, ist am 1. Okiober 1921 in Obermais gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde nicht vor gesunden. Alle' Erben, Vermächtnisnehmer und Gläu biger, die österreichische Staatsbürger oder Hier lands sich aufhaltende Fremde sind, werden auf- gefordert. ihre Ansprüche an die Verlassenschast bi» zum 89. Jänner 1922 an die Erben

, Vermächtnisnehmer und Gläubiger eines Ausländers. Frau Anna Stoh, Private in Obermais, Hotel Austria, zuständig nach Innsbruck, deutschästerr. Staatsbürger, ist am 27. November 1921 gestorben. Tine letztwillige Anordnung wurde vorgefunden. . Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläu biger, die Italienische Staatsbürger oder hier- lands sich aufhaltende Fremde sind, werden auf gefordert. ihre Ansprüche an die Verlassenschast bi» zum 19. Februar 1922 440 beim gefertigten Gerichte anzumelden

ohne Rücksicht auf diese Ansprüche an die ausländische Behörde oder an eine von ihr bezeichnete Person ausgefolgt werden. Die im Inlande wohnenden Erben haben um die Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung durch das österreichische Gericht angesucht. Die auswärtigen Erben und Vermächtnisnehmer wer- ~ Ol * Stelle suchen Fräulein mit Kenntnissen in Mas und Buchführung sucht Stelle. Geht event. als -Verkäuferin. Nimmt auch Aushilfsstelle an. Zuschriften unt. „Nr. 414^ an die Landesztg., Meran. 414 Bozner

kleiner Anzeiger ^ Stelle finden den aufgefordert, ihre Ansprüche in der ange gebenen Frist anzumelden und bekanntzugeben, ob sie dte Abtretung an die ausländische Behörde verlangen. Sonst wird, wenn nicht die auslän dische Behörde selbst die Abtretung verlangt, die Abhandlung hier, und zwar bloß mit den sich meldenden Erben, gepflogen werden. Kgl. Bezirksgericht Meran, Abtlg. III am 13. 12. 1921. 465 Gefertigt: Dr. ©ftrein. eine von ihr bezeichnete Person ausgefolat werden. Die im Inlande wohnenden

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 14
Date: 03.04.1909
Physical description: 14
jworben, die ursprünglich für den Bnu des Gymnasiums reserviert wurde». Diese Gründe möchten nun die Pötsch'schen Erben wieder zu- rückerwerben und sie bieten der Stadt hiefür die zwei Parzellen in derselben Strafte (Ecke Ferdinandsallce), die um 70 Qnadraiklafter größer sind. Der Gemcinderat erklärte sich da mit einverstanden, wenn sür die 70 Master keine Auszahlung verlangt wird nnd von den Pötsch'schen Erben die Kosten des Grundtausches und die llbertragungsgebühr gezahlt

—Bregenz über de>< Komplex des Stadtspitales wurde gegen Aus stellung des üblichen Reverses uud unter der Bedingung genehmigt, daß diese Leitung von der Einmündung der Friedhofallee durch die Völserstraße bis zur Bahnübersetzung nur als Provisorium gestattet wird und nach Maßgabe der Verbauung die Masten in den Straßen verschwinden müssen. Auch muß 'der Ständer auf der chirurgischen Klinik mit einem Schall dämpfer versehen werden. Von Seite der Zelger'schen Erben wurde unmittelbar vor der letzten

kann, weil weder an noch in dieser Vaulinie eine Baulich- keit errichtet ist. Diese Baulinie steht wirklich nur aus dem Papier, dort aber besteht sie durch Statt- haltereigenehmigung zu Recht, und wenn die Zelger- schen Erben glauben, dieser papierenen Existenz bald den Garaus zu machen, müssen sie sich bewußt sein, über Bilsen zu verfügen, die der Stadtvertretung und ihren juristischen Beratern völlig unbekannt sind. Die Absicht des Gemeinderates, die Maximilianstraße durch eine Platzausbuchtung zu erweitern

Bestim mung nachkommt, kann doch wohl nur in grober Berkennung öffentlich rechtlicher Grundsätze von einer Schadenersatzpflicht der Gemeinde gesprochen werden. Daß die Anlegung neuer Straßenzüge, deren Herstel lung und Ausstattung mst Vorforgungsleituugeu der Stadtgemeiiide bereits große Summen gekostet hat, und noch tosten wird, die Zelgergründe zn Baugrün den mit um ein Vielfaches gesteigertem Werte ge macht hat, erscheint den Zelger'schen Erben begreif lich und selbstverständlich

, daß aber die Stadtge- meiiide in Wahrung der Bedürfnisse der Bevölkerung und aus Grund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung schließlich, als die Verbauungsfrage durch den Tdd des Herrn Zelger aktuell wurde, nicht genau diejenige Baulinieiisührniig wählte, die sür das Zelgersche Privatvcrmögcn die vorteilhafteste wäre, erscheint den. Zelger'schen Erben nnbegreislich und halten sie für esnen unverantwortlichen Eingriff in ihre Privat- rechte. Der Gemeindcrat hat den Zelger'schen Erben in Erwiderung

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Volksbote
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Page 4 of 12
Date: 19.02.1931
Physical description: 12
ErtseMrm « Mtafflnmtlhms allerdings nicht von den Erben, sondern von den Vermächtnisnehmern zu bezahlen ist. Nachlaßschulden. die ja vielfach erst später zu Tage kommen, können sogar nach Berechnung und Bezahlung der Erbgebühren noch geltend ge macht werden und führen dann zu einer ent sprechenden Rückvergütung der zuviel bezahlten Erbgebühr. Die Geltendmachung muß aber in der oben angeführten Weis« binnen zwei Jahren von der Einbringung der Rachlaßanmeldung ge schehen

. damit sie noch Berücksichtigung findet. Jede einzelne Gruppe der Nachlahpassiven ist getrennt zusammenzuzählen. Das Formular über die Nachlatzanmeldung muß sodann auf Seite 6 für die richtige und wahrheitsgetreue Anmeldung von den Erben, bzw. Vermächtnisnehmern oder wenigstens von jenem Erben, der sie einbringt, unterfertigt und datiert werden. Bei der Ueberreichung beim Registeramt wird eine Empfangsbestätigung aus gestellt. Wenn ein Testament vorhanden ist, so ist dieses in notariell be glaubigter Abschrift der Nachlaß

. Bei den u n b e w e g l i ch e n G ü t e r n, die schon wegen der Notwendigkeit, die Ueberschreibung in den öffentlichen Büchern durchzuführen, nicht ver schwiegen werden können, liegt der Schwerpunkt in der Ueberprüfung des Wertes. Die Wertüberprüfung der E e b u u d e ist durch das Gesetz vom 12. Juni 1930. Nr. 742, neu ge regelt worden. Die Erben und Vermächtnis- nehmer, denen Gebäude zufallen, sind verpflichtet, in der Nachlaßanmeldung den steuerpflichtigen Ertrag des betreffenden Gebäudes anzugeben, der aus der Gebäudesteuervors<breibunq

ist, daß der von den Erben in der Nachlaßanmeldung angegebene Wert bei Immobilien mindestens um ein Zehntel und bei Handelsunternehmungen mindestens um ein Achtel hinter dem wahren Wert zurückbleibt, binnen vier Monaten von der Bezahlung der Erbgebühr, bei Verschiebung der Zahlung min destens vier Monate nach der Gewährung des Aufschubes, der Partei den vom Amte an genommenen höheren Wert mitteilen. Wern nun die Partei mit der Erhöhung nicht einver- I standen ist, muß sie binnen 30 Tagen von Erhalt der Verständigung

auf Stempelpapier von 8 Lire dem Registeramt mitteilen. daß sie die Einleitung der gerichtlichen Schätzung wünscht. Wenn der von der Partei erklärte Wert 80.000 Lire über steigt, kann die Partei einen Sachverständigen ihres Vertrauens für die Schatzung bezeichnen. Solange, bis die Schätzung durchgeführt wird, kann die Partei immer versuchen, mit der Finanz verwaltung zu einer gütlichen Einigung über den Preis der Liegenschaften zu kommen. Haben die Erben oder Vermächtnisnehmer in , der Nachlatzanmeldung

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 27.01.1860
Physical description: 6
werden die dem Schuldner gehörigen Realitäten: -i. der obere uivd untere Kratzer Kat.-Nr. 13, gränzend 1. an Stefan Zanattelli und Camilo Fedri- gotti, 2. Michael Prader, 3. und 4. Gebrüder v. Ferrar», Misrnfspreis ^ 3927 fl. 60 kr. Oesterr. W. d. auf die ehemals Bonfiolifche Vebanfnna in Branzoll sammt einer halben Gerechtigkeit Kat -Nr 34, gränzend I. an die Landstraßt, 2. an das Ber- tische Benefizinm, 3. Hafners Erben, 4. die Ve- hausung deS v. Hafner, Ausrusspreis .3062 fl. Oesterr. W. c. ei» mit Kat

.-Nr. 74 bezeichnetes Grundstück, der Mobre genannt, von 3000 Klafter, gränzend 1. an Benonis Erben, 2. die Gebrüder v. Ferrari, 3. den Gießen, 4. Agatha Mick, ^ Ansrnfrprel's - 1560 fl. Oesterr. W. ä. ein Stück Wiesmahd, das Stimpfl genannt, Kat.-Nr. 35 von 707 Klaftern, gränzend 1. und 2. an das Bertische Bencfizium, 3. Tomedis Erben^ 4. Ficker und .Peter Mick Erben, Aukirusspreis 615 fl. 9 kr. Oesterr. W. 0. ein mit Kat.-Nr. 39 bezeichnetes Stück MooS, der Krauttbeiler genannt, von 1764'Klafter, grän zend

1. an die Ländstraße, 2. Bertische Benefizinm. 3. Müllgraben und 4. Benonis Erben, Ausrufspreis 635 fl. 4 kr. Oesterr. W. k. ein mit Kat.-Nr. 40 bezeichnetes Stück Acker feld von 864 Klafter, gränzend l. an den Gießen, 2. die von Hafnc«'slt>en Ekben, 3. den gemeinen Weg und 4. die Zollrealitären, Ansrnssprei^ 355 fl. 68 kr. Oesterr. W. x. ein mit Kat.-Nr. 41 bezeichnetes Stück Acker, seid von 1600 Klafter, gränzend 1. an den gemei nen Weg^ 2. dib Gebrüder v. Ferrari, 3. die Etsch und -1. den Gemeindeweg

, Ausrusspreis 688 fl. Oesterr. W., k. ein noch als Novale bestehendes von der Ge meinde Branzoll im Jahre 1804 zugetheiltes Grund, stück von 482 Klaftern,.gränzend 1. an den gemei- neu Weg, 2. Peter Mick, 3. die Etsch > 4. Simon Vanzo, . Ausrusspreis 187 fl. 24 kr. Oesterr. W. 1. ein im Jahre 1826 von der Gemeinde Bran zoll zugetheiltes Grundstück von 4700 Klafter, grän zend 1. an den Gießen, 2. Benonis Erben, 3. die Etsch, 4. Michael Prader, Ausrusspreis 2021 fl. Oesterr. W. k. ein von der Gemeinde

Branzoll im Jahr? 1326 «zugetheilter Waldtheiler von 4000 Klafter, gränzend 1. an die Gemeinde Aldeiu, 9. Prandaui, 3.Ferrari, 4. Benonis Erben, Ausrusspreis 175 fl. Oesterr. W. jedoch soserne solche zusammen geboren, als nnge- trennten Kompler am 23. April und nöthigen Falls 7. M a i d. I. jedesmal um 2 Uhr Nachmittags in dieser Amtolanzlei unter gleichzeitiger Bekannt gabe der Bedingungen versteigert werden. Die Hypothekargläubiger haben ihre Forderungen nach Borschrist des Gnberuial-Cirkulares

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 15.02.1860
Physical description: 6
zu beiiehiucn. K. K. Bezirksamt Neumarkt am 10. Februar 1860. Ncggla. 1 Edikt. Nr. S339 Vom k. k. Bezirksamt? Kollern als Gericht wird hiemit bekannt gemacht, daß in dcr Erekutionsfachc der Franz Taver Dncrur'schen Erben, durch vr. v. Pojch, wider Jakob Soanett ;u Kurtatsch, wegen einer Forde.uiig von 175 fl. Oestcrr. W: und A» hang die Feilblethnng dcr dem Schuldner gehörigen Realitäten: Kat.»Nr. 583'/, Ackcr Wein- nnd Wiesfeld in der Nigl Milla von 20 Srarland, im Schätzungswenhe von 2S00 fl. Oesterr

, 2. an das Ber- A8S0 tische Benefizltlm, 3. Hafners Erben, 4. die Be bausung des v. Hafner, Ausrussprcis 3062 fl. Oesterr. W. v. ein uii't Kat.,Nr. 74 bezeichnetes Grundstück, der Mohre genannt, von 3000 Klafter, gränzend 1. an Benoni's Erben, S. die Gebrüder v. Ferrari, 3. den Gießen, 4. Agatha Mick,» Ansrufrpreis . 1560 fl. Oesterr. W. ch ein Stück Wiesmahd, das Stimpfl genannt, Kat.-Nr. 35 von 707 Klaftern, gränzend t. und 2. an das Britische Beuefizmin, 3. Tvmedts Erben, 4. Ficker und Pcter Mick Erben

, - Auerusspreis 615 fl. 9 kr. Oesterr. W. e. ein mit Kat.-Nr. 39 bezeichnetes Stück M00S, der Kranttheiler genannt, vo» 1764 Klafter, grän zend 1. an die Landstraße.. 2. Bertische Benefizium, Z. Mül lgraben und 4. Benonis Erben, Ansrnfspreis 635 fl. 4 kr. Oestcrr. W. k. 'ein mit Kat.-Nr. 40 bezeichnetes Stück Acker feld von 864 Klaster, gränzend 1. an den Gießen, 2. die von Hafner'fchen Erben, 3. den gemeinen Weg und 4. die Zollrcalrtäten, Ausrufspreis 355 fl. 68 kr. Oestern W. F. ein mit Kat

, grän zend 1. an din Gießen, 2. Benoni's Erben, 3. die Etsch. 4. Michael Prader, . Ausrufsprcis 2021 fl. Oesterr. W. k. ein von dcr Gemeinde Branzoll in, Jahre. 1326 zugetheilter Waldthciler von 4000 Klafter, gränzend I. an die Gemeinde Aldein, 2. Prandani, 3. Ferrari, 4. Benonis Erben, Ausrufspreis - 175 fl. Oestcrr. W. jedoch fofenie solche zusammen gehören, als unge trennten Kompler a m 23. April und nöthigen Falls 7. M ai d. I. jedesmal um 2 Uhr Na ch m ittagö in dieser Amtskanzlei

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Dolomiten
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Page 9 of 16
Date: 15.06.1929
Physical description: 16
nach erreichter Volljährigkeit oder noch Auf hebung der beschränkten Handlungsfähigkeit hinausgeschoben ist. Da die bisherige immerhin kcmgwieritze gerichtliche De^ssenschaftoabhandlun^ im Wegfall kommt, vollzieht sich nach dem 1. Juli 1929 der Erwerb der Erbschaft durch den Erben auf Grund der auÄtrüMchen oder durch entsprechende Handlungen bezeigten Erbsanna-hme bedeutend rascher als bisher. Solange bis der Erbe die Annahme vollzogen hat, wird er rechtlich noch nicht als Erbe an- gesehen, doch spricht

, die besondere Rechtseinrichtung der ruhenden Erbschaft, welche bisher die be trächtliche Zeitspanne zwisihen dem Tode des ©rbfojfere und der gerichMchen Einantwor tung ausJUfüllen berufen war, zu regeln. Im italienischen Rechte kommt die muhende Erb schaft' deshalb auch nur ausnahmsweise und zwar dann vor, weim die Person des Erben nicht bekannt ist» wenn alle vom Gesetze oder durch das Testament berufenen Erben die Erbschaft mrsgeischlagen haben, und zwar nicht nur die erstberufenen

, sondern auch die nachberufenen Erben, fernere in ähnlicher Anwendung auch bei bedingter Erbein setzung, bei Einsetzung einer juristischen Per son, die erst gebiDet werden muß ufw. In diesen Fällen svnennt der Prätor des Ortes, in dem der Erblasser gestorben.ist, von Amts wegen oder über Anstichen der Interessenten einen Kurator der ruhenden Erbschaft, der für deren DerwoAung und Erhaltung zu sorgen hat. Wr haben schon oben erwähnt» daß für dm Erwerb von unbeweglichen Crbfchaftsgülern iu den neuen Pro- vinysn besondere

einer Erbs- oder Legaftbestätig-ung ersolgm darf, die vom Prätor des Ortes, an dem die Der- lafsenjchaft eröffnet wird, alst» des Ortes, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz (DomiclKo) hatte, ausgestellt wird. Wenn ein Nachlaß unbewegliche Güter mthäkt, muß der Erbe bei Gericht um Ausstellung der Erbsbcstätigung ansmhen. Wenn keine unbe- wogKchen Nachlahgüter vorhanden sind, steht es dem Erben fre^ sich um Er- laffung einer Erbbestatigung an das Gericht zu wenden, was gegeniwer den Bestimmun gen

ist. Der Richter kann auf Grund des Ansuchens von Amts wegen Be weise vornehmen, die ausuchende Partei allenfalls auch unter <E8> vernehmen, Per sonen. deren Interessen mit dem Ansuchen in Widersprüche stehen, venr-ehmen» Lurch öffentstche Kundmachung in in- oder aus ländischen Zeitungen die Interessenten auf fordern, ihr« allfälligen Einwendungen vor zubringen und entscheidet schlieWch nach freiem Ermessen, ob die ErbfchaftÄestätigung ausgestellt oder verweigert werden soll. Wenn mehrere Erben

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Dolomiten
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Page 8 of 16
Date: 25.05.1929
Physical description: 16
dem A' oder „der A soll erben* ohne Unterschied sowohl dann, wenn er die Absicht hat, jemand zum Erben einzusetzen, wie auch dann, wemr er jemand nur eine bestimmte Sache aus seinem Vermögen geben will. Allerdings schreibt das Gesetz auch nicht den Gebrauch bestimmter Wörter vor, um eine Erbeinsetzung zu machen oder ein Vermächtnis anzuordnen, und läßt es auch nicht von den Worten des Testamentes, sondern vom Willen des Erblassers, der aus dem Zusammenhänge der Testaments bestimmung« spricht, abhängen, ob eine Verfügung

als Erbseinfetzung oder als Ver mächtnis anzufehen ist. So wären z. D. Ver fügungen des Inhaltes: „Dem A vermach« ich mein ganzes Vermögen* oder „S>em A soll alles gehören, über das ich nicht ander weitig verfügt habe*, zweifellos als Erb einsetzungen anzusehen» trotzdem der Aus druck „Erbe* oder „erben* nicht verwendet ist, da es sich hier um Verfügungen über eine Gesamtheit handelt und die Absicht des Erblassers, daß der Bedachte in diese Ge samtheit Antritt, deutlich erkennbar

ist. Hin gegen würde in einer Verfügung: „A soll mein Bargeld erben* oder: „Dem A vererbe ich meine Wohnungseinrichtung* trotz des Wortlautes mrr «in Vermächtnis zu sehen sein, da der Erblasser dem Bedachten nur bestimmte Sachen h'mterlaffen will und offenbar nicht di« Absicht hat, sie zu Nach folgern seiner Persönlichkeit zu machen und ihnen eine Gesamtheit von Rechten und Schulden zu überbinden. Aber gerade weil es auf die aus dem gesamten Inhalte des Testamentes erkennbare Absicht des Erb lassers ankommt, ob Erbeinsetzung

oder Ver mächtnis angeordnet sein soll, und diese Ab sicht natürlich von den interessierten Par teien verschieden herausgelesen werden und daraus sich ein endloser Rechtsstreit ent» nahegelegt werde», sich deutlich auszu drücken, also dann, wen« rr den Bedachten als Nachfolger seiner PersöniüPeit, ob Uebernehmer aller oder einer Quote (der Hälfte, eines Drittels usw.) feiner Rechte und Schulden ernennen will, die Worte „Erde* oder „erben* zu gebrauche» und dann» wenn er nur eine oder mehrere einzelne

kein Erbeinsetzung, fände« nur Vernrächtnisfe, fo werden der oder die gesetz lichen^ Erben berufen und es findet also trotz des Testamentes und in notwendiger Er gänzung der Erfüllung« der Testaments- anordmlngm die Beerdung nach der gesetz lichen Erbfolge statt. Die Freiheit des Erblassers, über fein Vermögen für den Fall seines Trdes zu verfüg«, ist durch das Gesetz in mancher Hinsicht eingeschränkt. Di« weitgehendste Beschränkung besteht zu Gunst« der enge ren Familienmitglieder des Erblasser

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Der Bote für Tirol
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Page 18 of 20
Date: 29.10.1846
Physical description: 20
. 1346. v. Sterzinger, k. k. Nath und Landrichter. 1 Edikt. Am 6. Februar 1335 ist Thekla Told im Spitale zu Jnnichen ledigen Standes gestorben. Nachträglich ist derselben auS der Kanonikus Peint- ner'fchen Verlassenschaft ein Vermögen von 474 st. 14'/- kr. N. W. zugefallen, in welcher sich somit ihre Erben zu theilen haben. Nach einer hier vorliegenden Anzeige deS k. k. Land» gerichtS in Welsberg sind'nun unier Anderen auch die Nachbenannten als Erben zum Nachlasse derThekla Told berufen, nämlich

! I. Die Kinder des in Wahlen verstorbenen Tho mas Told: a. Joseph Told, Artillerist, b. Karl Told, Lederergeselle. II. Die Kinder des in Wien verstorbenen Anton Told: L. Anton Told, k. k. Artillerie-Lieutenant, k. Eine Tochter, deren Namen unbekannt ist. III. Magdalena'Bach, Tochter des N. Bach und der Anna Told. Da nun der Aufenthaltsort dieser Erben dem Ge richte nicht bekannt ist, so werden dieselben, oder fallS etwa noch Andere auf diese Äerlassenschast einen An spruch zu haben glauben, auch diese hiemit

erinnert, „W um so gewisser binnen drei Monaten bei diesem Gerichte zu melden und ihre dießfällige ErbScrklärung einzurei chen, alö sonst auch ohne ihr Deikommen diese Verlas senschaft mit den bereits bekannien und milden sich mel denden Erben, und dem für oben genannte Erben in der Person des Franz Eisendle, Krämers in Jnnichen. auf gestellten Kurator abgehandelt werden würde. Gleichzeitig werden auch alle jene, welche an die VerlassenschastSmasse der Thekla Told eine Forderung zu haben vermeinen

war kinderlos, und die Ehegattin Fruchtnießerin des vom Manne rückgelassenen Vermögens. Wegen dieser Beschränkung und weil damals nicht alle Erben das Georg Holzmann ausfindig gemacht wer den konnten, blieb des Georg Holzmannische Vermögen unvertheilt und die Verlassenschaft unausgetragen. Weil nun Gertraud Bodner verstorben, sd fällt nö thig, daß sowohl das Georg Holzmannische, alö daS GertraudBodner'scheNachlaßvermögen gehörig verhan delt werde. DaS erstere beträgt in einem aproxlinaliven Betrage 2600

st. R. W., und daS letzirre bei 400 st. R.W. - . Da nun dem Gerichte die gesetzlichen Erben zu den obigen Verlassenschasten nicht alle bekannt sind, so wer, den hiemit alle jene, welche hierauf Ansprüche auS was immer für einem Rechtögrunde zu machen gedenken, auf, gefordert, ihr Erbrecht binnen einem Jahre um so gewis ser bei diesem Gerichte als AbbandlungSinstanz anzu» melden und auszuweisen, als widrigenö diese Verlassen« schalten mit dem aufgestellten Kurator und den sich mel denden Erben nach Vorschrift der Gesetze

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 4
Date: 11.06.1915
Physical description: 4
Bozen mit Entscheidung v. 17. Febr. 1915, G.-Z. Ao III 23>15/1, erteilten Genehmigung über Franz Putzeubacher Junior, Seilersohn in Lienz, wegen gerichtlich erhobenen Blödsinns die Kuratel verhängt und Herr Franz Putzeubacher souior, Seilermeister in Lienz, zum Kurator bestellt. K. k. Bezirksgericht Licuz, 'Abt. I, am 6. Juni 1915. 12714 L a b l e r. Konvokationen. (5: d I k t G -Z. ^ 230/14 zur Einberufung eines Erben, dessen Ausenthalt unbekannt isi. Theres Witwe Perkrotd geb. Praxmarer, Pri vate

in St. Michael-Eppan, ist am 7. Dezember 1914 gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde vorgefunden. Unter den Erben befindet sich auch in Vorstellung des verstorbenen Bruders Franz Praxmarer sein Sohn Johann Praxmarer in Südamerika. Da dessen Auseuthalt dem Gerichte unbekannt ist. wird derselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre, von heute ab, bei diesem Gerichte zu melden. Nach Ablans dieser Frist wird die Verlasseuschast mit den übrigen Erben und dem sür den Abwesenden be stellten Kurator, Herrn

Franz Praxmarer, Kauf mann in Untermais, abgehandelt werden. K. k. Bezirksgericht Kaltern, Abt. I, am 3V. Mai 1915. 104/4 Steuizer. 3 G.-Z. 294/14 Edikt zur Einberufung der dem Gerichte unbekannten Erben. Peter Fei cht er, Privat in Brixen, ist am 10. Dezember 1914 gestorben nnd hat eine letzt willige Verfügung nicht hinterlassen. Ob Erben vorhanden sind, ist dem Gerichte nicht bekannt. Zum Kurator der Verlassenschaft wurde Herr Rudolf Stöger, Sicherheitswachmauu in Brixen, bestellt. Wcr

auf die Verlassenschast Anspruch erheben will, hat dies binnen einem Jahre von heute ab dem Gerichte mitzuteilen und sein Erbrecht nachzu weisen. Nach Ablauf der Frist wird die Verlasseu schast, soweit die Ansprüche nachgewiesen sein wer den, herausgegeben, soweit dies nicht geschehen ist, zu Gunsten des Staates eingezogen werden. K. k. Bezirksgericht Brixen, Abteilung I., am 2. Juui 1915. 32/4 Dr. Metz. 3 G.-Z. ä. 145/14^ 10 Edikt zur Einberufung der dem Gerichte unbekannten Erben. Von dem k. k. Bezirksgerichte

würde. K. k. Bezirksgericht Landeck, Abt. I, am 1. Juui 1915. 124/4 > O, berweis. 3 G.-Z. ^ 126/14/5 Edikt zur Einberufung der dem Gerichte unbekannten Erben. Von dem k. k. Bezirksgerichte Landeck wird be kannt gemach«, daß am 17. Mai 1914 in Winkl. Gemeinde See, der Private Johann Alois Tschi derer, Sohn des Andrä nnd der Anna Maria Tschiderer geb. Zaugerl, im Alter von 83 Jahren mit Hinte»lassnng einer letztwilligen Anordnung gestorben ist. Da diesem Gerichte unbekannt ist, ob und wel chen Personen

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 04.08.1858
Physical description: 6
unter Bekanntgabe der Bedingungen abgehal ten werden. K. K. Bezirksamt Kältern als Gericht am. 17. Juli l858. Fraß. Kvnvvkatwnen. ! , LVI7'j'v. No. 9128 Kionla Kiacomo <Ziova»»i ^nlonia, liglin ,1! lZristo- foru, in»» nol 1806 i» LvIIliilie-v «listroll» cli Alalö, 1 Vorrnfnng Nr. 1523 der Johann H ü ttegg eri scl, e n Erben. Von dem k. k. Bezirksamte Hallein als Gericht wird bekannt geinacht, eS sei am 25. Mai 1357 Johann Hüttegzer, k. k. penstonirter Forstwartk in Burgfried bei Hallein, ohne Hinterlassung

, sich binnen Einem Jalire von dem uiiten gesetzten Tage an bei diese», Gerichte zn melden und die Erbeerktärniig anzubrin gen , widrigenfalls die Verlässenschaft mit den sich meldenden Erben und dem für sie aufgestellten Ku rator Herrn Johann Nepomnck Langer abgehandelt werden wurde. Hallcin a-n 2l. Juli 1358. Der k. k. Bezirksvorsteher: S t r i g in a i r. 1 Erben-ÄZorlndimgs-Edikt. Nr. 975 Von dem k. k. Bezirksamt? Passeier als Gericht wird bekannt gemacht, ^>aß am 23. Febrnar 1858 Josef Grüner, lediger

: Gerber. i Erben-Vovlndlmgs-Edikt. Nr. 974 Vpu dem k k. Bezirksamte Passeier als Gericht wird bekannt gemacht, es sei am 15. April d. I. Simon Bacher, lediger Einwobner beim Feldbaner in St. Martin mit Hinterlassung einer letztwiiligen Anordnung gestorben. >» welcher er den Armenfond in St. Marti» zu Erben einsetzte. Da dem Gerichte der Ansentbalt der gesetzlichen Erben unbekannt ist, so werden selbe aufgefordert, sich bin neu Einem Jahre von dem nnten ge fetzten Tage an bei diesem Gerichte zn melden

nnd die Erbserllärnng 'anznbriiigen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und dem ausgestellten Kurator Josef Gögele, Feldbaner in St. Martin, abgehandelt werden wii5de. Vom k. k. Bezirksamt? Passeier als Gericht am 24. Jnli 1858. Der k. k. Bezirksvorstand: Gerber.

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 21.09.1895
Physical description: 10
wird bekannt gemacht, daß am 10. Juli 1895 die ledige Maria Lan- thaler, Trägerin in Walten, Gemeinde St. Leon- hard, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben ist. Da dem Gerichte der Aufenthalt des gesetzlichen Erben und Bruders Josef Lanthaler unbekannt ist, so wird derselbe aufgefordert, sich binnen Einem Jahre, von dem unten gefetzten Tage an, bei diesem Gerichte zu melden und die Erbserklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den. sich melden den Erben

und dem für ihn aufgestellten Curator Johann Güster, Gemeinde-Sekretär hier, abgehandelt werden würde. K. K. Bezirksgericht Passeier am 31. Juli 18S5. 380 Der k. k. Bezirksrichter: Dr. Wöll. 2 Edikt Nr. 8463 zur Einberufung der dem Gerichte unbekannten Erben. Von dem k. k. st.-del. Bezirksgerichte Bozen wird bekannt gemacht, daß am 10. Mai 1895 in Bozen die Gärtnerswitwe Maria Lunger aus Bruneck ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung ge storben sei. Da diesem Gerichte unbekannt ist, ob und welchen Personen

und ihren Erbrechtstitel ausgewiesen haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschast aber, oder, wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassen schast vom Staate als erbloS eingezogen würde. K. k. städt.-del. Bezirksgericht Bozen am 22. August 1895. 18 Der k. k. Amtsleiter: Bottega. 2 Erben-Borrufungs-Edikt» N. 3549 Von dem k. k. Bezirksgerichte SchlanderS in Tirol werden die gesetzlichen Erben des den 22. Juni 189S in SchlanderS verstorbenen ledigen

würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. JnsbesonderS sind unbekannt: die Namen zweier Töchter der erblasserischen verstorbenen Schwester Cäcilia Winkler, welche im Salzburgischen verehelicht sein sollen, respective deren Nachkommen. K. k. Bezirksgericht SchlanderS am 5. September 1895. 592 Der k. k. Bezirksrichter: Noldin. 2 Erben-Einberufuugs-Edikt» Nr. 1399 Von dem k. k. Bezirksgerichte Fügen wird bekannt

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 2
Date: 29.05.1916
Physical description: 2
, Abt. V am 23. Mai 1916. 86/4 Lutter otti. Erledigungen. Zl. 20.5S4/I. Ausschreibung. Postexpedientenstelle in Gardolo (III/1)» Di- rektionsbezirk Innsbruck. Dermaliges Dienerpau schale jährl. 1395 15. Bewerbungsfrist 4 Wochen. K. k. Post-- nnd Telegraphen-Direktion für Tirol und Vorarlberg. Innsbruck, am 26. Mai 1916. Der k. k. Hofrat und Vorstand: Klebelsberg< Konv okationen. 3 G.-Z. ^ 30/16/8 Edikt zur Einberufung der dem Gerichte unbekannten Erben. Am 8. Februar 1916 starb in Tscherms

der (am 21. August 1360 als Sohn des „Alois Obertegger' uud Maria Tauber geborene) Besitzer Alois Ober tegger. In seiner letztmilligen Verfügung vom 13. Februar 1907 bestimmte er den ihn überlebenden gesetzlichen Erben ein Vermächtnis von 8000 15. Die Fassung der letztwilligen Verfügung läßt aber für die Gesetzeserben die Möglichkeit, über das Vermächt nis hinaus uoch Erbausprüche zu stellen, uicht aus geschlossen e> scheinen. Die gesetzlichen Erben sind (teil weise ? voit der Vaterseite bekannt, von der Mut

v. Riccabona in Laua bestellt. K. ?. Bezirksgericht Lana, Abt. I, am 19. Mai 1916. 122/4 Porta. G.-Z. X 52/16/21 Aufforderung an die Crbeu, Vermächtnis nehmer und Gläubiger eines Ausländers. Biemann Wilhelm, Vertreter der Firma Heinrich Frenk Söhne, zuletzt in Innsbruck, Schöpf straße Sir. 25 wohnhaft, zuständig nach Neuukirchen in Bayern, bayer. Staatsbürger, ist am 3. Februar 1916 gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde vorgefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger, die österreichische

Staatsbürger oder Hierlands sich aufhaltende Fremde sind, werden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Verlaffenschaft bis zum 16. Juni 1916 beim gefertigten Gerichte anzumelden. Sonst kann die Verlassenschaft ohne Rücksicht auf diese Ansprüche au die ausländische Behörde oder eine von ihr bezeichnete Person ausgefolgt werden. Die im Julaude wohnenden Erben haben um die Durchführung der Verlafseufchaftsabhandlung durch das österreichische Gericht angesucht. Die answär- tigen Erben und Vermächtnisnehmer

werden auf gefordert, ihre Ansprüche in der angegebenen Frist anzumelden und bekanntzugeben, ob sie die Ab tretung an die ausländische Behörde verlangen. Sonst wird, wenn nicht die ausländische Behörde selbst die Abtretung verlangt, die Abhandlung hier und zwul. bloß mit den sich meldenden Erben ge pflogen werden. K. k. Bezirksgericht Innsbruck, Abt. X, am 20. Mai 1916. 62/4 Dr.- Praxmarer m. p. Herausgeber die ?. k. Gtatthalterci in Innsbruck. — Verantwortlicher Redakteur Johann Tschugmell. — Druck

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 07.04.1880
Physical description: 8
das gesetzliche Besitzrecht des Berufenen, falls er vor der Erbtheiluug stirbt, auf feine Erben oder auf den Nächst- b'e rusenen über? Die Vorschriften über die Erbfolge in Bauern gütern sind keine Erbrechts- sondern nnr Erb- theilnngs-Vorschristen, sie begründen keine Aende rung in dem Erbrechte selbst und räumen dem Be rufenen keinen größeren Erbtheil, sondern nur ein Vorzugsrecht zur Uebernahme des Gutes bei der Theilnug ein. Gegenstand dieses Vorzugsrechtes ist folglich das Bauerngut selbst, uicht

dessen Ueber nahmspreis, der in die Verlaßmasse fällt, und unter alle Erben nach der gesetzlichen Erbfolge gleichheitlich vertheilt wird. Ueber diese Nechtsansfafsnng der be günstigten Erbfolge in Bauerngütern ist die gesammte Jinistenwelt einig (viilo Nößler in der Themis 1843 VII pag 90 — Stnbeuranch Koment. ll 630 <— Kirchstetter Koment. pag- 344. — Ungers Erbrecht VI Z ^ Note 5.9 — Tomaschek Zeitsch. für österr. Nechtsgelehrs. 1340 I 92) Sleijl l>ber ein mal fest, daß dieses Vorzugsrecht dem all sten

Sohne nicht eiu größeres Erbthcil, sondern nur eine Btgnn- stigung bei der Erbtheilnng gewählt, so kann es erst beim Zeitpnnlie der Erbtheilnng ausgeübt norden; wenn also der älteste Sohn vor diesem Zeit punkte stirbt, so kann er das erwähnte Vorzugsrecht nicht auf seine Erben transinittiren (Z 531,. 7<>3, 704 b. G. B.) Dieses geht auch aus der Vorschrift dcs Patentes A 3 hervor, wodurch das Bauerngut bei der T he i- lnng vor Allen dem ältesten Sohne, sonst aber dem nächsten Sohne

nach ihm und in Abgang einll Sohnes der ältesten Tochter zugetheilt werden so ' Daraus ergibt sich bis zur überzeugenden Gewißheit daß das Erbfolgepatent in Bauerngütern das frag liche Vorzugsrecht als ein in bloß 'persönlichen Ver hältnissen und Fähigkeiten begründetes und daher höchst persönliches Recht bettächte, welches mit dem Tode.tzx? Berufenen erlischt (Z. 531, 918 b. G.B.) Der'Satz , daß dieses Vorzugsrecht' auf die Erben des Erftberuftuen nicht ' transmittirt wird, fand auch die'einstimmige Anerkennung

nicht stattfinde. Dagegen behaupten die Vertheidiger der entgegen gesetzten Ansicht, daß der älteste Sohn das aus schließliche Besitzrecht auf das Bauerngut vom Vater erbsweise erlangt habe — daß dieses Bcsitzrecht einen Bestandtheil der Verlassenschaft des ältesten Sohnes bilde — daß folglich dasselbe nach dem Gesetze auf feine Erben übergehen müsse. Allein es ist absolut uurichtig, daß der älteste Sohn dieses Vorzugsrecht vom Vater erbsweise erlangt habe, denn das Erbfolgepatent in Bauerngütern gewährt

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 12.12.1878
Physical description: 8
. K. K. Bezirkshauptmanufchaft Bozen am 30. November 1873. Der k. k. Statthaltereirath: Strobele. KiZNWkutlMiM. Z Erbenvorrufnngs-Edikt. Nr. 11044 Von dem k. k. st. d. Bezirksgerichte Innsbruck werden die gesetzlichen Erben der den 1. Oktober 1378 ver storbenen Private Magdalena Schneller von Innsbruck aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erb rechtes ihre Erbserklärung anzubringcn, wldrihenS die Verlassenschaft

mit jenen, die sich erbSerklärt haben, ver handelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbs erklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erbloS eingezogen würde und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vor behalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Innsbruck am 31. Oktober 1373. 193 Dr. Neuner. 3 Edikt. Nr. 3713 Von dem k. k. Bezirksgerichte Telfs wird bekannt gemacht, eS sei am 10. Juni

1373 Anua Heichl verehl. Laichner zu TelfS ohne Hinterla»uiig einer letztwilligen Anordnung gestorben. Erbsberechtiget zu ihrem Nachlasse Ilnd auch die Söhne Johann und Peter Laichner. Da dem Gerichte der Aufenthalt der eben genannten Söhne Johann und Peter Laichner unbekannt ist, so werden dieselben aufgefordert, sich binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die ErbSerklärung anzubringen, widrigenfalls die Ver lassenschaft mit den stch meldenden Erben

und dem für sie aufgestellten Kurator Anton Laichner abgehandelt werden würde. TelfS am 2. November 1373. 12k Der k. k. BezirkSrichter: Ta falsch er. 3 Erbenvorrufungs-Edikt. Nr. 7137 Von dem k. k. Bezirksgerichte Meran werden die ge setzlichen Erben deS den 13. Juni 1373 in UntermaiS verstorbenen Pens. k. k. HauptmanneS Herrn Friedrich Zini aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, stch bei diesem Ge richte zu melden, u. unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erb rechtes ihre ErbSerklärung

anzubringen, widrigenS die Verlassenschaft mit jenen, die stch erbSerklärt haben, ver- > handelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene , Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand ^ erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate ! als erbloS eingezogen würde, und den sich allfällig später l meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbe- ! halten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen ! wären. ! Meran den 2. November 1378. 71 ^ Der k. k. Bezirksrichter

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