, ohne beson dere Neuigkeiten zu Tage zu fördern, die Rich tigkeit der Anklage. Die Geschworenen beantwor teten die an sie gerichteten Schuldfragen wegen Verbuchen des Raubes mit 9 Stimmen ja. und wegen Bettels und Landstreicherei mit 12 Stim men ja. Andriolo wurde auf Grund dieses Ver diktes zu 4 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Achter Fall. Betrug. Die gestern nachmittags durchgeführte Ver handlung vor dem hiesigen Schwurgerichte richtete sich gegen den Franz Engl, geboren zu Lienz am 18. September
1881 und dorthin zuständig, katho lisch, ledig, Metzgerhilfe, zuletzt in Italien, und lautet auf Verbrechen des teils vollbrachten, teils versuchten Betruges. Ter Anklage entnehmen wir folgendes: Franz Engl entstammt einer geachteten Metzgerssamilis in Lienz, nach dem Tode seines Vaters führte die Mutter das Geschäft unter Leitung des älte ren Bruders Otto fort: mit diesem scheint sich der Beschuldigte, welcher auch als der Arbeit nicht besonders zugeneigt geschildert wird, nicht gut vec- trsg^.xzu
ein paar Ochsen gekauft, jedoch zu wenig Geld bei sich habe, uni sie bezahlen zu können; er bat daher um ein Darlehen von 100 Kronen, welches er am nächsten oder zweitnächsten Tage zurückzuschicken „Bozner Zeitung' (Südtiroler Tagb'att) oersprach. Da Schifferegger den Beschuldigten für den Leiter der Fleischhauerei Engl in Lienz hielt, dem er sicher ähnlich sieht, so hatte er kein Beden ken, seinem Wunsche zu willfahren. T-.v Beschuldigte behauptet, er habe hierauf bis Mitte August 1908 in Zürich
genügend Geld zur Bezahlung des Stieres übrig geblieben. Er fügte, um seine Erzählung glaubwürdiger zu ge stalten, noch bei, daß die Viehstücke in der Sta tion Feistritz verladen wurden, daß er aber den Zug versäumt habe und nun mit Wagen dorthin sahren müsse, tatsächlich wartete vor dem Gast Hause ein Fiaker, was natürlich zur Bestärkung des Vertrauens des Geschädigten beitrug. Auf Grund solcher Vorspiegelungen und weil Engl versprach, sofort nach seiner Ankunft iu Lienz das Darlehen zurückzugeben
, lieh ihm Ma koru 400 !?. Engl hatte den Fehlbetrag aus 300 bis 400 T beziffert und jener folgte ihm den be anspruchten Höchstbetrag von -100 IL aus, damit er nicht neuerdings in Verlegenheit gerate. Der Beschuldigte hat sich um seine Gläubiger nicht mehr gekümmert und als Ertl sich an dessen Mut ter wandte, verweigerte auch diese die Zahlung, selbst als sie bei Gericht als Zeugin vernommen wurde, entschlug sie sich zwar der Aussage, erklärte aber sür keinerlei Schulden aufzukommen