SamStaz, 23 Juli 191(1 .D « r X i r o l e r^ S»it» k) --U Uhl 'W « i, u Ziefitzwechsel. Das Aeilanwisen WSt. zso- hann> Z vSlfmalgreieu^ ein HauS mit grög-rer» Grundbesitz, wurde vom Turnverein .Jahn' W Bozen käuflich, erworben. De? erwischte Kagl. EZ geht nichts über ein sanfte» Gewissen. D»c ^dreistöckcge' ZinS- hauS-, .doppelte' Villa- und einfache W-in- gutSbesitzer Johann Engl glaubt sich nämlich gegenüber der vom Feldsaltner JzhannWolf gegen ihn wegen Obstdiebstahls bei der Zwölf
und was er Diebstahl nennt. Doch, lassen wir Herrn Engl in seiner § 19-Berich tigung selbst reden. Dieses von einem benei denswert ruhigem Gewissen zeugende Schrift stück hat folgenden Wortlaut: »ES ist unwahr, daß ich am 16. Juli a. o. um 4 Uhr morgens ertappt wurde, als ich von einem Baum herunter einen Handkorb voll Birnen mir angeeignet hatte. Wahr ist hin gegen, daß ich am selbm Tage nach 5 Uhr früh bei meinem gewöhnlichen Spaziergange w mein Gut auf dem Weg dahin liegendes Fallobst vom Boden aufhob
ähnlicher Art gegenüber bin ich wehrlos, jeder Anschuldigung bestimm ter Natur werde ich jedoch gebührend zu be gegnen wissen. Bozen, 21. Juli 910. Johann Engl/ Diese Berichtigung ist, abgesehen von der naiven Erklärung, daß Engl, der reiche Häufer- besitzer, sich — aus Erbarmen für bedürftige Kinder an fremdem Gute vergriffen hat, aus mehrfachen Grünben wert, daß man sich mit ihr eingehender befaßt. Jedermann in Bozen weiß, daß Fallobst kein herrenloses Gut ist, daß solches vielmehr — wir konstatieren
dies allerdings mit Bedauern — einen bedeutenden Prozentsatz des am Bozner Obstmarkte zum Verlause gebrachten ObsteS ausmacht und leider auch verhältnismäßig teuer bezahlt werden muß. ES wird also, was jedermann weiß, doch auch dem Herrn Engl nicht unbekannt sein, daß Fallobst in fremden Gütern nicht aufgenommen werden darf. UebrigenS, wenig Herr Engl schon gerne arme Kinder mit Obst beschenkt, so wird das Geschenk doch nicht gerade Obst, das nicht ihm gehört, sein müssen; er ist ja vermögend
und kann ohne Nachteil für sein Budget einige Körbe voll Obst kaufen, um eS an bedürftige Kinder, die ihn erbarmen, zu verteilen. Bei den Uebergriffen deS Zinshaus-, Villen- und WeingutSbesitzerS Engl auf fremdes Obst handelt eS sich aber nicht allein um Fallobst, sondern — trotz der § 19-Berichtigung — er stieg auch sogar auf fremde Bäume und pflückte dort frisches Obst. Die Anzeige des Bozner Boden-Saltners Johann Wolf lautete ganz dezidiert dahin, daß er den Engl am letzten SamStag, den 16. Juli, um vier Uhr früh