¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
der verwitweten Mutter gegenüber dem kinderlosen Sohn neben dessen Brüdern scheint mij- doch die Herkunft des Gutes von Mutterseite vorauszusetzen 42 A; damit wäre die Verwandtschaft, .zwischen Graf ..Engelbert, 'seinem vermutlichen Vater oder GroßvaterA^ Stein und dem Erz» bischof tìartwìg von Salzburg und seiner Schwester Wichburch, somit die Verwandtschaft der Spanheinter als Erben des Grafen Engelbert mit dem Erzbischof St. Hartwig, auch besitzgeschichtlich gestützt. Prüfen wir wieder die Altersangaben
nach, so wissen wir: Hartwig von Salzburg wurde 991 Erzbischof, ist also vermutlich 950/60 geboren; seine Schwester Wichburch hatte zwischen 993/1000 bereits drei erwachsene Söhne, hatte also um 975 ge heiratet, was zum gleichen Geburtsdatum führt. Hartwig von Brixen ist 1022 Bischof geworden, also etwa 980/90 geboren* Engelbert begegnet vielleicht um 1018 bei der Weihe von St. Geor gen am Längsee das erstemal, was nicht gegen den gleichen Alters ansatz spricht; war Richardis von Lavant, die bald nach 1020
ge boren sein müßte, seine Tochter, so würde sich das ohneweiters in die zeitliche Ordnung fügen. Albuin von Brixen wurde hingegen schon um 975 Bischof, war also um 935/45 geboren, sein Bruder Aribo kaum jünger, so daß Hartwig von Brixen und Engelbert vom, Pustertal von Albuin und 'seinem Bruder Aribo um 45 bis 55 Jahre, 40 ) Mod . due. Car. III, Nr. 5T4. 41 ) Mon. due. Car. Ill, Nr. 204 jX und 176. Wegen Albuins Grab zu Möch- ling, Vgl, die Legende von Stein, z. B. bei E. Aelschker, Gesch. Kärntens