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Brixener Chronik
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Page 2 of 8
Date: 04.06.1903
Physical description: 8
für die ausgeführten Installationen erfolgt in der Weise, daß alle Fakturen beim Elektrizitätswerk Brixen ein zureichen sind. Die fertiggestellten Anlagen werden binnen 14 Tagen vom Elektrizitätswerk über prüft und die Faktura längstens zwei Monate nach anstandslos er Ueberprüfung der Anlage ausbezahlt. Dabei werden von jeder nach den vor liegenden Preislisten als richtig anerkannten Faktura mit Ausnahme des Betrages für Arbeitslohn zehn Perzent durch die Stadtgemeinde in Abzug ge bracht und dem Betriebskonto

. 6 und 10) den hiefür offerierenden Firmen: Oesterr. Schuckertwerke in Wien und Josef Gmür in Brixen zu über tragen. Den Hausbesitzern, bezw. Privaten und Gewerbetreibenden, welche sich für Licht- oder Kraftbezug an das Elektrizitätswerk Brixen an schließen wollen, steht es vollkommen frei, eine der vorbenannten Firmen mit ihrem Auftrag zu betrauen. Andere elektrische Licht- oder Kraft-In stallationen, welche nicht durch die ermächtigten Firmen ausgeführt wurden, werden an das Elektrizitätswerk Brixen

nicht angeschlossen. Zur Anmeldung des Licht-- und Kraftbezuges vom Elektrizitätswerk werden im Lauf des Juni eigene Anmeldebogen ausgegeben, welche nach Vereinbarung mit den betreffenden Installateuren ausgefüllt und wieder an das Elektrizitätswerk eingereicht werden sollen.' Ferners wurden die Vorschriften durchbe raten, welche für die Installateure zu gelten haben. Die Sitzung nahm demzufolge geraume Zeit in Anspruch, so daß einzelne Ansragen nur kurz er ledigt werden konnten. Mit der Vorbereitung

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