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Title A - Z
Title Z - A
Books
Year:
1864
Über die staatsrechtlichen Beziehungen des italienischen Landestheiles von Tirol zu Deutschland und Tirol
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Page 15 of 29
Author: Durig, Josef ; / von Josef Durig
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 30 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Jahresbericht der k.k. Ober-Real-Schule für das Studienjahr 1863 - 64. - In Fraktur. - Kopie
Location mark: III A-2.747
Intern ID: 167921
Es sind demnach nicht nur einzelne/ sonbem'eine'gànze Reihe von Thatsàchenwelche dafür sprechen,, daß der Trientner Dukat staatsrechtlich mit Deutschland verbunden und daß der Bischof von Trient ein deutscher Fürst war/' > ' r.:.; . . :.. .%=, . .. Es forderte aber.auch...das.^eigene..Jnteresse..d.er'Bischöfe.,...däß...sie sich! mit .den deutschen Kaisern ver- einigten, in. dem.^B àben. den Verband Trients undjs elnes Gebietes mit Deutschland ausrecht zu erhalten und' befestigen

. Nur durch, enges. Anschließen an Deutschland konnten sie dem Loose 'entgehen,^welches die^ Bischöfe -Italiens traf, nur dadu rch ' ftarnt ..fe Jro 1 SWà.à'.MUjchen .HoHeitsreW^'.i?/behaupten. Das Beispiel' Italiens, wo im^._und^2.Lèhuààt^M.KttebU^ncuh''städtischer Freiheit'ünd'. gänzlicher Loslösung von der.MchoM.chen OberS errliÄeit'so .m äch ti g geworden Sar^ -^e^auib innerhalb^d'es'.Bis.tSàs'.''Trient ähnliche! Bestrebungen wà,-Mem'HierMuchen sie vom Kais^-E ^mftlben. Zeitpunkte niedergeschlagen

Deutschland.....abgeschnitten zu werden. Ihm mußte. dahei7 besonders daran gelegen sein/' die weltliche Herrfchast des Bisthums zu erhalten und zu befestigen. Des balb verbot er im Salire 123 8 dem B is chof Alder ich. irgend etwas von den. Gutem. des BistHmB in^Ms immer fftr eine r_Wei se...z u..veräußern!'Im' darauf folgenden Jahre hob er die Podestarie l des Grafen von Tirol in Judicarien, des Grasen (von Ultm oder von Flavon'?) im Nonsberg sowie alle I> Cod. Wang. 90. ■ '... 2) Bonelli 2. 506. Cod

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Books
Year:
1905
¬Die¬ deutsche Sprachinsel Lusern : Geschichte, Lebensverhältnisse, Sitten, Gebräuche, Volksglaube, Sagen, Märchen, Volkserzählungen und Schwänke, Mundart und Wortbestand.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 10)
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Page 35 of 456
Author: Bacher, Josef / von Josef Bacher
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XV, 440 S. : Ill., Noten
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [XIII] - XV
Location mark: II 102.729 ; D II 102.729
Intern ID: 144858
non et omnem iudiciariam potestatem tain'Grermanorum quam ali or um hominum, qui nunc in predieta valle Solane habitant aut liabitaturi sunt, cum bannis et redditibus sancte nostre regie potestati pertinentibus, per hoc nostrum regale preceptum eidem Episcopo sancte Pataviensis Eccilsise suppliciter offerimus et perdonamus ac de iure nostro eoncedimus ...' (Bergm. S, 8). Von 919 bis 1024 herrschten in Deutschland Köniere und Kaiser aus dem sächsischen Hause. Diesen Fürsten gab Italien

mit seinen Wirren, nicht wenig zu schaffen. Der König (später Kaiser) Otto I. zog 951 nach Italien, befreite die burgundische Prinzessin Adelheid, die sich vor Berengar II. von Ivrea ge flüchtet hatte, . nahm den Titel „König der Longobarden' an, trennte Friaul und die Veronesermark von Italien und schlug sie zu Deutschland. Zuerst kamen beide Marken an den Herzog Heinrich von Bayern, 995 wurden sie mit dem neuerrichteten Herzogtum Kärnten vereinigt und blieben bei demselben durch 200 Jahre. Daß die Anzahl

von Mailand Heribert auf und besiegte ihn in offener Feldschlacht. Wie hier Konrad IL so hatten die deutschen Könige uud Kaiser aus dem sächsischen, fränkischen und hohenstaufischen Hause gleichfalls oft Veranlassung, nach Italien zu ziehen, da es unter ihrer Oberhoheit stand. Dabei besetzten sie wichtige Plätze in Italien mit Deutschen. Dies alles war geeignet, das dortige deutsche Element zu stärken und eine beständige, unmittelbare Verbin dung mit Deutschland aufrecht zu erhalten. Um nur ein Bei- spiel

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 30 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Reiches bis zu dessen Auflösung 1806 gegolten. Die Lehensabhängig keit der Grafen von Tirol von den Bischöfen von Brixen und Trient ist auf bestimmte Gerichte eingeschränkt worden 4 ). Die Zurechnung der Grafschaft Tirol zu Alemannia oder Teutonia, d.i. Deutschland im staatlichen und volklichen Sinne, betonen immer wieder Urkunden und Dichtungen aus dem 13. und 14. Jh., zum römischen Reich teutscher Nation oder Teutschland Reiseberichte und Landesbeschreibungen vom 16.—18. Jh., die teils in Tirol

selbst, teils sonst in Deutschland verfaßt worden sind. Ebenso ist die Darstellung in den Kartenwerken dieser Zeit. Näheres darüber bei Stolz, Dm. in Südtirol Bd. 1 S. 107—112, sowie S. 93—96. Wolken stein, Landesbeschreibung von Tirol ist seitdem in den Schiernschriften Bd. 34 herausgegeben, die betreffenden Stellen sind hier auf S. 35 f., 65 u. 77. Ebenso bin ich erst nachher auf eine sehr wichtige Angabe in dem Georgsliede des Beinbot von Durne (Turn), Schreiber am Hofe des Herzogs von Bayern um 1236

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