60 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZGR/ZGR_184_object_3998383.png
Page 184 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
mit M osaikmustern, In der lokalen Abwandlung des Stils kommen zweifellos ethni sche Sonderkräfte zum Wort. Deutsches, Italienisches und ^Slawisches ist zu schaden. Am schwersten greifbar, weil am schwächsten, er scheint das Slawische. Aber auch das Deutsche äußert sich nur In geringen Verschiebungen. Mit dein beginnenden 15. Jahrhundert ändert sich die Sach lage Die einzelnen lokalen Richtungen beginnen sich zu scheiden. Schärfere Grenzen zwischen Nord und Süd entstehen. Auf die italienischen Einflüsse

ein reich, verschlungenes Gewebe, dessen Kette die geographischen Gegeben heiten darstellen, dessen Einschlag das Historische, Menschliche und Willensmäßige ist. Wir folgen, zunächst der Bewegung, die vom Norden nach dem Süden führt, und nennen aus jeder der italienischen (und schließ lich auch der jugoslawischen) Nachbarprovinzen Kärntens einige' kennzeichnende Beispielt für fede der verschiedenen Vorstoßmöglich- ketten. Wir schreiten dabei vom Westen nach dem Osten vor; dafür gibt es gute Gründe

7
Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZGR/ZGR_38_object_3998088.png
Page 38 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
Landfriedensordnimg, dm Recht der Zustimmung zu königlichen Regierungshandlungen und im Hoftagsrecht aus. Dessenungeachtet behauptete der ruhmreiche Frankenstamm den Vorrang. Das Reich gab sich noch immer als Fortsetzung des fränkischen Reiches im Osten. Das Frankenland erschien als sein Kernland. Der König war zunächst König der Franken und als solcher erst König der übrigen Stämme. Dessen Wahl und Krönung fanden auf fränkischer Erde statt. Das Reichsoberhaupt war rechtlich Franke und lebte

nach fränkischem Recht. In seinem Haushalt fiel das vornehmste Amt, das Truchseßamt, dem Franken zu. Der Schwerpunkt der Reichsregierung lag in Franken. Allgemeine und besonders wich tige Hoftage sollten traditionell in fränkischen Orten abgehalten werden, wohin alle Fürsten geladen wurden und wo sich gewöhnlich eine bedeutende Zahl von Fürsten wirklich einfand; Beschlüsse für das ganze Reich sollten nur hier gefaßt werden. Fränkische Reichs- fürsten genossen eine Vorrangstellung. Ganze Teile des Rechts

8
Books
Category:
Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZGR/ZGR_36_object_3998084.png
Page 36 of 268
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Klagenfurt
Publisher: Kleinmayr
Language: Deutsch
Subject heading: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Location mark: II 9.156
Intern ID: 218114
Sonderbildungen erzeugte. Zur Mannigfaltigkeit trug bei, daß das grundstürzende Chaos der „Völkerwanderung', in welchem Gleichartiges auseinandergerissen und Ungleichartiges vereinigt wurde, vielfach die Zusammen schweißung mehr oder weniger heterogener Elemente begünstigen mußte, die dann erst im Laufe der Zeit miteinander verschmolzen. Schließlich führte die Entwicklung über die Stämme hinaus zum „Reich' im engeren Sinne des Großstaates. Die Reichsgründung durch das erobernde merowingische Großkönigtum

, worin die Ge schichte das glänzende Urteil des Tacitus über die Chatten be stätigt hat, bedeutete für die deutschen Stämme die Einverleibung ins Frankenreich unter Verlust ihrer Staatshoheit; deren Gebiete sanken vorerst zu Verwaltungsbezirken unter Amtsherzogen herab; mit dein Verfall dieses Königtums folgten den Amtsherzogen bei mehreren Stämmen echte Stammesherzoge, Wortführer der Stani- mesindividualität und weitgehender Unabhängigkeit vom Reich. Die Beziehungen der Stammesrechte zueinander

10