des Deutschen Reiches, die — «wie«man in Warschau meinte — die Genfer Konvention als Propagandainstrument ' zur stimmungsmäßigen Vorberei tung der Rückgliederung Oberschlesiens benutze. Polens Groll hierüber «war um 'so größer, als es.«nicht 'mit gleicher Münze zurückzahlen konnte. Di-e deutsche Minderheit in Polnisch-Oberschlesien, die zu einem erheblichen Teil aus Direktoren, Ingenieuren, Beamten, Merzten und Kaufleuten bestand, war zu- politischen Aktionen gewillt und imstande, dagegen die polnische
. Für sie war die Genfer Insti tution ein Schutz vor Entnationalisierung. Ein Schutz war sie auch für Optanten, das heißt, für diejenigen ln Pounsch- Oberschlesien wohnhaften Deutschen, die seinerzeit für das Deutsche Reich optiert hatten, sowie für diejenigen in Deut« ch-Oberiststesien rvohnhasten Polen, die polnische Staatsbürger geworden waren. Wahrend der Dauer der Genfer Konvention konnten die Optanten nicht zunr Ver lassen ihrer Wahlheimat veranlaßt werden. Tie Konvention schützte ferner den deutschen
Minderheit in Teutsch-Obersch-lesieil, die zum überwiegenden Teil aus germanisierten Klein bauern, Land, und Industriearbeitern besteht, nicht. Das Bild änderte sich freilich mit dem Austritt Deutsch lands aus den: Völkerbund und mit dem Abschluß der deutsch-polnischen Verständigung. Polen brauchte nun nicht inehr zu fürchten, in Genf ans Angriffe der deutschen Min derheit zu stoßen, es tonnte sogar — gedeckt durch das deutsche Verhalten —- dem Völkerbund in: Jahre 1934 er klären, daß es fortan keinerlei
müßten, wenn die „wohlerworbenen Rechte" liquidiert und die in deutschem Besitz befindlichen großen Güter parzelliert werden würden. Das letzte wird übrigens umso sicherer eintreten, als -sich Polen in diesem Punkte -auf die Zustimmung eines Teiles der deutschen Minderheit stützen kann, die den drei oder vier vorhandenen, dazu national nicht immer zuverlässigen Magnaten ablehnend gegenüber steht. Um die geschilderten Möglichkeiten äbznwenden, hat Deutschland versucht, Polen zum Abschluß einer neuen
Ber° «e'iübarnng zu bewegen, die diesmal sticht international, son dern bilateral garantiert werden sollte. Polen hat, wie nicht anders zu erwarten war, abgelehnt. Es verstand sich zum Abschluß einer ganzen -Reihe neuer Verträge, die jedoch ausschließlich die „technischen" Fragen betreffen. So wurde ein Abkommen über arbeitsrechtliche Fragen, ein anderes- über die Zoll- und Paßäbfertigungen, ein drittes über die in- Polnisch-Oberschlesien arbeitenden deutschen Banken