nachkommen, welche, der Dienstsprache vollauf kundig, dem eigenen Vaterlande und dem Reiche ihre militärischen Tugenden weit wirksamer zu weihen vermögen werden. Schon be ginnt, heißt eö dann, auch in anderen Ländern die gleiche Erkenntnis kAhu^i^ mit Zuversicht.,aufzutre ten. Graf Badeni, GalizienS, hat eine vermehrte Pflege der deutschen Sprache in Aus sicht gestellt, und in Böhmen hat sich der Abgeordnete. Palacky offen gegen jene von Kviczala geplante Schul reform ausgesprochen, welche slavischen
bezeichneter Art handle, genügende Gründe nicht vorhanden sind, beschlolien hat, Geffcken hinsichtlich der Anschuldigung des Landesverrat!)« außer Verfolgung zu setzen, die Hast desselben^ aufzuheben und die Kosten der ReichS- casse aufzulegen, — Nach am 6. dS. in Berlin ein- getroffenen amtlichen- Meldungen aus Apia (dem Hauptorte der Samoa-Jnseln in der westlichen Süd- see, die sxit 1879 in einem VertragSverhaltnisse zum deutschen Reiche stehen) vom, 23. Dec. v. Js. würde wegen Zerstörung deutschen
Galtür 30 fl. aus Allerhöchsten Privatmit- tel«. zur Kirchenrestaurierung allergnädigst zu spenden geruht. Diese Allerhöchste Spende wurde im Wege des-k. k. Statthalterei---Präsidiums- ihrer Bestimmung zugeführt. Inland. Das „Frdbl.' bespricht eingehend den die Pflege der deutschen Sprache in den. ungari- scheu Mittelschulen betreffenden Erlass des, un garischen Unterrichtsministers Grafen Esaky. welcher von der gesammten Wiener Presse in anerkennend--, fter Weise gewürdigt worden ist.. Das genannte
Kindern die Aneignung der deutschen Sprache erschweren, wenn nicht geradezu unmöglich machen soll. (S. unten. D. R.) Im Einlause der Sitzung des böhmischen Landtages befanden sich der Bericht des LandeSaus- schufses über die Verhandlungen mit der Negierung in Betreff der Errichtung einer böhmischen Akademie der Wissenschaften sowie der Bericht, betreffend die Erhaltung und Errichtung von Volksschulen für natio nale Minoritäten; ferner eine Petition der „Matice skolska' um Subvention
, untern» 7. JZn. den Beschluss des Reichsgerichts, wo nach das Reichsgericht, in Erwägung, dass zwar nach dem Ergebnis der Voruntersuchung hinreichende Ver- dachtSgründe für die Annahme vorliegen, dass Geffcken durch die Veröffentlichung, aus Kaiser Friedrich« Tagebuch Nachrichten, deren Geheimhaltung anderen Regierungen gegenüber für daS Wohl des deutschen Reiches erforderlich war, öffentlich bekannt gemacht, har, dass jedoch für die Annahme des Bewusstseins Gessckenö, dass es sich um Nachrichten