, Tr. Kathrein und Dr. Wackernell, ausgearbeitet hat. Nach diesen Mitteilungen sollen sie Mitglieder der Landesvertretung künftig in drei Gruppen getheilt werden, die deutschtirolische mit 37 Mitgliedern, die w ätsch tirolisch e mit 21 Mit gliedern und die des vereint bleibenden adeligen Großgrundbesitzes mit 10 Mitgliedern. Jedem Abgeordneten der dritten Gruppe soll es freistehm, bei dem Eintritte in den Landtag zu erklären, ob er der deutschen oder der italienischen Abtheilung bei- treten
will. Diese Erklärung bleibt für die ganze Mandatsdauer wirksam. Der Landeshauptmann hat gemäß § 10 nur mehr in den Plenarversammlungen des Landtages den Vorsitz zu führen. Nach § 11 wird die Zahl der Mitglieder des Landesausschusses von sechs aus zehn erhöht, wovon sechs von der deutschen und vier von der italienischen Abcheilung nach dem unwesentlich veränderten bisherigen Modus zu wählen sind. Der Wirkungskreis der beiden Abtheilungen des Landtages wird auf das ihnen zugewiesene Gebiet be schränkt. Das Gebiet
der deutschen Abtheilung um faßt die Städte Innsbruck und Bozen, dann die Sprengel der Bezirkshauptmannschaftcn Innsbruck, Imst, Reutte, Schwaz. Kitzbühel, Kuf,'rein, Brixen, Bruneck, Lienz, Bozen, Meran und Ampezzo; das Gebiet der italienischen Abtheilung die Städte Trient und Rovereto, dann die Sprengel der Bezirkshaupt mannschaften Trient, Cavalese, Primiero, Borgo, Cles, Tione. Rovereto und Riva. Jede Abtheilung verhandelt in Angelegenheiten ihres eigenen Gebietes unabhängig, soweit
Berichte über Kundgebungen aus deutschen Wählerkrcisen ein, welche sich gegen dieses Autonomieprojekt er klären. Solche Kundgebungen liegen vom deutschen Volksvereme für Südtirol in Bozen, vom Deutschen Bürgervereine in Meran und vom Innsbrucker und Kälterer Gemeinderathe vor. Nichtsdestoweniger sind auch gewichtige Stimmen für die Annahme des Autonomicprojektes eingetreten, welches ja, so wie es vorliegt, die historische Landes einheit in keiner Weise antastet und deshalb auch ganz gut diskutlrbar
. Der italienische Landes- theil hat, wie der Tiroler Landtag und die Regie- rung schon wiederholt anerkannt und offen ausge sprochen haben, „in Sprache, Sitten, Gemeinde- und Wirthsschaftsverhältnissen. eine solche Verschiedenheit" vom deutschen Landestheil, daß dieselbe auch „be sondere, diesem Landestheile angemessene Einrichtungen erheischt!" Der Landtag und die Regierung aner kannten auch das „Bedürfnis, daß dem italienischen Landestheile zur besseren Besorgung der besonderen, 14. Jahrgang