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Volksblatt
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Page 3 of 10
Date: 22.09.1894
Physical description: 10
Der Mrglsteig) welcher in seiner ganzen Aus dehnung vom Fuße des Berges bis zur Virglwarte binnen kurzer Zeit fertiggestellt sein wird, gilt als ein Werk, das der Alpenvereinssection „Bozen' alle Ehre macht. Die Anlage ist sicher und sehr bequem in mäßiger Steigung und an einzelnen Stellen mit Steintreppen versehen, um leichter die Höhe zu gewinnen. Der Steig wird von Fremden, wie Einheimischen belobt und ge bührt der rührigen Section „Bozen' des Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereins

, sondern nur Blindschüsse abgeben. Uebrigens hat man vom Thäter bisher noch keine Spur entdeckt. Annahme der Uickel- und Kronze-Münzen zu Zahlungen in den deutscheu Rachbar- gebieten. Dem k. k. Finanzministerium sind seitens mehrerer Handels- und Gewerbekammern und zwar namentlich solcher, deren Bezirke die deutsche Reichs grenze berühren, Eingaben zugekommen, in welchen auf die für die Bewohner der Grenzbezirke im Ver kehre mit den Einwohnern des deutschen Reiches nach teilige und den Umtausch von Gütern und Lebens

mitteln im Kleinen, sowie auf das Anbot von Arbeit und die Nachfrage nach solcher täglich behindernde Thatsache hingewiesen wird, daß die Theilmünzen der Kronenwährung und zwar insbesondere die Nickel- und Bronzemünzen in den deutschen Nachbargebieten in Zahlung nicht angenommen werden. Da nun die Scheidemünzen der Kronenwährung schon in einem nennenswerthen Maße an die Stelle der Scheidemünzen der österr. Währung getreten sind, und sich Uebel- stände geltend machen müssen, wenn dieselben nicht Äeich

den Scheidemünzen der österr. Währung in den ^renzbezirken in Zahlung angenommen werden dürfen, hat das k. k. Finanzministerium Anlaß genommen, im ^Vege deS k. u. k. Ministerium des Aeußern, resp. der k-u. k. Botschaft in Berlin bei der kais. deutschen Re gierung nachzufragen, ob gegen die Zulassung unserer neuen Scheidemünzen zum Zahlungsverkehre in den ^renzbezirken irgend welche Anstünde obwalten. Ueber Aese Anfrage ist nunmehr der k. u. k. Botschaft in Merlin eine Erklärung der zuständigen deutschen Reichs

kommenden Scheide nden der Guldenwährung, sie umfasse vielmehr ihrem Wortlaute, wie ihrer Zweckbestimmung nach, die in ^terreich-Ungarn giltigen Scyeidemünzen überhaupt. ^ sei auch Vorsorge getroffen worden, daß seitens der treffenden deutschen Behörden allgemein im Sinne 'ejerjAuffassung Versahren werde. Uebrigens seien bisher 'nrrete Fälle, in denen eine Behörde dem Umlaufe Scheidemünzen der Kronenwährung Hindernisse in en Weg gelegt kätte, nicht zur Kenntniß der betheiligten ^orts ge langt. Chronik

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