Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
war von totum hiemis die Rede) imperatoris et augusti nomen accepit, quod primo in tantum aversatus est, *) Pfeil E., Die fränkische und deutsche Romidee des frühen Mittelalters, in: Forschungen zur mittelalterlichen und neueren Geschichte, 3, München 1929, S. 97 ff.; Löwe H., Die karolingische Reichs- gründung und der Südosten, Studien zum Werden des Deutschtums und seiner Auseinandersetzung mit Rom, in: Forschungen zur Kirchen- und Geistesgeschichte, hrsg. v. Seeberg, Weber und R. Holtzmann, 13, Stuttgart
1937, S. 130ff.; Lintzel M-, Das abendländische Kaisertum des 9. und 10. Jahrhunderts. Der römische und der fränkisch-deutsche Kaisergedanke bei Karl dem Großen und Otto dem Großen, in: Die Welt als Geschichte, 4, 1938, S. 423 ff.; Stengel E. E., Kaisertitel und Suveränitätsidee, in: Deutsch. Arch. f. Gesch. d. MA., 3, 1939, S. Iff.; Scholz R., Weltstaat und Staatenwelt in der Anschauung des Mittelalters, in: Zeitschr. f. d. Geisteswissensch., 4, 1941/42, S. 17 ff., Plassmann O., Vom Germanischen
Kaisertitel, in : Germanien, 14, 1942, S. 393 ff. ; Erdmann C., ì)as ottonische Reich als Imperium Romanum, in: Deutsch. Arch. f. Gesch. d. MA., 6, 1943, S. 412 ff.; vgl. ebenda S. 634; Erdmann C., Die nichtrömische Kaiseridee (druckfertiges nachgelassenes Manuskript, das ich dank der Liebenswürdigkeit von Herrn Prof. D. Dr. Brackmann 1946 in Blankenburg kurz einsehen konnte). 2 ) Schon Löwe, S. 149, bemerkt: „Vom ,imperator' Karl aber hat vor dem Jahre 800 niemand gesprochen. Neben der literarischen
Verwendung des Namens ,imperium' hatte sich seine staatsrechtliche korrekte Anwendung allein auf das oströmische Reich im Frankenreich lebendig gehalten und beherrschte dort bis zum Jahre 800 die staatsrechtliche Terminologie. Die Verfasser des sogenannten Fredegar bezeichneten mit,imperium' schlechthin das römische Reich, Byzanz. Niemals vor 800 haben die Karolinger in offiziellen Schriftstücken ihr Reich als Imperium' bezeichnet. Die Vorrede des Codex Carolinus zeigt deutlich, daß die Bezeichnung
,imperium' offiziell auf das byzantinische Reich beschränkt blieb. Auch die päpstliche Kanzlei hat diese Bezeichnung vor dem Jahre 800 niemals auf das fränkische Reich angewendet.' Erdmann sagt in: Deutsch. Arch., 6, 1943, S. 634: „In keinem Fall konnte ein germanischer Kaisertitel' verliehen werden; denn dieser Begriff, den PI. aus Stengel übernimmt, ist ein Widerspruch in sich.' Letzten Endes ist die Kontroverse Stengel—Erdmann ein Streit um Worte auf Grund des wenig glücklichen Ausdrucks „hegemoniale