Vorschrift: «lsn>Viir» koi fein rorelructcon, ml» slvoz V/osssr gloNrukrvn,'/« l.l»vr Wosssr boisugvn un«t unter Umrükron 3 5Kin. kockvn Die Deutsche Arbeitsfront ^ S5.'öem.„lirsß llurlii kre«i!e' Amt: Feierabend Wir laden ein zum Operettenabend Wiener Frauen Operette von Franz Leh^r in Lienz, am Mittwoch, 24, Juni 1942 Mitwirkende: Franz Borsos. Reichssender Wien Liest Andergast Reichssender Wien Gretl Martin. Gärtnerplatz- Theater München HugoDrahoverBolksoper Wien Erna Balduga Kammerspiele Wien
Das Wiener Filmballett Musikalische Leitung! Pros. Ferd, Folba, Volksoper Wien Ort - Saal des Gasthofes „Alpenraute' Beginn: 20.15 Uhr Eintrittepreise, 1. Pl, RM 2.—, 2, Pl. RM 1,- Karten sind im Vorverkauf im Haupt verlag Dobnig und an der Abendkasse 4ZS erhältlich Der NS.-Reichsbund der Deutsche« Schwester« im Gau Kärnten stellt laufend junge Mädel im Alter von 13 bis 38 Iahren als Lernschwester« in die staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen des Gaues ein. Weitere Ausbildungsstätten im übrigen
in die 1. Klasse findet am Mittwoch, dem 1. Juli 1942, um 8 Uhr statt. Die Prü fung umfaßt nachstehende Gegenstände: Deutsche Sprache .(Erlebnisaufsatz, Haupt satz, Zeitwort), Rechnen (vier Grund rechnungsarten mit ganzen Zahlen, ein gekleidet), Leibeserziehung (Laufen, Wer sen, Springen, Kampfspiel). Die Anmel dung der Bewerber hat durch die Leitung der Volksschule im Einvernehmen mit dem Elternhause unter Beischluß des letzten Schulzeugnisses, des Jmpszeugnis- ses, der Schülerbeschreibung und der An schrift
ist. Der Landrat: Dr. Petritsch e. h. 425 Betrifft: Umtausch von Lebensmittelkarten, Reise- und Gaststättenmarken für Wehr machtsangehörige und Reisende aus den besetzten Westgebieten sowie aus dem Ge neralgouvernement. Es ist nicht gestattet, daß Ernährungsämter (Kartenumtausch- stellen) Lebensmittelkarten sowie Reise- und Gaststättenmarken aus den besetzten Westgebieten (Frankreich, Belgien usw.) sowie aus dem Generalgouvernement in deutsche Reise- und Gaststättenmarken umtauschen. Diese Karten
haben im Reich keine Gültigkeit und dürfen daher von Kaufleuten und Gastwirten nicht einge löst werden. Sollten Wehrmachtsange hörige, die nicht an der gemeinsamen Truppenverpflegung teilnehmen, oder Zi vilpersonen, die sich vorübergehend in den genannten Gebieten aufgehalten haben, keine Möglichkeit (z. B. wegen dringen der Abreise) mehr haben, einen eventu ellen Umtausch aus vorgeschriebenen! Wege zu ordnen, wird solchen Reisenden künftig gestattet, damit die ihnen zustehenden Lebensmittel nicht verloren