das staatsrechtliche Verhältnis des dentschen Bandes kennen muss. Das deutsche gleich ist hier natürlich nur als territorialer Begriff gemeint wie etwa das russische oder englische Reich. Aus Springers Oesterrcichischcr Geschichic 11, 3 könnte übrigens Schwind wissen, dass das Volk dainals in der Regel nicht von „ Oentschland', sondern vom „Reiche' iprach. Auch Kaiser Franz sag'.e im Jahre 180t, in einem officiellcii Actenstücke, er scheide vom „StaatSköper des deutschen Reiches' und vom „deutschen Reich
'. Der deutsche Bund nmsasüte nach den staats rechtlichen Lehrbüchern das „dentsche Reich' nnd der tz 1 dcr „deutschen ReichSversassnng' von 1843 be ginnt: „DaS deutsche Reich' besteht aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes. Ein RechtShistoriker sollte übrigens wissen, dass das „deutsch- :>ieich' >n dem von ihm gemeinten Sinne auch von 186»! —1871 noch nicht bestand. Mehr Gründlichkeit, mehr wissenschaslliche Ehrlichkeit, mehr RcchiSgcfühl und mehr Geist sind die Forde rungen
S. 4? und 48 „cin wörtlicher, zum Theil gekürzter Auszug aus Bider- mann sci, entbehrt der Richtigkeit, obwohl das bei bloßen Anszählnngen von Namen kaum cin Fehler wäre. Die Dctailzusammenstcllungen uns manche von Bisermann abweichende Angaben dieses Capitels be ruhen auf neueren Arbeiten, (z. B. Äusserer, Reich ic.), die Ichwind wohl nicht kennt, und auch auf Archivs- actcn. Die Behauptung, dass ich Durigs Schrift »ich: gekannt hätte, widerlegt sich schon durch die stellenweise (soweit die Ergebnisse eben
Verhältnisse, wenn auf Seite vorher (S. 13. Notabene nicht in. Contexle, sondern in dcr Note) k.'ihn behauptet wird, das König reich Italien beschränkte sein Gebiet stets nur ans Oberitalien', so verweis: ich dafür einfach aus die mir angeblich nnb.-kannt gebliebene Arbeit DnrigS (s. 8), wo darüber anSführljH die Rede ist und die nähere Begründung steht^). Dass ich ausdrücklich nicht „daS', sondern „dieses Königreich', d. i. jenes der eisernen Krone, im Auge habe und damit auf das letzte Capiiel
Schwind dafür Beweise zu erbringen? Ich dächte, die irrcdcn- tistischen Werke von Baisini, Gazzoletti n. a. würden davon doch Nstiz genommen haben, wenn solche zu er bringen wären. Zum Schlüsse ineinl Schwind meiner Wisscnschaft- lichlcit noch einen Merks zn geben, wenn er (S. 723) höhnt, ich redete (S. 69) immer wieder von einem „deutschen Reiche', das znsällig von 1815—1366 gar nicht existiert hat. Das ist eine kindliche Nörgelei, da ich ausdrücklich auch die deutsche BnudeSacte er wähne und somit