. Das Wachstum der deutsche« Reichsschuld seit dem Jahre 1875 wird durch nachstehende Ziffern veranschaulicht Dieselben stellen die verzinsliche Reichs schuld dar; daneben besteht insbesondere noch eine un verzinsliche Reichsschuld in Gestalt der Reichscassen- scheine (120 Millionen). 1877 16,300.000 1888 721,000,000 1878 72,203.600 1«89 883,755.900 1879 138.860.700 1890 1.117,981.800 1880 218,057.600 1891 1.317,792.700 1881 267,766.500 1892 1.685,567.400 1882 319,239.000 1893 1.740,842.500 1883 348,951.500
ist, so muss alles in Bewegung gesetzt werden, die öffentliche Meinung für ihn günstig zu stimmen. Wenn auch Graf Esterhazy gänzlich schuldlos aus der Affaire hervorgeht und das Urtheil gegen Dreyfuß aufrecht bleibt, so hat das Judenthum wenigstens erreicht, dass Zweifel an der Schuld des Juden bestehen bleiben. Es handelt sich ja nicht bloß um die Person des Dreyfuß, sondern um die Reputation Israels überhaupt. China ««d Deutschland. Das chinesische Reich macht in der Diplomatie der Staaten wieder mehr von sich reden
. Russland und Frankreich interessieren sich sehr für daS Reich der Sonne. Russland entsendete fünf russische Militär- Jnstructoren nach Spanghai und Frankreich setzt auch alles daran, sich dort einen größeren Einfluss zu sichern. Es verlangt Gebietsconct.ssionen an den Grenzen der Provinzen Kwanghi und Thumnan und die Ernennung von Franzosen zu Zollbeamten. Diese Bestrebungen sind Deutschland ein Dorn im Auge, daher richtet sich Deutschland zu energischem Vorgehen und sendet demnach zur Verstärkung
ist, in China, auf Haiti und in Bra silien den Deutschen Schutz zu gewähren und für die Verletzung der Person oder des Eigenthumes von Deutschen im Auslande mit aller Entschiedenheit Genugthuung zu fordern, so wird sie dabei in Deutsch land aus allseitige Zustimmung rechnen können. Aber ist es nicht geradezu eine Ungeheuerlichkeit und ein schreiendes Unrecht, wenn die deutsche Regierung den Schutz und den friedlichen Genuss der Rechte, welche man von China für die Deutschen auf chinesischen Boden verlangt
, den deutschen Reichsangehörigen auf vaterländischem Boden versagt? Von der kaiserlich chinesischen Regierung verlangt, die deutsche Regierung, dass den Deutschen daS durch Verträge gesicherte Recht der Niederlassung und der Ausübung der Missionsthätigkeit erhalten bleibe, dass die Teutschen von den kaiserlich chinesischen Behörden g.'gen jede Rechtsverletzung geschützt werden; aber auf heimatlichem Boden versagt die Regierung des Deutschen Reiches deutschen Reichsangehörigen alle die Rechte, sür deren