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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 10
Date: 23.07.1832
Physical description: 10
und der Siebe wie der Ehrfurcht «nd des Gehorsams vereinigen, aus neuen VerfassungSfor- nten , welche die Wirksamkeit der großen seligiösen und mora lischen Triebfedern ersetzen sollen, ein neues Glück für Deutsch land hervorgehen könne. Aber Throne, auf Gerechtigkeit und Wohlwollen gestützt, sind unerschütterlich. In diesem Glauben haben Se. Majestät es mit dem lebhaftesten Danke erkannt, daß ihre beiden hohen Bundesgenossen es zur Aufgabe des Bundes machen, auch dieses Wohlwollen, den deutschen Völ kern

durch gemeinnützige Anordnungen, wie sie wahres Be dürfniß der Zeit und der deutsch« Staatenverein als wünschens- werth oder erforderlich darstellen, zu bethätigen. Unter den vorstehenden Gesichtspunkten eignen Se. Majestät der König sich nicht weniger die Begründung aller vorgelegten Anträge an, als Sie diesen selbst Ihre vollkommene Zustimmung er theilen. Niederlande wegen des Großherz ogthumS kufttn bürg. Da dem Könige - Großberzog nichts so sehr «m Herzen liegt, als Seiner SeitS zur Aufrechthaltung

bei, und erkennt darin die Beweise ihrer Fürsorge für die Erhaltung der Ruhe und Sicherheit in Deutschland dankbar an. M eck le nb u rg - S chw eri n und Mecklenburg-Strelitz. Ihr- königlichen Hoheiten die Großherzoge von Mecklenburg sind lebhaft überzeugt, daß der gegenwärtige Zustand der öffentlichen Meinung in Deutsch land und die unverkennbare revolutionäre Richtung in mehre ren Bundesstaaten gemeinsame Maßregeln erheischen, damit weitereu Folgen mit vereinter Kraft begegnet werde; Ihre königlichen

, na mentlich auch für gemeinnützige, das Gesammrwohl Deutsch lands fördernde Anordnungen, sich bemerkt findet. Präsi dium. Nachdem die gemeinschaftlichen Anträge von Oesterreich und Preußen die Zustimmung sämmtlicher im Bunde verein ten Regierungen erhalten haben, hat die k. k. Präsidialge- sandtschaft in Beziehung auf den von Baiern ausgesprochenen Wunsch zu erklären, daß der k. k. Hof den Antrag : „die nach dem Art. IV zu errichtende BundeStagskommission vor der Hand auf sechs Jahre zu ernennen

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