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Alpenzeitung
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Page 4 of 8
Date: 28.06.1928
Physical description: 8
dern w!r alle Mitglieder, die vielleicht noch mit der Anmeldung im Rückstands sind, dringend auf, entwder 'dirkt an das Istituto Nazionale Previdenza Sociale, Bolzano. Via Principe di Piemonte Nr. 9, oder an deren Verband zu schreiben. Dieser wird dann die nötigen Prak tiken einleiten. Wir machen auch alle Vertrauensmänner auf diesen Gegenstand aufmerksam und ersuchen sie, sich der Sache persönlich anzunehmen, um den Landwirten unangenehme Erfahrungen zu er sparen. Zur weiteren Aufklärung der Jnte

. Sie werden in drei Gruppen geteilt und zwar: a) Der Gesamtbetrag der ersten 240 Wochen- beitrüge wird mit 0.66 multipliziert und man erhält die erste Pensionsquote: b) der Gesamtbetrag d^r folgenden 240 Wo chenbeiträge, multipliziert mit 0.50, gibt die zweite Pensionsquote: c) der Gesamtbetrag aller restlichen Bei träge, multipliziert mit 0.25, gibt die dritte Pensionsquote. Beispiel: Angenommen, für einen Versicher- Jstituto dì Previdenza Sociale (und sür das à sind jmrch 25 Jahre 1123 wöchentliche Bei Alto

dann die Beratung ^ 5 , sür 5>>n l'chieht auf eigenen Formularen, welche auf der Alpordnung statt und wurden d.e von der DfVe^ Verlangen von der Gemeinde, von der Krcm- Ver ammlung genehmigten und vom Herrn der ArbeitsuntaugUchkslt und sur das Ä.ter vre vom Istituto d! Previdenza Sociale Alpinwektor aufgeschriebenen Vormerkungen Auszahlnng e.ner lebenslänglichen Pen,.on, nn rencaiie, vom istituto dr ^v'^nza ^oc.a e Todes all eine einmalige Anwe.>ung an die creino, re,p. von oer -ugenzia m -ooizano Witwe

ner, 15. April, 15. Juli,' 15. Oktober, muß der Arbeitgeber das entsprechende Formular A-1 aussüllen und an das Istituto di Previdenza Sociale di Trento (für das Alto Adige an die Agenzia Bolzano) einsenden. Die Formulare werden über Verlangen von den Gemeinde ämtern. von den Krankenkassen, vom Istituto Trento und von der Agenzia Bolzano bei gestellt. Das erste Verzeichnis muß also bis zum 15. Juli ds. eingeschickt werden und muß alle Arbeitstage der landw. Taglöhner vom AuweiMng im Todesfall

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