¬Der¬ Kunstfreund ; N.F., 29. 1913
Scile Ai Santo nach Art der Kapelle und des Fried hofes im Campo Santo zu Rom und ver ordnet, daß ihnen auf welteivige Zeiten der Name Campo Santo verbleiben soll. Dann verleiht er k) allen Rechtgläubigen, sowohl jenen, die schon damals darin ihre Ruhe stätte hatten, als auch denjenigen, welche sie darin in Zukunft suchen und finden werden, einen vollkommenen Ablaß, sofern sie in Gemeinschaft der .Kirche nach reu mütiger Beicht aus dem Leben scheiden. Auch gibt er c) die Erlaubnis, vom Fried
- Hose des Campo Santo zu Rom heilige Grde wegzuführen uud dieselbe aus der Ober fläche des Friedhofes und Kirchenterrains zu Kolsaß auszustreuen. Endlich verleiht er ein sür Kirche, Friedhof und alle Begräbnisse der Gläubigen, die bereits darin stattge sunden hatten, oder in Zukunft stattfinden werden, und auch sür alle Gläubigen, deren Leiber dort ihre Ruhe finden werden, alle jene Privilegien, Befugnisse, Ablässe, Nach- lassnngen, Indulte, Vollmachten, Immuni täten, Freiheiten, Rechte und Gnaden
, deren sich die Kapelle uud der Friedhof des Campo Santo zu Rom und was immer für andere Kirchen, Friedhöfe oder darin beerdigte Christ gläubige erfreuen. — „Keinem Menschen sei es demnach erlaubt' — so schließt die Bulle — „diese Urkunde zu verletzen oder ihr mit vermessenein Wagnis entgegenzuwirken. Wer sich aber untersteht, so etwas zu versuchen, der wisse, daß er dem Unwillen des all mächtigen Gottes nnd seiner hl. Apostel Petrus und Paulus verfallen werde.' Diese Urkunde, beglaubigt
durch das Siegel Julius l!. Uud die Unterschristen seiner dies bezüglicheil Behörden, beweist unwiderleg lich, daß der hl. Vater schon vor ckehr als vierthalbhundert Jahren unserer Kirche samt dem Friedhose daneben den Rang, Namen' und Gnadenreichtum des römischen Campo Santo, dieser Ruhestätte so vieler hl. Blut zeugen und Bekenner aus weltewige Zeiten zuerkannte; daß er allen Christgläubigen, die nach reumütiger Beicht da ihre ersehnte Ruhestätte finden, einen vollkommenen Ab laß bewilligte; daß er endlich
nicht nur die hl. Erde des Campo Santo, sondern auch alle Gnadenschätze, die demselben nnd andern Kirchen, Friedhöfen und den darin ruhenden Gläubigen verliehen waren, auch unserer Kirche samt dem Friedhose daneben zugestand. 3. Obgleich Papst Julius II. die genannte Bulle schon 1508 ausgefertigt hatte, ver gingen doch noch 7 Jahre, bis sie in Voll zug gesetzt und zu Kolsaß feierlich verkündet wurde. Tirol war nämlich damals in be ständiger Aufregung und Mitleidenschaft wegen des Krieges Maximilians