auch guten Zuspruch. Viel Interesse erregten Mehrere hochgelassene Luftballone. Als es dann spater zu regnen begann, herrschte erst noch lange ^ er einem Wald von Regenschirmen die gemütlichste .«terkeit, bis die vorgeschrittene Zeit endlich zur Umkehr mahnte. Unter dieser Spitzmarke wurde bekanntlich . iroler' dagegen Stellung genommen, daß das .y!^^i;eschäft Joh. F. Amonn zu Reklame- Zkk b' ^ ^ »Buchdruckerei' ausgibt. Der veran/' ^ Joh. F. Amonn, sieht sich nun Ttellu ^ ^ gereiztem Tone
gegen diese Notiz hkitsb^ ^hmen, kann aber nicht den Wahr- die Firma Joh. F. ^ B uch dru ckerei ist. Herr Emil Alnonn ^ Inhaber der Firma Joh. F. ichvar; anfertigen lassen, auf denen zu lesen ist: .Joh. F, Amonn Knickerei ^ gehört aber zu einer Buch ten/ 'ur eine Buchdruckerei-Einrichtung, ^Konzession. Das sollte der 'le Ko' doch wissen, und weil er seine hat, hat er eben nicht das Recht, '^'H^uckerei' zu nennen. Die sitz^ ^ Berechtigung, zu sagen, er sei Be- ^tey. ^ Buchdruckerei, wurde ihm nicht be- ^chtsy
Wahrheit würde es aber ^ürdx agen, wenn er nur sagen '^r sei Mitbesitzer einer Buch- Tir? ^ Fordert und Verbreitet in »Der Tiroier^ druck er ei, da ja auch seine beiden Mitgesell schafter Mitbesitzer «seiner' Buchdruckerei find. Gewerberechtlich aber sein KaufmannSge- schüft als Buchdruckerei auszugeben, ist er nicht befugt und in der Handels kammer hat man dies Herrn Emil Amonn jedenfalls auch nicht konze- diert. Interessant ist eS aber, daß auch noch ein zweiter Gesellschafter
sich als Buchdruckereibefitzer ausgibt, der noch dazu auch keine Buchdruckerei- Einrichtung besitzt, wie Herr Emil Amonn erklärt. Nun fehlt nur noch, daß auch der dritte Gesellschafter des Herrn Emil Amonn sich als Buchdruckereibefitzer ausgibt — nach der Amonn'schen Theorie hätte dieser natürlich auch das Recht hiezu — und so könnten wir das Schauspiel erleben, daß in Bozen mit einer Buchdruckereikonzession dem irregeführten Publikum gegenüber vier Buchdruckereien betrieben werden. Hoffentlich wird die Gewerbebehörde dem Herrn
Handelskammerrat mehr Verständnis sür das Gewerbegesetz beibringen und ihn belehren, daß es eine unbefugte Anmaßung für die Firma Joh. F. Amonn ist, sich als „Buchdruckerei' aufzuspielen. Aufdruck von Postwertzeichen auf Briefum schlägen, Korrespondenzkarten, Adreßschleisen und zur Versendung als Drucksorten bestimmter Karten. Auf Grund der Ministerialverordnung vom 21. März 1903 R.-G.-BI. Nr. 70 übernimmt die PostVerwaltung vom April 1903. an den Abdruck von Postwert zeichen auf unverschlossenen