Nr. 55 »Bozner ZeMug.^.(C!üdAole?,.TaabIaM Füßen herantrat, und eine Flasche Petroleum darauf goß - und dann mit eiuem Zi'mdhölz- 7chen anzündete: Als die Flammen lichterloh aufflackerten machte der Knabe Feuerlärm und verhütete auf diese Weise eine ernste Feuexsgefahr, Ada sich in der nächsten Nähe des Brandobjektes lauter Häuser mit Schindel dächern?) befinden, die außerdem sehr viel brennbare Makerialien enthalten, wie trockenes Stroh> Heu u. s. w. Der Angeklagte, der zu wiederholtenmalen
wolle, lehnt er ab und bemerkt, er wäre nur froh, wenn er schon „fertig' wäre. Bemerkt sei noch, daß der Angeklagte am Tage der That in etwas angeheitertem Zustande nach Hause gekom men ist. (Fortsetzung folgt.) Mittwoch> den 9. März 1893. Ansprache. Hofrath Ritter von Koepf zieht ein Exemplar der — .BoznerZeitnng' aus den Falten Feines s richterlichen ^akckrS;uyd verliest unsere, gestrige Notiz über die ^Bozner Rachrichten', in welcher konstatiert wird, daß das letztgenannte Blatt in einer geradezu
sinnlosen Art die raumraubenden ämtlichen Erlässe, den vollkommenen, Wortlaut der Anklageschriften abdruckt, statt seine Spalten mit politisch- oder anderweitig m- teresscmten Dingen auszufüllen, Hofrath Ritter ,on Koepf sah sich auf Grund dieser Notiz veranlaßt, zu konstatieren, daß die „Bozner Nachrichten' niemals, einen Auftrag durch den hohen Bozner Gerichtshof erhalten' hätten,, amtliche Anklageschriften oder andere amt liche Angelegenheiten abzudrucken. Zu dieser Erklärung fühlen
wir uns zu konstatieren verpflichtet, daß uns die Hineinlegung des vom Herrn Hofrath, in unserer Notiz ge fundenen Sinnes, nämlich: es wäre in der genannten Notiz' der Vermuthung Raum ge geben, die „Bozner Nachrichten' hätten einen amtlichen Austrag zu ihrer gegenwärtigen Hältung erhalten — vollkommen ferne stand. Wir glauben auch, daß mich andere Leute diese Auffassung des Herrn Hofrathes nicht theilen. Denn wir erklären ja in der Notiz ausdrücklich, daß die „Bozner Nach richten', die amtlichen Erlässe frei willig
, ohne Auftrag, ohne bezahlt zu sein veröffentlichen. Jedem objektiv Denkenden muß es Anleuchten, daß es sich in der genannten Notiz um eine interne, journalistische Fehde handelt. Schließlich erklären wir noch einmal, daß wir das vollkommen intakte Vor gehen des Bozner Gerichtshofes n iem a l s angezweifet haben. Run der Bericht: » » -ic Brandlegung. De« Vorsitz führt der KreisgerichVpräsi- dent, Herr Hofrath Dr. Ritter v. Koepf, die Anklage Herr Staatsanwalt Karl von Tschurtschenthaler, die Vertheidigung