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Bozner Zeitung
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Page 3 of 4
Date: 09.03.1853
Physical description: 4
. lZ5 Bekanntmachung. 3/3 Durch die mit a. h. Patente vom 25. Jänner 185b kund gemacht« allgemeine Wechselordnung wurden die frühem einschlägigen Gesetze und darunter auch die Bestimmungen des Bozner Marktstatutes über das Wechselrecht außer Kraft gesetzt: eS ergeben sich aber noch immer Fälle, in welchen bei Bozner-Markt-Wechseln die Parteien sich zu ihrem Schaden-nach der Vorschrift deS Statutes statt nach jener des neuen WechselgesetzeS richten. Die Handels- und Gewerbekammer glaubt daher

, die wesentlichen Aenderungen in Beziehung auf Bozner Marktwechsel, welche durch daS neue Gesetz angeordnet wurden, hiemit in Erinnerung bringen zu sollen. 1. Bozner Marktwechsel verfallen am dritten Tage vor dem gesetzlichen. Schlüsse des Marktes, sohin am zwölften Markttage (§. 4 des KundmachungS-PatenteS der Wechselordnung). 2. Das im z. 72 der Bozner-Markt-Statuten ausgesprochene Verbot, Bozner Marktwechsel an Ordre auszustellen oder zu giriren ist mit den Statuten aufgehoben. ' ' 3. Die Präsentation

am ZahlungStage ist nur zur Wahrung der Regreßrechte gegen Indossanten nothwendig; zur Erhaltung der Wechsels echte gegen den Aussteller eines Bozner MarktwechsrlS bedarf eS weder der Präsentation noch deS Protestes. (Art. SS Nr. 6.) 4. Bei trockenen, in einem Bozner Markte oder überhaupt zu Bozen ausgestellten Marktwechseln gilt Bozen als ZahluugS-Ort, und zugleich als Wohnort deS Ausstellers, ln so ferne nicht ein anderer ZahlungS-Ort bestimmst wird. (Art. 97.) 5. Auf einen Bozner Markt lautende domtzilirte

am zweiten Werktage nach dem ZaUnngStage geschehen; bet Bozner Marktswechseln ist daher rer 14. Markttag der letzte Termin zur Protest-Erhebung, wenn nicht zwischen den 12. und 14. Markttage ein Sonn- oder Festtag eintritt, in welchem Falle der 15. Markttag den Schlußtermin zur Protest-Erhebung bildet. (Art. 98 Nr. 6.) 7. Der wechselmäßige Anspruch gegen den Aussteller eines Bezner Markwechsels verjährt in drei Jahren vom Verfalltage deS Wechsels an gerechnet. (Art 100 ) ' Bozen am 28. Februar 1833

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