bleiben. Der 7. Dezember wird auch für später einen Tag der Erbärmlichkeit, ein Zeichen der politischen Machtlosigkeit für den Boz- ner „Fortschritt" bedeuten. An diesem Tage hat der Vozner Freisinn, der unumschränkter Herrscher des Bozner Gemeinderates ist, eine Wahlreform geschaffen, wie man sie reaktionärer, arbeiterfeind licher von den reaktionärsten Altklerikalen nicht er hoffen konnte. Hätten bis ietzt jene glücklichen Menschen, welche 12 K Einkommensteuer oder 20 Kronen Erwerbsteuer zu zahlen
sen, bestimmt sein sollte, auch dieser Wahlkörper wurde genommen, indem man beschloß, daß alle jene Wähler, die bereits im 1., 2. und 3. Wahlkör per das Wahlrecht haben, auch im 4. Wahlkörper, in jenem der „Rechtlosen", wählen dürfen. Was das bedeutet, weiß jedermann. Dieser 4. Wahlkör per soll nur der Schein der Demokratie des Bozner Rathausfreisinnes sein, während man auf der an deren Seite den „Rechtlosen" mit Hilfe der „Zen suswähler" das bißchen Vertretungsrecht in brutal ster Weise
desperat gemacht? Die freisinnige „Bozner Zeitung" hat bis heute noch kein Wort über den „Sieg" gebracht. Die trockenen Zahlen waren alles, was die „Bozner Zeitung" mit- zuteilen wußte. Ja, noch mehr. Um der Oesfent- lichkeit den großen Erfolg der Sozialdemokratie bei der Gemeindewahl verheimlichen zu können, hat so gar die „Bozner Zeitung sich nicht entblödet, zu schreiben, unsere Kandidaten Lagger^und Krenn wären die Kandidaten der Oberauer und Rentschner Wähler
und der KlÄnhandelsgenossenschaft gewesen. Und der Bozner Rathausfreisinn? Trotz des „gro ßen Sieges" am 28. November traut er sich nicht mehr mit den Sozialdemokraten in offener Wahl schlacht die Kräfte zu messen. Die große Zahl der sozialdemokratischen und klerikalen Stimmen ist für den Bozner Rathausfreisinn das Menetekel, das für sie ohne Schützenhilfe der dritte Wahlkörper — gewesen ist. Und um aber auch weiterhin „siegen" zu können, hat der Bozner Rathausfreisinn schon am zehnten Tage nach der Wahl eine Wahlordnung geschaffen