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Newspapers & Magazines
Südtiroler Landeszeitung
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Page 5 of 8
Date: 08.02.1921
Physical description: 8
Spitzenberger mit Frl. Mizzi Hochkosler. Ihnen schlossen sich die übrigen Spieler in den kleidsamen Thcaterkostümen an und an sie das tanzlustige Publikum. Liebe Gäste aus Bruneck, Ölung, Welsbcrg, Toblach und Jnnichen versicherten mir, einen der reizendsten Bälle erlebt zu haben. Küche und Keller des Restaurateurs Hilscher boten alles, was ein Menschen- herz verlangen kann. Von einem Ende des Theaterballes läßt sich schwer sprechen, denn am Unsinnigen Tonnerstag war noch immer Fortsetzung. Möge cs Josef

, farbenprächtiges Bild fröhlichsten Le-! benS. Wahrend unter den Herren die elvig schöne Tiroler Nationaltracht vorchvrrschend war, (Dr. Rainer, Dr. Karl - Finzl, Matscher, Blaas, Regensburger, Bachmaiin, Neu bauer usw.) boten die Tanleiikostüme eine sehr rege Abwech selung. Frau Anna Wiclauder, Rosenwirt war das Ori ginal einer feschen „Burggräflerbäucriu', die. „Unlerintaler- kracht' war durch Frau LGR. Marie Eder, Frl. Olöpstrt und Frl Pepi Matscher wirkungsvoll vertreten. Frau Ober« geometer Marie Göpfert

Schnlleiter Lanznaster in seiner originellen, chulm ei st erlichen Adjustierung aus der guten alten Zeit, Mrch seine Liedervorträge bei. Tie Musik unter Leo Wie- anders Leitung spielte schneidig und unverdrossen die eine ustige Weise um die andere. Küche und Keller des Roscn- wirteö Wielander boten wie gewöhnlich das Veste und so war es nicht zu wundern, daß man sich bet der Trennung nicht mehr „gute Nacht'- sondern zeitgemäß „guten Morgen' wünschte. Sport für Alle. Sklbekrleb am Rlllnerhorn

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Newspapers & Magazines
Volksblatt
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Page 4 of 8
Date: 23.04.1921
Physical description: 8
bis zu dem vollendeten 14. und Jugendliche bis zum vollende ten 16. Lebensjahre.. Die wichtigsten Bestimmungen dieser Verord nung sind folgende: . Kindern ist das Rauchen verboten. Ebenso ist der Ankauf von Tabakfabrikaten aller Art durch Kinder, sowie der Verkauf solcher an Kinder ver boten. Das Herumstreifen von Kindern und Jugend lichen auf den Straßen, öffentlichen Plätzen, Parks und allen öffentlichen Orten nach Einbruch der Dunkelheit ist verboten. Kindern ist das Verweilen in öffentlichen Gast- statten

nur in Begleitung verläßlicher erwachsener Personen gestattet. Nach 9 Uhr abends dürfen Kin der und Jugendliche weder in Begleitung Erwach? sener noch allein in solchen Lokalen verweilen. Die- ses Verbot erstreckt sich jedoch nicht auf das Ein kehren bei Wanderungen, Ausflügen oder Reisen und auf Besuch des Koühauses. Die Verabreichung alkoholischer Getränke an Kinder ist unbedingt ver boten. Auch ist verboten, Kinder zum Einkaufen und Abholen geistiger Getränke aus Gasthäusern oder Branntweinschenken

nicht und Jugendlichen nur mit Erlaubnis der zuständi gen Schulleitung oder der Eltern oder deren Vor münder gestattet. Der Besuch des Theaters ist Kindern, mit Ausnahme bei Kindervorstellungen, überhaupt ver boten. Jugendlichen ist der Theaterbesuch nur in Begleitung der Eltern oder anderer vertrauenswür diger erwachsener Personen gestattet. Der Besuch von Kinematoqraphen durch Kin der und Jugendliche ist durch die Kino-Ordnung geregelt, weshalb, in dieser Beziehung keine neuen Bestimmungen erlassen

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