. X Bruneck» 25. MSrz^Der'„Pusterthaler Bote' vom 12. März Nr. 11 brachte die Notiz (siehe Nr. 60 des Boten), daß der Hr. Bezirkshauptmann Strobele bei einer Versammlung des GerichtSauSschusseS die neue SchulaussichtSverordnung besprach und erläuterte, und hierauf die Gemeindevorsteher im Allgemeinen und jenen von St. Lorenzen, Herrn Hochgruber, ins besondere fragte, ob sie nach den gegebenen Erläute rungen irgendetwaS zu bemerken hätten? so daß keiner der Gemeindevorsteher etwas dagegen erwiderte
gehandelt. — Die fragliche Erklärung im „Pusterthaler Boten' lautet: „Bezüglich des Artikels des „Pusterthaler Boten' vom 12. d. M. Nr. 11 haltet sich Gefertigter für ver pflichtet, Nachstehendes zu erwidern: Der angezogene „Bote' sagt, der Hr. Bezirkshauptmann Strobele habe bei Verhandlung bezüglich der alten Brücke über die Gader bei Pslaurenz die Gelegenheit benützt, den Gemeindevorstehern über das neue Schulgesetz Erläu- deS KaiserthumeS, widcr die NegierungSform oder Staatsverwaltung aufzureizen
Jemand darüber ein Bedenken habe. Hätte der Hr. BezirkS- hauptmann uns offen das Schulgesetz vorgetragen und wie der genannte „Bote' sagt, Erläuterungen gegeben, würde ich sicher und gewiß meine Bedenken geäußert und erklärt haben, daß dieses Gesetz gegen unsern Landtag, gegen unsere Landesrechte, gegen die Verfassung, gegen Kirche und Gewissen ist. Dieses zur Steuer derWahrheit. Sonnenburg,den 16.März1869. Josef Hochgruber, Gemeindevorsteher.' Schade, daß der Hr. Bezirkshauptmann auf kurzen Urlaub