werden auch An bote unter dem Schätzungswerte per 2045 fl. ange nommen werden, wobei jedoch auf die Bestimmungen des Gesetzes vom io. Juni I8S7 Nr. 74 R.-G.-Bl. hingewiesen wird. Die gerichtlich verfaßten Feilbietungsbedingungen liegen h. g. zur Einsicht auf und werden vor der Feil bietung bekannt gemacht werden. Die Hypothekargläubiger werden aufgefordert, im Sinne des Hofdekretes vom 19. November 1639 Zl. 383 J.-G.-S. bei Vermeidung der sonstigen Rechtsnach- theile ihre Forderungen bis zum ersten Feilbietungs
. öffentlich exekutive versteigert werden. Die gerichtlich genehmigten Feilbietungsbedingungen liegen h. g. zur Einsicht auf und werden vor der Ver steigerung bekannt gemacht werden. Beim zweiten Feilbietuugstermine werden auch An bote unter dem gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe von zusammen 958 fl. angenommen werden, wobei jedoch auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Juni 1887 Nr. 74 R.-G.-Bl. hingewiesen wird. Die Hypothekargläubiger werden aufgefordert, ihre- Forderungen bei Vermeidung
ersten Termine keine An bote angenommen werden, der öffentlichen Versteigerung unterzogen. 1. Cat.-Nr. 1341, das Hausmanngut zu Raas mit Feuer- und Futterbehausung, Haus-Nr. 71, L, Krautgarten von 16 Klstr., <?, Baumgartl von 53 Klftr., v, Acker, Hausacker genannt, von 1618 Klf^r., L, Acker, Blatte genannt, von 169Z Klftr., ?, Acker, Nußbaum genannt, von »13 Klftr., S, Baumgarten von 330 Klft., L, Wiesele, das Mösl genannt, von 312 Klftr.^ 1,, Braitacker von 1903 Klftr., 55, Weingarten, der Große