, der sich der Schule an nehmen kann, die Regierung, zu ersuchen, ihr wie früher auch in Zukunft ihre aufmerksame Obsorge zu widmeu und daher den ersten der Minoritätsanträge zu stellen. Der dritte Punkt der Majoritätsanträge verlange ansehnliche Beträge für die Unterstützüngssonde, ihm stimme in soweit auch die Majorität bei, nicht aber in Bezug auf den ModuS der Vertheilung der Unter stützung. Die Lehrer dürfen nicht auf bloße Gnaden gaben angewiesen sein, sondern ihre Stellung, Leistung und die klaren
aber gegen dessen zwei letzte Zeilen stimmen. Redner spricht schließlich den Wunsch aus, dass das, was aus den Berathungen der Ma jorität als Beschluss hervorgehe, infolge des erbetenen einsichtsvollen Gngreifens der Regierung nicht jene nachtheiligen Folgen für das Heimatland, für die Schule und die Kinder herbeiführen möge, wie Red ner sie in schwerer Besorgnis voraussehen müsse- Fürsterzbischof Lllbert Eder will seinen Stand punkt zu den Regierungsvorlagen kurz darlegen. Er habe die Vorlagen aufmerksam
auch vielleicht die Aufforderang an die Regierung finden, nun mit rücksichtsloser Strenge gegen das Land in Bezug ans das Volksschulwesen vorzugehen, was er zwar nicht als in der Intention der Majorität gelegen anneh men wolle. Was den Antrag 2 der Minorität an belange, so sei derselbe nach seiner Ansicht absolut undurchführbar; denn die Regelung der Gehalte der Lehrer könne auch provisorisch uicht vorgenommen werden, bevor nicht gesetzliche Bestimmungen über die Einrichtungen der Schule im Lande bestehen
aufrichtig, dass die Schulfrage, die den Landtag schon seit 13 Jahren beschäftigt, bis zur Stunde nicht gelöst wer den konnte. Die Majorität sei aber daran nicht chuld, nicht aus Rechthaberei, nicht aus Principien- -eiterei widerstehe die Rechte schon seit 13 Jahren, ondern einzig und allein aus Gewissenspflicht. Sie eien verpflichtet, die unveräußerlichen Rechte der Kirche zu wahren. Sie streben nicht darnach, dass die Hierarchie die Schule allein in die Hand bekomme, der Staat soll auch sein Recht
haben, aber der Kirche soll der nöthige Einfluss auf die Schule, den sie haben müsse, auch gewährt werdeu. Was die Ma jorität in den W 11 und 12 verlange, sei das Mi nimum, was die Kirche verlangen müsse. Sie habe nur verlangt, dass der Ortsseelsorger als Jnspector die Ueberwachung über das Religiös Sittliche habe und über das erziehende Moment, unbeschadet der Rechte des Ortsschulrathes. Daran hindere die Geist lichkeit bisher das Reichsvolksschulgesetz, welches sage, der Staat habe die oberste Aufsicht