bisherigen Uulerrealschule soll mit dem Anfange ,deS nächsten SctiuIjahrcS der erste Jahrgang der Oberrealschnle eröffnet werden. Zu diesem Zwecke werden zunächst zwei Lehrerstelleu, mir welchen einzeln ein Gehalt von in so mit dem Rechte zur Norrückuug iu IVVtt sl. nach 1t)«, und in 12VIZ fl. »ach 2ö/ähriger Diensilcistniig an diesxr Schule verbunden ist, und durch welche alle Lehrge- genstände des genannten Jahrganges mir Ausnahiue deS auf andere Weise bedachten Ncligionsnnterrichts, nämlich dentsche
, sich aber auch der Verpflichtung unterziehen, sür den Fall, daß eS im nächsten Jahrgange bei der Schwierigkeit alle hier ausgestellten Lehrgegenstäude nach der- Verschieden- artigkeit der ihnen , einzeln zugetheilten wöchentli chen Stundenzahl durch die zwei Lehrer der Ober realschnle gehörig zu-versorgen, Nothwendig «erbe« sollte, einzelne derselben deren Lehrer in der Uater- realschule zu versehen, zum <Lntgelde dafür apch Lehrstuuden in der Unterrealschule nach der Bestim mung deS Direktors der Schule zu übernehmen
die Bewerber zu «rkläre», ob.sie bloß eine Stelle an der Oberreal schule nachsuchen , oder ihre Bitte alternativ auch auf eine an der Untcrrealschule richten. Uebrigeus habeü die Bewerber über ihre erwor bene wissenschaftliche Ausbildung, uud zwar sp'zirll in den technische« .Kenntnissen, ihre in, Lehrfache etwa schon geleisteten Dienste, und'ihre gegenwär tige etwaige Anstellung, dann über ihr Alter> ihren Stand, sowie über d e Unbedenklichkeit ihrer bishe rigen sittlichen und politischen Aufführung