. Bereits -einige Zeit vor der Erlassung des neuen Schulgesetzes, das in ganz Italien nur mehr die italienische Schule duldet, hat nian im Unterlande die deutschen Schulen entfernt und rein italienische daraus gemacht, sodaß die armen Kinder seit mehr als zwei Jahren in allen Klassen der Schulen kein deutsches Wort mehr hören. Denn über die Vorschrift, daß mit der Umwandlung der Schule gleichzeitig der deutsche Unterricht in vier Anhangsstunden zu geben sei, setzt sich die Unterrichtsbehörde
in souveräner Weise hinaus, da in Süd tirol Gesetze nur dann angcwendet werden, soweit sie gegen die Deutschen sind. Freilich sind die Erfahrungen, die das Unterland mit seiner wälschen Schule macht, geradezu entsetzlich; oder wie soll man es sonst ausdrücken, wenn in einer Schule im gan zen ersten Schuljahre nicht mehr als sieben Buchstaben ge lehrt wurden, und wenn der beste Schüler am Ende des Jahres nicht weiß, ob 5 mehr sei als 10 und umgekehrt? Sie lernten weder lesen noch schreiben, weder rechnen
noch sonst etwas, wenn man von einigen „nationalen' Liedern absieht, die sie wie das Vaterunser aufsagen müssen. Es ist nun natürlich begreiflich, daß die Bevölkerung hochgradig unzufrieden ist mit dieser Art Schule und sie beweist dies dadurch, daß am Lande die Schulfrequenz ständig im Abneh men begriffen ist. Aber wenn die deutsche Bevölkerung ihren Kindern eine besiere Erziehung angedeihen lassen will, so wird dies von der Behörde stets zunichte gemacht. Dieser Satz möge aus folgenden Beispielen erwiesen werden: Die Privaterziehung
ist in Italien gesetzlich nicht gehindert. Die meisten „besseren' Familien haben ihre Erzieherinnen, weil sie ja wissen, was man in der Schule lernen kann. In Südtirol hingegen wird selbst diese Form der Erziehung nicht geduldet. Ein typisches Beispiel ist der Fall Seeber in Neumarkt, der zuerst fast täglich durch Carabinieri behelligt wurde, um die Nerven zu irritieren, dann eine große Anzahl Strafdekrete erhielt und schließlich den Gerichten angezeigt wurde, um die Strafen, die von den Unterrichtsbehörden
werden. Und nun hat man auch die bei Seeber angestellte Erzieherin da durch abspenstig zu machen versucht, daß man ihr eine Stelle als Lehrkraft anbot, die sie wahrscheinlich annehmen muß, weil sie sonst aller Rechte verlustig geht, aber die Familie Seeber hat bereits Ersatz gefunden! Aber nicht bloß die häusliche Erziehung an Stelle des Schulunterrichtes wird nicht geduldet, sogar ein gruppenweiser Unterricht außerhalb der Schule für Kinder, die die Schule ordnungsgemäß besuchen, ist unzulässig. Auch dafür fehlen gesetzliche