konfessionsloser Schulen (Bravo I Bravo!) Der Ausschuß ging von der Ansicht aus, daß die Schule nichts anderes sei als eine HilfSanstalt für die Familie zurHeranbildung der Kinder der Familie, für den Staat zu der Heranbildung guter Staats . hükger, für die Kirche zurHeranbildung guter Christen. .ES besteht deswegen bezüglich der Schule ein Eon- .dominium zwischen Familie, Staat und Kirche. Nicht der Staat allein ist Herr, sondern auch die Familie und dic Kirche. Nicht die Kirche allein ist Herr
, ihren Kindern gar keine Bildung zu geben, obervormund- fchaftiich einzutreten, daß sie ihre Pflicht an den Kindern thun. Denn so weit dehnen wir die patria, xotvstas nicht auS, daß der Bater sagen könnte: ich lasse mein Kind geistig verhungern, sowie er eS körperlich nicht verhungern lassen darf. WaS Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen. Und sobald man daher über die Trennung der Schule von der Kirche, der Familie von der Schule spricht, be hauptet man jedesmal ein Unrecht, und wenn eö oft
geschieht, etwas Verderbliches und Unglückliches. Wie die Ehe nicht getrennt werden darf, aber eS doch Zustände gibt, wo eine Lösung nach einer Seite hin gestattet ist, so kann daS Verhältniß ein innige res oder ein losereS sein, aber nie darf daS Verhältniß so weit gehe», daß die Kirche zuletzt sagen darf: .wenn ihr mir nicht volles Recht gewährt, so über lasse ich die Schule ihrem Verderben. Das dürfen wir nie sagen, die Schule ist nicht der Lehrer, ist glicht daS Gebäude, ist uicht der Schulfond
. Wir müssen in der Schule bleiben, und wenn man eS .unS sehr schwer macht, müssen wir dock da rin bleibend ES ist nicht recht vom Staate, wenn er den Priester zu feinem Diener und Knechte »nacht, aber vergessen wir nicht, der Sohn GotteS hat Knech» teSaestalt angenommen und hat 33 Jahre in der Knechtschaft gelebt, um unS zu lehren und uns zu erlösen. Und, meine Herrn, wenn eS möglich wäre, daß in Oesterreich ein ganz schlechtes Schulgesetz zu Stande käme, 33 Jahre lang Hält'S nicht. (Bravo
und 'Händeklatschen.) Die Androhung, man würde dic Schule sich selbst überlassen, man würde auS dem Verderbniß sehen, wie schlimm eS sei, die Kirche hin auszustoßen, ist unpraktisch und unrecht, weil man diese Androhung nicht vollziehen darf. Man darf nicht drohen WaS zu thun gegen daS Gewissen geht. (Bravo.) Wir werden also immer in der Schule bleiben, so lange bis man uns hinauswirft und daS wird in Oesterreich Nicht geschehen. (Beifall.) Auf dem Lande hat eS gar keine Noth. Die Landgemeinden erkennen