des Innern an die Statthalter in Böh men, Ober- und Niederösterrcich, Salzburg und Tirol, rücksichtlich der Zulassung bayerischer Musiker in den k. k. Kronländern bekannt gegeben habe, ksinf- tig anch bezüglich der österreichischen StaatsaNAe- höligen, welche sich durch musikalische Produktionen im Königreich Bayern ei'nen Erwerb verschaffen wollen, in Anwendung zn bringen seien. Da diese Verfügung unfern Natnrsnngern zur Kenntniß kam, so ivnßten sie, daß ibnen in Bayern zum Behufe ibrer
Gefangsprodnktionen ein ordniingsmäßigerRcife- paß mit der Bestätigung ihrer Kunstfertigkeit nöthig fei, weil die gleiche Förderung auch von unfern Polizeibehörden an diö ails Bayern kommenden Mu siker gestellt wird. Indeß.ergab sich doch der Fall, daß Tiroler Natursänger in Bayern ungeachtet eiiifs solchen Reisepasses nicht zu Produktionen» zugelassen wurden, weil ihrem Passe die Visa der betressenden Gesandtsciiaft fehlte, ein Erforderniß, dgs ihnen nn- bekannt war nnd welches jilerlaiids von bayer/fchen
Musikern ihres Wissens bisher nicht streng verlangt wurde. Um daher unsere Natnrsänger vor äbulichcin Unfälle zu wahren, ist kürzlich angeordnet worden, daß die als. Musiker oder Natursänger nach Bayern reisenden Tiroler auf die Vorschrift der Einholung des Paßvifnm der königl. bayerischen Gesandtschaft in Wien, sowie auf die Folgen der Außerachtlassung dieser Vorschrift, anfinerksam gemacht werde» sollen. . (Lloyd.) Wien, 22. April. Ein vergleichender Ausweis über den Papiergeld- Umlanf steht