und deS Dr. v. LukacS. Man steht jetzt vor der Notwendig keit entscheidender Beschlüsse. Iiliatc der Wank sür Tirol v Korarlöcrg iu ZSozeu ' Sx«ttlvlkzlv S»Ltv Ävlltttküch« Di« Renteosttu» trigt die Anstalt. >MIs Dir Lerzinsung betröxt zur Zeit KI»tcz«i ,rh«N «u Z?eflert»zs>t ,i»,. Kmttstullden vou 8 bis Iii und von 2 bii S Uhr. Der Kampf gegen die Schul schwestern in Aozen. Als die „freiheitliche' Gemeindeverwaltung von Bozen daranging, den Sckulfckwestern den Lehrstuhl vor die städtische Mädchenschule zu setzen
Worten nichts anderes als die Absicht steckte, den Schulschwestern den Unterricht der Mäd chen unter allen Umständen zu entreißen, und zwar ganz ohne Rücksicht auf die ausgezeichnete Verwendbarkeit und fachliche Tüchtigkeit der Lehr schwestern, gegen deren wissenschaftliche Bildung sei tens der Schulaufsichtsbehörde nie schlechte Urteile abgegeben worden sind. Die Schulschwestern miß sielen nämlich den .freiheitlichen' Herren gerade deshalb, weil sie Nonnen sind und weil man nicht mehr
zu stellen hatte, wofür es eine jährliche Gesamtentlohnung von nur LL00 T erhielt. Der Vertrag dauerte zehn Jahre — bis zum Jahre 1904, wo daS frei heitliche Regime, das schon längst hart darauf ge wartet hatte, die Erneuerung irgend eines Vertrages mit den Schulschwestern ablehnend, den Unterricht den Schwestern endlich entriß . . . So dankte also der Freisinn für die der Stadt so lange erwiesenen Wohltaten! Der Stadtsäckel war bei der Geringfügigkeit der Auslagen sür die Lehrerinnen in einer Weise
— an die Klostervorstehung eine Zuschrift des Inhaltes, daß die Klosterfrauen nun entweder ZinS zu zahlen oder bis zu einem bestimmten angegebenen Termine dieses besagte HanZ zu räumen hätten; als Frist waren zwei (!) Monate gesetzt. Gegen dieses mit den ganz klaren Bestimmungen des Kontraktes im Wider spruche stehende Verlangen erhoben die Schwestern natürlich Einspruch, worauf von der Sache einst weilen nichts mehr verlautete. Als nun in Bozen die GrundbuchSeinführung stattfand, meldeten die Schulschwestern
, die zum Schrecken deS Bozner RithauSfreisinneS inzwischen eine eigene Schule, die Marienschule, erbaut hatten, das HauSbenützungSrecht laut kontraktlicher Bestim mung an. Die RathauSadvokaten erhoben jedoch durch Dr. Anton v. Walther hiegegen Widerspruch, und zwar mit der Begründung, daß die kontraktliche Bestimmung „so lange die Schulschwestern Unterricht erteilen' auf die Unterrichtserteilung in der städ tischen Mädchenschule „ausgelegt' werden müsse. Durch die „Auslegung' hoffte man die Schwestern