zu erbringen, erklärte Webhofer, es seien fünf barmherzige Schwestern nach Sillian gekommen, während der Beschluß nur auf drei lautete, ebenso sei im Gemeindehause gebaut worden, was nicht beschlossen war. Vorerst möchte ich Herrn Johann Webhofer erinnern, daß laut G.'O. § 39 der Gemeindeausschuß die Pflicht hat, die Geschäftsführung der Gemeinde zu überwachen. Nun ist es gewiß sehr auffallend, warum Herr Web hofer, der schon vor 6 Jahren im Gemeindeausschuß war, erst jetzt, nachdem das Gemeindehaus schon
, daß nur drei barmherzige Schwestern bis vor Kurzem beschlossen waren. Mit Beschluß vom 13. September 1886 wurde die Anstellung dreier barmherziger Schwestern, eine als Lehrerin, zwei zur Armen- und Krankenpflege beschlossen, für nächstes Jahr wurde schon in diesem Beschlusse eine weitere Schwester als Lehrerin in „Aussicht genom men.' (Johann Webhofer abwesend, neun Ausschüsse dafür.) Mit Beschluß vom 22. Jänner 1887 wurde die Anstellung einer Aushilfsschwester (für die Armen und die Küche) genehmigt. Zehn
. Mit Beschluß vom 24. Juli 1887 wurde festgestellt, daß die II. Klasse nach Ge schlechtern zu trennen und für diese Mädchenabtheilung der II. Klasse die barmherzige Schwester als Lehrerin zu verwenden sei. Diesmal stimmte Herr Webhofer nebst elf anderen Vertretern dafür, und zwei andere Herren Vertreter dagegen. Nachdem also mit Beschluß vom 13. Sept. 1886 drei barmherzige Schwestern, mit Beschluß vom 22. Jänner 1887 eine barmherzige Schwester und mit Be schluß vom 10. Juli und vom 24. Juli 1887
wieder eine barmherzige Schwester angestellt wurde, so macht das nach Adam Riese fünf barmherzige Schwestern, wenn such der Herr Webhofer hundertmal nein dazu fagt. Merkwürdig bleibt es aber immer, warum Herr Webhofer erst seit einem halben Jahre entdeckt hat, daß fünf barmherzige Schwestern in Sillian sind, ob wohl sich dieselben schon seit 1887 hier befinden und noch merkwürdiger ist es, warum Herr Webhofer nie mals den Antrag zur Abstimmung brachte, einige barmherzige Schwestern zu entfernen, oder die Zahl
Ausschüsse, darunter Herr Webhofer, waren dafür. Mit Beschluß der ein- geschulten drei Gemeinden Sillian, Sillianberg und Arnbach vom 10. Juli 1887 wurde beschlossen, an Stelle des Lehrers Herrn Franz Holzer, eine zweite barmherzige Schwester als Lehrerin anzustellen und den Gehalt beider Lehrerinnen aus alle drei Gemeinden nach altem Turnus zu übertragen. Dafür stimmten alle anwesenden Vertreter der drei Gemeinden, mit Ausnahme des Herrn Webhofer und dessen Gesinnungs genosse Herr Josef Leiter