der Krise, sondern nur eine Vertagung derselben. Das Scheitern der Friedens- conferenz. Die drei von der Friedens- conferenz beschlossenen Conventionen betreffend die Schiedsgerichte, die Kriegsgebräuche in . Landkriegen und die Anwendung der Genfer Konvention. auf den Seekrieg wurden von Deutschland, Oesterreich-Ungarn, China, Groß- biÄannien, Italien, Japan, Luxemburg. See» Z.ien, derDchweiz uyd der Türkei nicht 'unter- Leichnet ^^ Bereinigten Staiiten von Amerika .^ Md Mumäniey ulüerzeichnen
die Convention über die Schiedsgerichte unter Vorbehalt. Die drei Erklärungen Letreffend das Berbot,' Ex- ' Mosivstoffe aus Ballons zu schleudern;' Stick 'Hase verbreitende Geschosse, ' sowie Kugeln ' nach Art der Dumdum-Kugeln zu verwenden ^ routden von Deutschland, Oesterreich-Ungarn, ^^Chittä,'Großbritannien, Italien, Japan, Lu xemburg, Serbien und der Schweiz nicht ' Unterzeichnet. Amerika unterzeichnete nur die ' Ecklärung betreffend die Ballons. ; u MerHSftungen iner Türkei. In scher Umtneb