, daß die Versen dung des englischen Cunard-Dampfers „Lusitania', 7. Mai 1915 von N 20 torpediert wurde, ^kcht als ein Seeräuberverbrecken, sondern als re belrechte Krie.gshandlung anzusehen sei. Entscheidung wurde auf Grund einer Berufung »er V a n d e r b i l tsch e n Erben gegen einen fast Anchlautenden Beschluß niederer Instanz gefällt. ^ ^.Urteilsbegründung heißt es, daß der Damp- M Kriegsmaterial, Munition, Torpedos und U- ^ootsteile, also B annware von Amerika nach ^rMand gebracht hätte. Der Bericht
gebildet hat. 'Dhne ^^rewung kann man heute behaupten, daß es nicht so leicht gelungen wäre, das amerika- „Es lebe das Bordell, es lebe Frankreich!', in die alle Anwesenden begeistert einstimmten. Die „Deutsche Allg. Ztg.' ist von den-Franzo sen im besetzten Gebiete verboten worden. Türkische Zrieöensbeöingungen. Paris, 8. März. „Havas' meldet «US Kon- stantinopel: Ein amtliches Telegramm aus Angora meldet, -daß die große Natisnalversamm- > lung den Lausanner Friedensvertragsentwurf für unannehmbar
dieser Kriegführung männ lich offen betont worden wäre. Ms eine Brand fackel haben die Feinde die „Lusitania'-Versenkung benutzt, um den Kriegsgeist in Amerika zu entzün den, und die Schlacht, die Bethmann im Sommer 1915 am Diplomatentisch verlor, wiegt weit schwe rer als der. Verlust der Marneschlacht. Die Legende, die dann später Northcliffe mit der „L u s itania ' - Medai l l e, jenem. in Deutsch land niemals geprägten Preisstück deutschen Triumphes und deutscher Grausamkeit in bewun dernswert geschickter