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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 5 of 14
Date: 20.04.1820
Physical description: 14
. . - r. Jede durch Todesfall, oder auf andere Art sich ergebende Erledigung, oder Beförderung bei allen Mei nen Justizbehörden, sowohl in, Lombard.-Vènet. König- reichö, in Dnlnzatien, und im Hüstenlaiide, als auch in den übrigen Meiner oberen Justizstelle unterstehenden Oesterreichischen, Vöhnitschrn. Mähris6) - Schlesischcn, und Galizischen Provinzen ist unter dem Artikel: „In ländische Nachrichten' von dem betreffenden Gubernium in die Provinzial-Zeitung der Haiivtstadr einschalten zu lassen; die Erledigung

einer Rathöst.'lle insbesondere wird zugleich durch die Wiener-Zeitung, nebst der KundMü, ch^>.ig durch die Provnizial - Zeitung öffentlich bekannt gemacht, und hat das betreffende AppellarionSgericht dem betreffenden Gubernium hiezu die nöthigen Angaben zu liesern. 2. Da in Zara noch keine Zeitung bestehen soll, eine ZeitungSanstalt aber in jeder Provinz als Vereini gungspunkt, als Mittel der Verlautbarung »ud H ebung deS innern Verkehrs nothwendig iiiid ersprießlich ist, wird sur deren baldige

Zustandbringung sogleich Sorge zu »ra« gen seyn, bis dahin aber die a6 1. anbefohlene Ein« sciialtung für Dalmatien in die Triester Zeitung zu ge schehen haben. z. Vier Wochen, nachdem die Nachricht von einer DiensterlediguUg durch Todesfall, Beförderung ic. der betreffenden Zeitung eingeschalter ist, hat jene Behörde, welcher der erste Vorschlag gebührt, oder obliegt, ihren Vorschlag' zu machen. ' Damit jedoch die sich um eine Anstellung Bewerben- Amtobl. z. A. v. T. 2». rL-o. den sowohl , als di? bereits

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 8 of 18
Date: 27.04.1820
Physical description: 18
Justizbehörden, sowohl im Lombard. -Venet. König reiche, in Dalmatien, und im Küstenlande, als auch in den übrigen Meiner obersten Justizstelle unterstehenden Oesterreichischen, Böhmischen , Mährisch - Schlestschen, und Galizischen-Provinzen ist unter dem Artikel: „In ländische Nachrichten' von hem betreffenden Guberninm in die Previnzial, Zeitung der Hauptstadt eiiischallen zu lasse»; die Erledigung einer Nathsstelle insbesondere wird zugleich durch die Wiener - Zeilung, nebst der Äundma- thun

durch die Provinzial « Zeilung öffentlich bekannt gemacht, und hat das betreuende Appellationtgericht dem betreffenden Gubernium hiezu die nöthigen Angaben zu liefern. s. Da in Zara noch keine Zeitung bestehen soll, eine ZeiinngSanstalt aber in jeder Provinz als Vereini- gnngSpnnkr, als Mittel der Verlautbarung und Hebung des innern Verkehrs nothwendig und ersprießlich ist, wird für deren baldige Ziistandbringuug sogleich Sorge zu tra fen seyn, bis dahin aber , die a<! anbefohlene Ein schaltung für Dalmatien

in die Triester Zeitung »u ae- schehen haben. !- Z. Vier Wochen, nachdem die Nachricht ^on einer Diensterlcdigniig durch Todesfall, Beförderung :c. der betreuenden -Zeitung eingeschaltet ist, hat ,n,e Behörde, welcher der erste Vorschlag gebührt, oder obliegt, ihren Vorschlag zu machen. > Daimt jedoch die sich um eine Anstellung Bewerben den sowohl, als die bereits Angestellten, welche eine dei; erledigten DiensteSstessen zu erhalten wünschen, unterrzch, tet werden, wo sie Me Gesuche

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